Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Technik » Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Autor | Thema: Unbedenklichkeitsbescheinigung |
Gunnar
Beiträge: 923 |
Hallo! Hab auch so einen Wisch beantragt (für meinen P50, der bisher nur zu DDR-Zeiten zugelassen war) und heute ist die Antwort gekommen. Dort steht, daß das Fahrzeug mit angegebener Identifizierungsnummer nicht gespeichert ist und daß kein Fahndungsbestand registriert ist. Und dann steht noch da: Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß das Fahrzeug zwischenzeitlich doch gestohlen wurde oder sonst als abhanden gekommen gesucht wird. Diese Auskunft kann deshalb nicht dazu dienen, gutgläubigen Erwerb zu begründen. Gruß |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Klingt halbwegs dramatisch, aber wenn Du die DDR-Papiere noch besitzt UND sicher sagen kannst, dass der Wagen seit der Wende nur legale Verhältnisse gesehen hat, dürfte das kein Problem sein. Das KBA will sich nur absichern Hättest Du den Trabi ohne Papiere gekauft, und jemand anders würde sich ein Stahlplättchen zurechtflexen und zufällig Deine FIN einstanzen, weil er sich dazu einen DDR-Brief zusammenkopiert hat, und Du würdest Dein Auto mit offener Motorhaube auf 'nem Treffen zeigen --> dann wärst Du es u.U. los. Vor Jahren war mal eine Story im OldtimerMarkt, wo einer sich 'nen 190 SL kaufte, komplet restaurierte und dann einer auftauchte, der meinte: hier, ich hab den Brief, das Auto ist meins. |
arco7
Beiträge: 185 |
eigentlich verfügt flensburg über alle daten ab mindestens 1990. meine interpretation 1 möglichkeit deine unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine wegen der doppelbedeutung 2 möglichkeit flensburg will für seine auskunft ein haftungsrisiko mit der formulierung ausschließen. obwohl sie das müssen. (man hat ja schließlich geld bezahlt) 3 möglichkeit sie gewährleisten nur eine unbedenklichkeit innerhalb ihrer sicheren daten ab 1990. die formulierung ist in der tat doppeldeutig zu vertstehen. ich sehe mit diesem wisch nur schwierigkeiten bei einigen (nicht bei allen) zulassungsstellen. auf der sicheren seite bist du wenn du von deinem auto eine einstweilige verfügung vom vorbesitzer hast dann kann dir keiner was. weißt du noch von wem du das auto hattest? |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
arco7 deine Angaben sind alle falsch. Gunnar es hat alles so seine Richtigkeit So wie das Papier ist kannst du die Vollabnahme machen und ihn hinterher zulassen. Und in Flensburg existiert nix mehr von 1990 und danach. Die Daten wurden bis vor 2 Jahren in Flensburg nur 5 Jahre gespeichert danach flogen die Daten raus. Mit dem Passus : wird ausgesagt das nicht gesagt werden kann was mit dem Auto vor den 5 bzw 7 Jahren passiert ist, aber das das heute zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugelassen und auch nicht in der Datenbank erfasst ist. Das ganze schließt dann natürlich nicht aus das jemand den Fahrzeugbrief hat und du nicht und es dann zu Komplikationen kommen kann (sie oben SL190). Da du aber den alten Fahrzeugbrief hast kann man ausschließen das jemand die Nummer hat bzw verwenden will. |
Gunnar
Beiträge: 923 |
Außerdem steht da noch: Daten über Fahrzeuge, die vor mehr als 5 Jahren aus dem Verkehr gezogen wurden, sind bereits gelöscht. ?!?!?!?! Den Trabant hab ich übrigens erst kurz und der Verkäufer hat mir im Vertrag bestätigt, daß das Fahrzeug sein frei verfügbares Eigentum ist/war. |
Gunnar
Beiträge: 923 |
@TV P50: habs grad gelesen.. Puuuhhhh, nochmal Glück gehabt. Die Vollabnahme ist übrigens schon gemacht; trotzdem will die Zulassungsstelle (Merseburg) stur noch die Bescheinigung (extra nachgefragt). Besten Dank |
Schorsch601S
Beiträge: 223 |
Die Story mit dem 190 SL habe ich auch gelesen. Da war es aber so, dass keinerlei Original-Dokumente (angeblich) mehr existierten und der Besitzer das Fahrzeug nicht vom rechtmäßigen Eigentümer erworben hatte. Nach der Restauration tauchte dann plötzlich eine dritte Person mit dem ersten ausgestellten Fahrzeugbrief auf. Wenn Du also den originalen DDR-Brief noch hast, dürfte es ja keine Probleme geben |
arco7
Beiträge: 185 |
tvP50: 1. meine angaben sind falsch weil diese infomationen von unserer zulassungstelle stammen. 2. habe ich den wortlaut von gunnar interpretiert ich habe nur das wiedergegeben was UNSERE zulassungstelle mir an Auskunft erteilt hat. 3. du hast keine ahnung welche schwirigkeiten uns hier oben die zulassungsstelle macht. selbst bei hieb und stichfesten sachen.
