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Autor Thema: Reifenfreigabe
Gaudiwurm

Beiträge: 291
Registriert am: 12.08.2001


kann mir jemand das gutachten uber die reifenfreigabe mailen? (145 - 165) für den zusatz andere bereifung is zulässig
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Mir auch bitte, oder ne Kopie mit eingetragenen 155er. Danke.
WW Trabi

Beiträge: 1.027
Registriert am: 23.12.2001


Kann ich mal naiv fragen: Für welchen Zweck braucht ihr denn die Freigaben? Weil, mein favorisierter TÜV-er hat ein Buch, da steht der Trabi unter vielen anderen Fahrzeugen mit allen zugelassenen Felgen/Reifenkombinationen drin. Da brauchte ich nichts mit zu bringen, um im meinem Fall bei einer §21 Vollabnahme gleich alle zugelassenen Reifen auf Orig.-Felge zu vermerken.
Gaudiwurm

Beiträge: 291
Registriert am: 12.08.2001


weil sich nicht alle prüfer die mühe machen da nachzusehen. die schauen in schein und da stehen zb 145 und 5.20 dann is es für die gesetz. der passus über die anderen zulässigen großen wird dann gekonnt ignoriert. das selbe ist bei polizei kontrollen.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Genau die selbe Erfahrung habe ich auch machen müssen. Also wäre eine Kopie eines Gutachtens / einer Eintragung oder der original Auszug aus dem genannten Buch höchst interessant.
Mail daher bitte auch an mich, wenns jemand hat.
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


das steht alles in nem dekra dokument, indem auch noch andere sachen stehen, drin. das gibts auch irgendwo zum download....
blue601

Beiträge: 1.552
Registriert am: 17.03.2001


schon gefunden!

geht zu http://www.trabi.org , da dann all@trabi und dort unter downloads--> tuning --> allg. hinweise bei umbau/änderungen

[Bearbeitet von blue601 (03-10-2005 - 14:18)]

Gaudiwurm

Beiträge: 291
Registriert am: 12.08.2001


genau das ist es . Danke
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Super, schön das hier immer mal jemand was weiss
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich habe heute dem TÜVer das Schreiben (siehe oben, Download) unter die Nase gehalten. Problem dabei ist, das dieses Schreiben kein Datum enthält und man daher nix über die Aktualität sagen kann.
Nach langem Hin und Her und mit Unterstützung des Meisters sah das Ganze dann so aus (klickbar für ganz groß)

Da es sich nicht um meinen Trabi handelt und ich ebenso nicht möchte, das der TÜVer irgendwelchen Ärger bekommt (ich brauch ihn schließlich noch ) sind diverse Daten unkenntlich gemacht.

PS: Falls jemand feststellt, das die angegebenen Ziffern 15.1 und 15.2 nicht mit den Ziffern im Fahrzeugbrief übereinstimmen: Richtig bemerkt! Denn ab sofort gelten die neuen Ziffern dieses neu eingeführten Fahrzeugbriefs (heisst wohl Zulassungsschein 1 und 2 statt Fahrzeugbrief und Zulassung) und dort steht die Bereifung unter 15.1 und 15.2

[Bearbeitet von Beppo (07-10-2005 - 17:42)]

 

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