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Autor Thema: Neuzulassung bze´w. Wiederinbetriebnahme meines QEK's
Oldman

Beiträge: 623
Registriert am: 17.12.2003


Tja die Suche war nicht wirklich hilfreich und die Zulassungsstelle hat mal wieder keinen Bock ans Telefon zu gehen.

Mein QEK hat jetzt TÜV aber noch kein Kennzeichen.
Es exisitieren weder Brief noch Fahrzeugschein noch alte Kennzeichen oder sonstige Sachen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Neuzulassung? Es muss ja ein neuer Fahrzeugbrief her. Kaufvertrag ist vorhanden!
Bitte helft brauche den QEK am WE wieder.

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
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hm, sicherlich genau wie beim auto in der situation. über die zulassungsstelle eidesstattliche vers. abgeben, anfrage beim zentralregister, neuer brief. allerdings dürfte das bis zum WE knapp werden!
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


wenn Du ohne Papiere TÜV bekommen hast, dann ganz sicher nur als Vollabnahme gem. §21.. der TÜV bzw. Dekra stellen auf der §21-Prüfbescheinigung alle Daten für einen neuen Brief (inkl. Maße, Masse, vermutliche Erstzulassung etc.) zusammen und die Zulassungsstelle stellt auf dieser Grundlage einen neuen Brief aus.
Oldman

Beiträge: 623
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Genau nach §21 Wiederinbetriebnahme.
Also benötige ich gar keine Auskunft vom KBA?
Nur den TÜV-Bericht, meine Perso und ein paar Euroscheine mehr nicht?
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
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also ich kenns wirklich nur so, dass die zul-stelle ne auskunft einholt und nicht einfach nach dekra-papieren den brief ausstellt. zumindest hier in sachsen und in sachsen-anhalt - und bis vor 3 wochen.
Danny

Beiträge: 475
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@Oldman! Den Qek mußte mitnehmen zur Zulassungsstelle wegen der Identitäts Prüfung! Und eine KBA Bescheinigung brauchst Du auch wenn DDR Brief oder garkein Brief vorhanden ist! Außerdem bekommst Du einen neuen Brief nur in der Jüterburger Strasse in Kreuzberg! Viel Spaß
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
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die kba-anfrage hat übrigens zum zweck, dass kein gestohlenes fahrzeug mal eben von irgendwem zugelassen werden kann und dass sichergestellt wird, dass keine negativen eintragungen (z. b. vormalige verschrottung) zu dem fahrzeug vorliegen. kürzeste zeit die mir bezüglich so einer anfrage bekannt ist, ist 1 woche. regelbearbeitungszeit sind 2-3 wochen.

hier mal noch n hilfreicher link
http://www.ostmotorrad.de/divers/zulass.php

[Bearbeitet von HUGOzwei (30-05-2005 - 12:30)]

Chris601

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die Zulassungsstelle wirll das Fahrzeug nicht sehen. deswegen (Ident-Prüfung) warste ja auch beim TÜV/dekra. In der §21-HU steht ja die Ident-Nummer drin für das Fahrzeug, was du zulassen willst. warum sollte das die Zul-Stelle dann nochmal vergleichen.

Meine Erfahrungen wegen Flensburg sind übrigens auch sehr gut. Schnell unkompliziert und preiswert (10,50€).

Chris601

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Oldman: Sag mal.. Ich will dir ja nicht zu nahe treten, aber du warst ja offensichtlich schon bei Zulassungsstelle und TÜV. hast du nie nachgefragt, wie das Spielchen abläuft? So schlimm ist es ja nicht..

Klar haben viele von uns die Erfahrungen auch schon gemacht und können es dir erklären, aber erstens gibt es mittlerweile locker hundert Threads im Forum, die das beantworten und zweitens hat dir der TÜV-Prüfer und die Zulassungsstelle sicher auch schon gesagt, was sie jeweils wollen..

Chris601

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du brauchst gültigen(!) perso, §21-Bericht, und den alten Brief. Wenn du keinen Brief hast, dann besagtes Flensburger Gutachten.

hier kannst du es anfordern:
www.kba.de/Stabsstelle/ZentraleRegister/ZFZR/FormularZFZR.pdf

u.U. je nach Willkür der Zul-Stellen-Typen braucht man auch bei vorhandenem (DDR-)Brief das Gutachten trotzdem..

[Bearbeitet von Chris601 (30-05-2005 - 12:44)]

Oldman

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Habe eben das Teil ans KBA gefaxt. Der Grünkittel konnte mir keine genaue Auskunft geben und auf der Zulassungsstelle ist es immer verdammt voll da hat keiner Nerven für sowas.
Werde ich also nochmals ein Kurzzeitkennzeichen holen müssen.
Chris601

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ich verstehe das immer nicht, wie es in ner Zulassungsstelle voll sein kann. Länger als 5min hab ich da noch nie gewartet. normalerweise komme ich nichtmal dazu, mich hinzusetzen, weil meine gezogene Nummer immer schon auf dem Display steht, wenn ich ins Wartezimmer komme
Ne kleinstadt is vermutlich doch was anderes als Berlin.