für die unfähigkeit der mitarbeiter der zulassungstelle (bei uns) kann ich nichts.
|
Gunnar
Beiträge: 923 |
So, der Wagen ist zugelassen.... aber das war vielleicht ein Kampf, Mann o Mann o Mann!!! Zuerst wußten die Napfsülzen nicht, was sie in den neuen Brief eintragen sollten, obwohl alles im §21-Protokoll steht. Dann wollten die mir absolut nicht glauben, daß ich für den 62er keine AU brauche...bis ich dann den Chef verlangt hab, dann brauchte ich plötzlich keine mehr. Was ich allerdings nicht verhindern konnte war, daß die meinen schönen Original-Brief behalten haben!!! Wie kann ich mir den wiederholen und noch viel wichtiger: wie kann ich verhindern, daß der entwertet wird. Die neueste Mode scheint nämlich zu sein, nicht einfach "nur" eine Ecke abzuschneiden, sondern quer drüber riesengroß draufzudrucken ENTWERTET. Grausame Vorstellung. Hoffe, ihr könnt mir helfen. Gruß P.S.: Ach ja; und dann haben mir die Flachzangen auch noch 5 Monate kostenlos TÜV gegeben...das stört mich allerdings weniger |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Die Ecken werden abgeschnitten, die Stempel "Entwertet" sind auch normal (nicht umgänglich so weit ich weiß). Der alte Brief ist allerdings DEIN Eigentum, sieh zu, den morgen sofort wieder zu holen. Die Briefe dürfen nicht einbehalten werden. An deiner Stelle hätte ich die Zulassungsstelle nicht ohne orig.-Brief verlassen. (isser schon zerschreddert?...) |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Ich hät den alten Brief erst garnicht mitgenommen. Wozu auch mit der Unbedenklichkeit und dem Gutachten hat man alles was für eine Zulassung nötig ist. |
arco7
Beiträge: 185 |
@gunnar: glückwunsch |
kat
Beiträge: 1.194 |
@TV P50 Bist Du sicher, daß es ohne alten Brief geht? Der wird doch i.d.R. als Eigentumsnachweis gefordert. Man kann dann eigentlich nur behaupten, ihn "verloren" zu haben. |
Schorsch601S
Beiträge: 223 |
Als mein Kumpel seinen 601er erstmals "im Westen" zugelassen hat, haben sie nicht nur den originalen Fahrzeugbrief, sondern auch noch die Kennzeichen eingestampft Er hatte damals einer Werkstatt den Auftrag erteilt wegen TÜV und so. Da war natürlich nix mehr zu retten... Das muss so 1993/1994 gewesen sein. [Bearbeitet von Schorsch601S (07-06-2006 - 17:49)] |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Ja bin mir sicher. Wie möchtest du sonst ein Auto anmelden für das kein Brief mehr existiert? Ich habe schon mehr als ein Auto angemeldet für das es keine Papiere mehr gab. Dafür gibts ja die Unbedenkl. und das Vollguta. |
arco7
Beiträge: 185 |
was vollgutachten gibs doch noch?? ich denk die sind seit mai 2006 abgeschafft??? |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Den originalen Brief behält man immer zu Hause! Vorgelegt wird immer nur die Kopie! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
arco: verwechselst du da nich was? Sollen ab 2006 alle autos nicht mehr zugelassen werden können, die länger als 18 Mon standen? (an den 18 Monaten wurde aber glaube irgendwas gedreht dieses Jahr) |
