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Autor Thema: weiße Blinklichtschalen, weiße Rücklichtschalen
chs45

Beiträge: 2
Registriert am: 14.04.2005


Achtung Trabantfreaks!!! Wichtig!!!

Ich habe es jetzt amtlich und schriftlich von der DEKRA:

Lampenschalen mit einem "E" und einer Zahl dahinter sind "bauartgenehmigt", d.h. sie werden beim Hersteller geprüft und müssen NICHT eingetragen werden!!! (lach)

Das gilt auch z.B. für Zusatz-Fernscheinwerfer mit blauem Glas aber normalem Licht (habe ich auch)

Grüße
Michael

blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


dann scann das schriftliche am besten gleich mal ein mich tät eher mal die formulierung da drin interessieren
sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


wer rennt denn damit zum TÜV und lässt sich das auch noch eintrage???
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


vielleicht jemand der wegen solchen banalen sachen schonmal ärger hatte?
onkel sid

Beiträge: 239
Registriert am: 10.06.2002


stvzo lesen!ist doch alles festgelegt in deutschland.§49a bis §54 der stvzo
onkel sid

Beiträge: 239
Registriert am: 10.06.2002


achso und die zahl hinter dem "E" gibt an für welchen zweck es dient.zum beispiel ist die blinkerkappe in "weiß" für vorn so weit ich weiß nur als stand und begrenzungslicht zulässig und nicht wie gern von uns als fahrtrichtungsanzeiger.macht aber nix da es die tüver immer eintragen weil die orangenen leuchtmittel dazu eine freigabe haben und die streuung identisch ist zu unseren gelben kappen-
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich hab die weißen Blinker vorn mit orangener Lampe schon immer am Kübel - nicht eingetragen - und habe damit immer meinen TÜV bestanden.
chs45

Beiträge: 2
Registriert am: 14.04.2005


weiße Blinkerschalen und Tüv

Ja sa4_one, wer rennt damit schon zum TÜV?

Die Herren mit der "weißen Mütze" wollten das so. Ich sah sie mit der Laserkanone stehen und war deshalb nicht zu schnell. Also mussten sie was anderes finden. Mein Beifahrer hatte keinen Gurt dran- das interessierte sie gar nicht. Aber meine Blinkerschalen. Da ich wusste, dass die eintragungsfrei sind, meinte der Herr Polizist, ich solle beim Tüv oder Dekra vorfahren und verpasste mir ein Ordnungsgeld von 10 €, da ich ja die Betriebserlaubnis für die Teile nicht vorweisen konnte. Die 10 € habe ich nicht überwiesen. Die hat jetzt die DEKRA. Mal sehen ob ich den Zettel hier mal einfügen kann.

Übrigens, was steht den unter §49a bis §54 der stvzo in Kurzfassung?

viele Grüße
Michael

onkel sid

Beiträge: 239
Registriert am: 10.06.2002


z.b. §49a lichttechnische einrichtungen,allgemeine grundsätze-auswechseln bauartgenehmigter leuchten-oder §54 fahrtrichtungsanzeiger-bei mir als schlusssatz steht - "an fahrzeugen,die vor dem 1.1.1970 erstmals in verkehr gekommen sind,dürfen fahrtrichtungsanzeiger bzw blinkleuchten rot sein" - wissen auch viele nicht oder?
ich kann dir nur sagen,schmeiß mit paragraphen nur so um dich und lass dir das schriftlich geben worauf sie sich beziehen!name,kennzeichen und uhrzeit immer notieren.immer freundlich bleiben,zeuge wie nen beifahrer sind sehr zum vorteil und zum schluß nen diktiergerät ane backe halten wenn sie was sagen ich glaub dann sind sie absolut verwirrt.grins.viel spaß
 

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