Wozu nochmal ein Kurzzeitkennz.? Zur Zulassungsstelle musst du normalerweise nicht fahren..

kupy

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Komm mal nach Ilmenau, Chris, da kannst Du mal für mich warten. Ich bringe Dir nach 2h auch n Keks vorbei. Nach McDoof scheint die Zulassungsstelle neuen Kulttreffstatus hier zu haben.
Beppo

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Danach kann er in STL gleich weiter machen, bei mir gibs aber keinen Keks
kupy

Beiträge: 7.303
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Höchstens eine auf die Waffel, weil er soviel Zeit unnütz vertrödelt und noch immer nicht mit den Papieren zurück ist!
TV P50

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Chris in Berlin müssen Fahrzeuge und auch Anhänger zur Identitätsprüfung vorgeführt werden. Danny hat da recht.
Denen reicht die KBA Anfrage nicht die wollen das Fahrzeug/Hänger real sehen und abgleichen.
Chris601

Beiträge: 9.390
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ja o.k. mag sein, aber den Sinn dieser "Prüfung" verstehe ich nicht ganz.

Du machst §21-TÜV für Identnummer "XY". Dabei steht fest, dass das Fahrzeug mit FIN "XY" verkehrstauglich ist, also auch existiert.

Dann klärst du mit Flensburg ab, dass Fahrzeug "XY" auch wirklich nich geklaut oder sonstwas ist.

Dann lässt du genau dieses Fahrzeug mit FIN "XY" zu.

Wozu soll jetzt die Zulassungstrude mit rauskommen? um zu gucken, ob du die Mühle wirklich besitzt?
Irgendwie erschließt sich mir der Grund nicht, das zu kontrollieren? Wozu sollte ich den Aufwand betreiben, ne Hütte zuzulassen, die es nicht gibt oder sonstwas?

Berni2103

Beiträge: 237
Registriert am: 31.03.2002


@TVP50 die zulassungstelle will die fahrzeuge nur sehen ,bei einer 07er zulassung wenn kein oldigutachten gemacht wurde.Bei Verlorengegangen Papieren ist dies nicht der fall.Unumgänglich ist die Unbedenklichkeitserklärung aus flensburg ohne die geht nix.Die zulassungsstelle holt sich darüber keine auskunft ein.Ein Tüv gutachten sagt nur was über den technischen zustand des fahrzeuges aus nicht aber über die indentität!!!!!!
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Berni du bist auch aus Berlin ja.....
Dann glaubst du es nicht mir doch egal.

Die Hauptstadt hat da eben ihre Eigenart warum auch immer.

Ich kanns und wills auch garnicht erklären.
Wers nicht glaubt ruft unter der von Danny angegebenen Adresse an und erkundigt sich

kupy

Beiträge: 7.303
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Das mit dem Vorführenmüssen ist auch in einigen anderen Städten so, und zwar auch bei stinknormalen Zulassungen und Ummeldungen! Es muß keiner glauben, der das nicht selber schon durch hat. Macht sich gut, wenn das Auto noch mit Motorschaden beim Ex-Verkäufer steht, man 1 Tag Urlaub nimmt und 150km zur Heimatzulassungsstelle fährt, um zu erfahren, daß man es nur unter Vorführung umgemeldet bekommt. *grrmpf*
Chiba

Beiträge: 330
Registriert am: 15.04.2000


@Kupy Solche Hallunken aber auch.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Wir hatten das schon mal irgendwo, aber nochmal:
Das KBA in Flensburg erteilt den Zulassungsstellen Empfehlungen, aber die jeweilige Entscheidungsgewalt liegt bei der Zulssungsstelle selbst. Daher die Unterschiede, das manche das Fahrzeug selbst sehen wollen und andere sich mit dem Papier begnügen.
Da hilft nur, sich an seiner betreffenden Zulassungsstelle kundig zu machen.
stoppt schwellerrost

Beiträge: 165
Registriert am: 19.07.2004


selbst wenn ein Ost-brief mit dabei ist, ist es zwecklos, da er lt. Einigungsvertrag ungültig ist. Sch... Bürokratie
Oldman

Beiträge: 623
Registriert am: 17.12.2003


Also eine Vorführung ist nicht mehr erforderlich. Sei wohl schon seit einigen Jahren so.
Allerdings benötige ich die KBA-Bescheinigung und die ist noch nicht da.
Also ein weiteres WE mit Kurzzulassung unterwegs.
 

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