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Autor Thema: TÜV
Uwe

Beiträge: 576
Registriert am: 03.05.2001


Moin,

wenn die HU seit Dezember fällig ist, Saisonzulassung April bis Oktober und ich da Auto jetzt stillege, wie lange habe ich Zeit mit der Wiederzulassung ohne das die "grosse" Dekra - Abnahme fällig wird?

wusel

Beiträge: 113
Registriert am: 27.11.2005


wenner länger als 18 monate abgemeldet ist muss er zur vollabnahme. am besten vorm abmelden tüven.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Es reicht auch das Auto erst kurz vor der Wiederinbetriebnahme zur HU zu bringen. Was brauch ich TÜV wenn das Auto abgemeldet ist?

Stillegen max. 18 Monate, sonst Vollabnahme und neuer Brief.

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Achso... die 18 Monate gelten ab Stillegungsdatum und nicht ab Ablauf der letzten HU, falls deine Frage darauf sich bezieht.
Red03

Beiträge: 347
Registriert am: 08.11.2004


Aber dran denken, der Tag der Abmeldung zählt - nich der Monat...

Den Fehler haben wir nämlich gemacht und jetzt dürfen wir deoch zur "großen" Abnhame...

Bis dann

Red

wolpman

Beiträge: 73
Registriert am: 14.01.2006


Und nen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) gibts ja jetzt immer dazu, egal wie lang man das Fahrzeug abmeldet. Und zahlen darf man den Müll auch noch!
sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


Ich hab ja auch ne Saisonzulassung und ich hatte auch das Problem.
Also nach dem die Saison beginnt fährste zum TÜV. Du brauchst keine Strafe zahlen und der Prüfer muss, meistens erst nachdem du ihn darauf hingewiesen hast, die Plakette auf dein Saisonanfang kleben, in deinem Fall Tüv bis 04/08.
Vollabnahme wird wohl mit einem Saisonkennzeichen nie vorkommen...

[Bearbeitet von sa4_one (06-04-2006 - 11:33)]

 

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