trabi
Beiträge: 2.162 |
meine info ist auch : kein vollgutachten mehr seit mai06. wiederzulassungen nur noch über stinknormale hu's. nunja.. was denn nu wirklich phase ist wird der erste mitbekommen der es probiert |
kat
Beiträge: 1.194 |
Hoffentlich greifen die hier angesprochenen Probleme nicht um sich: http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=7&postid=8851374#post8851374 |
Gunnar
Beiträge: 923 |
So, heute kam der Brief per Einschreiben in meine Hände geflattert. Wie kam es dazu? Gleich am 07.06. hab ich folgenden netten Brief per Einschreiben mit Rückschein der Zulassungsstelle zukommen lassen: "Betreff: Aushändigung eines originalen DDR-Kraftfahrzeugbriefes Sehr geehrte Damen und Herren, am 06.06.2006 war ich in Ihrem Hause, um einen PKW, der bisher nur in der DDR zugelassen war und am 31.12.1990 stillgelegt wurde, bei der Schalterbeamtin Frau XXX wieder in Betrieb zu nehmen. Dabei handelt es sich um den PKW Trabant P50/1 Kombi, Identifikationsnummer KXXXXXXX, welchem nun das Kennzeichen MQ-SP62 zugeordnet ist. Im Laufe der Erteilung einer aktuellen Zulassungsbescheinigung I und II wurde mir dann mitgeteilt, dass mein alter Fahrzeugbrief (Nummer XXXXXXX) nicht mehr herausgegeben werden soll. Ich gab zu verstehen, dass ich damit nicht einverstanden sei, aber mir wurde mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gebe, meinen alten Brief wieder zu erlangen. Mittlerweile habe ich diverse Auskünfte bekommen, dass dieser Brief eindeutig mein Eigentum ist und mir somit auch wieder auszuhändigen ist. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass in Anbetracht des hohen Fahrzeugalters und der Seltenheit dieses Fahrzeugs besagter Brief für mich, wie auch für andere Kenner dieses Fahrzeugtyps von außerordentlicher kultur-historischer Bedeutung ist. Ich hoffe, dass dieser Vorfall von Ihnen so kulant behandelt wird, wie dies auch in anderen Zulassungsstellen der Fall ist. Deshalb bitte ich Sie, den alten Brief nicht mehr als unbedingt nötig zu entwerten und mir zukommen zu lassen oder sich umgehend mit mir in Verbindung zu setzen. Definitiv bestehe ich darauf, dass der Brief wieder in mein Eigentum übergeht. Ich bin nicht bereit, mich mit solcher Willkür abzufinden. Dennoch verbleibe ich
Heute kam dann folgendes Schreiben mit meinem Brief als Anlage zurück: "Sehr geehrter Herr Surek, als Anlage übergebe ich Ihnen den entwerteten Fahrzeugbrief Nr. XXXXXXX. Mit Einführung der neuen EU-Fahrzeugdokumente sind unsere Mitarbeiter angewiesen die alten, bundesdeutschen Fahrzeugbriefe, entwertet an den Halter auszugeben. Wir haben unsere junge Mitarbeiterin auf diese Ausnahme hingewiesen und bitten ihr Verhalten zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Sachgebietsleiter" (Diverse Rechtschreibfehler hab ich mal schon berichtigt... ) Der Brief ist übrigens eingeschnitten und auf der 1. Seite mit ENTWERTET bestempelt. Gruß
|
|