Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » TÜV |
Autor | Thema: TÜV |
Uwe
Beiträge: 576 |
Moin, wenn die HU seit Dezember fällig ist, Saisonzulassung April bis Oktober und ich da Auto jetzt stillege, wie lange habe ich Zeit mit der Wiederzulassung ohne das die "grosse" Dekra - Abnahme fällig wird? |
wusel
Beiträge: 113 |
wenner länger als 18 monate abgemeldet ist muss er zur vollabnahme. am besten vorm abmelden tüven. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Es reicht auch das Auto erst kurz vor der Wiederinbetriebnahme zur HU zu bringen. Was brauch ich TÜV wenn das Auto abgemeldet ist? Stillegen max. 18 Monate, sonst Vollabnahme und neuer Brief. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Achso... die 18 Monate gelten ab Stillegungsdatum und nicht ab Ablauf der letzten HU, falls deine Frage darauf sich bezieht. |
Red03
Beiträge: 347 |
Aber dran denken, der Tag der Abmeldung zählt - nich der Monat... Den Fehler haben wir nämlich gemacht und jetzt dürfen wir deoch zur "großen" Abnhame... Bis dann Red |
wolpman
Beiträge: 73 |
Und nen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gibts ja jetzt immer dazu, egal wie lang man das Fahrzeug abmeldet. Und zahlen darf man den Müll auch noch! |
sa4_one
Beiträge: 767 |
Ich hab ja auch ne Saisonzulassung und ich hatte auch das Problem. Also nach dem die Saison beginnt fährste zum TÜV. Du brauchst keine Strafe zahlen und der Prüfer muss, meistens erst nachdem du ihn darauf hingewiesen hast, die Plakette auf dein Saisonanfang kleben, in deinem Fall Tüv bis 04/08. Vollabnahme wird wohl mit einem Saisonkennzeichen nie vorkommen... [Bearbeitet von sa4_one (06-04-2006 - 11:33)] |
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