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Autor Thema: Reifen 145SR13 vs 145 80 R13
Spongebob

Beiträge: 25
Registriert am: 26.08.2006


Hallo!

Mein Trabant braucht neue Reifen. Im Fahreuzgschein ist eingetragen:

5.20-13 oder
145SR13

In der Forumsuche habe ich gefunden, dass die letze Größe der 145 80 R13 entspricht. Ist das so? Vor allem: was sagt der TÜV/DEKRA dazu? Gibst das schriftlich? Oder muss es die andere Reifengröße eintragen lassen (Kosten?). Oder bekommt man noch neue Reifen mit der alten Größenangabe?

mfg

Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Moin,

da es keine 145SR13 mehr gibt, sind die 145/80R13 als "Ersatzgröße" zugelassen.

Ich hatte nie Probleme damit, wenn ich z.B. statt 155SR13 die Größe 155/80R13 montiert hatte-weder beim TÜV noch in Polizeikontrollen.........

E Wurst

Beiträge: 129
Registriert am: 25.07.2005


Soweit ich weiß, sind das die selben Größen. Da wurde nur die Bezeichnung geändert. "SR" entspricht dem 80er Querschnitt (Reifenhöhe).
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Jepp - so Mitte der 90er wurde einfach nur die Bezeichnung geändert, das wußte damals aber nicht mal der Dekra-Prüfer...
Bocki01

Beiträge: 49
Registriert am: 05.05.2005


Es ist wohl schon immer so, daß wenn kein Höhen/Breitenverhältnis angegeben ist, dass es dann ein 80er Reifen ist.
Spongebob

Beiträge: 25
Registriert am: 26.08.2006


Ok hört sich gut an... oder hatte mal jemand Probleme bei der HU?

Ich hab noch ne mail an die DEKRA geschrieben, ob ich das schriftlich bekommen kann.

Muldentaler

Beiträge: 603
Registriert am: 27.09.2002


Bocki01 hat Recht, mach dir keine Sorgen. Du kannst bedenkenlos 145/80R13 fahren, da es die eingetragenen Reifen 145SR13 sind.
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


Du kriegst ohnehin keine "Eintragung" dieser Reifengröße 145/80-13 mehr in den Schein (ZB1).

Ich hab in den alten Papieren alle möglichen Größen eingetragen, mit dem Tausch der Papiere (alter Fahrzeugschein in neue ZB1) sind diese alle verschwunden, und bei einer Pappe stehen jetzt die 135SR13 drin, bei den anderen beiden die 5.20-13.

Ich fahre auf allen Pappen nur 145/80-13, und die sind auch zugelassen, auch wenn in der ZB1 nur noch die 135SR13 bzw. die 5.20-13 eingetragen sind.

Bei meinem Englischen Landhaus sind zb. nur die 7.50-16 eingetragen, ausgeliefert wurde er aber mit 235/80-16, und ich habe auch nur diese Größe bei den Sommer- wie Winterreifen in Verwendung. Ich hab mir damals auch noch die 255/80-16, die 285/80-16 und die 9.00-16 eintragen lassen, falls es mich mal wieder jucken sollte, mit einem Michelin XZL durch die Sahara zu fahren. Alle sind zugelassen, aber in der ZB1 tauchen sie nicht auf. Und zwischen den Größen liegen echt Welten.

Also mach Dir keinen Kopf, das ist völlig legal und üblich, wer das von den Grün- oder Blaukitteln bemängeln sollte, sollte sich mal mit dem Gedanken näher beschäftigen, ob das Leben als Pensionär bzw. Rentner nicht auf Dauer besser für ihn ist.

[Bearbeitet von Elfriedewilli (26-08-2006 - 22:51)]

Matt McBowl

Beiträge: 118
Registriert am: 11.05.2006


kann ich mich nicht ganz anschliessen.
zwar ists kein Problem die 145/80 zu fahren, aber:
@ElfriedeWilli: in meinen Papieren (auch die neuen EU-Papiere) wurden anstandslos alle Größen eingetragen. (von 135er-165er)

Tut aber nichts zur Sache, jedenfalls brauchst du nichts zu bedenken. Beim letzten mal hat mir die Zulassungsstelle sogar gesagt wenn die Reifen nicht in den Papieren sind muss man sie nichtmehr eintragen lassen, dann muss eh die polizei vor ort entscheiden obs zulässig ist oder nicht...

Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@Matt McBowl: zu Deinem Punkt 1. hast Du recht, jedoch machen manche Zulassungsstellen das eben doch nicht. Dann stehen sie halt nicht drin. Den alten Brief kriegt man ja mit, den aufheben und im Zweifelsfalle damit die ZB1 bestätigen. Auch wenn es völlig lächerlich ist, was die EU da verzapft hat, aber so ist es halt.

Also Reifen drauf und keinen Kopf machen, wie Du ja auch schreibst.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Ich hab mir neulich ein paar Sachen explizit eintragen lassen, Kupplung und 145er plus 155/80 R13.
Auf dem Gutachten steht nicht umsonst drauf, daß es nur 18 Monate gültig ist, und die abgenommenen Sachen in die ZB1 sofort von der Zulassungsstelle einzutragen sind.
Außerdem weiß man nie, wie die Rennleitung darauf reagiert.

[Bearbeitet von heckman (27-08-2006 - 20:09)]

Matt McBowl

Beiträge: 118
Registriert am: 11.05.2006


Da haben wir es wieder, das leidige Problem das es jede Zulassungsstelle eben ein wenig anders hält....

Bei uns tragen sie es ohne weiteres ein, ich habe ja auch alle möglichen Reifengrößen direkt in den Papieren. Andererseits meinten sie aber eigentlich brauche man nur eine Größe einzutragen und wenn man andere fährt muss die Polizei wissen ob diese auf dem Auto zulässig sind oder nicht.

Ich kann mir gut vorstellen das einige Zulassungsstellen sich weigern es einzutragen, aus eben genannten Gründen.

Allerdings konnte man mir nicht beantworten ob die Polizeibeamten nun eine gesonderte Fortbildung machen um tausende von Fahrzeugtypen und die jeweils zulässigen Reifen zu kennen.

wie auch immer, BTT:
Mach die Reifen drauf und gut. Erstens ists die selbe Größe und selbst wenn nicht sind die Reifen absolut gängig und keiner wird jemals was dagegen sagen.

Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


Es gibt aber nicht "die Reifen" für jedes Auto.

Man kann ja bördeln und Kotflügel verbreitern und bekommt dann noch breitere Reifen eingetragen.

Oder per Tachoanpassung auch welche deren Umfang anders ist...

Deswegen sollte man sich die ja eintragen lassen

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Zu den Reifen, wir rechnen es meistens nur schnell um und schauen ob die anderen Sachen zu der Rad/Reifen Kombination passen. Wenn das für uns nicht prüfbar ist, gibt es von uns einen Mängelschein und meistens unter Androhung einer OWi Anzeige die Aufforderung das Abzuarbeiten. Wenn es als illegal anzusehen ist und eine Gefährdung für andere anzunehmen ist, legen wir das Fahrzeug still und untersagen die Weiterfahrt.

MfG

Spongebob

Beiträge: 25
Registriert am: 26.08.2006


So die DEKRA antwortete:

___________________________________________
Die Reifen 145R13 und 145/80R13 sind ohne Probleme gegeneinander
austauschbar. Wenn kein Höhen/Breitenverhältnis angegeben ist, dann gilt
dieser Wert als 82. Die Bezeichnung könnte dann 145/82R13 lauten.

Sind die Tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex ausreichend , so
können diese wahlweise ohne Eintragung oder Abnahme verwendet werden.
Auch beide Größen auf einer Achse sind rechtlich zulässig, jedoch nicht zu
empfehlen.


Im folgenden gebe ich Ihnen noch die Kurzfassung der entsprechenden
Verkehrsblattverlautbarung bekannt:

"Nr.161 §§ 27 und 36 StVZO
Verwendung von Reifen für Personenkraftwagen mit anderer als
der in den Fahrzeugpapieren angegebenen Größenbezeichnung

Bonn, den 16.Juni 1991
StV 13/36.25.07-00/42 Va 91

In der Verlautbarung Nr. 37 vom 27. Januar 1969 (VkBl 1969 S. 69), geändert
durch die Verlautbarung Nr.192 vom 10. Juni 1970 (VkBl 1970 S. 354), sowie
den Verlautbarungen Nr. 148 vom 8. August 1984(VkBl 1984 S.352) und Nr.
170 vom 29. August 1988 (VkBl 1988 S. 678) habe ich zu
zulassungsrechtlichen
Fragen bei Verwendung anderer als der in den Fahrzeugpapieren
angegebenen Reifen Stellung genommen.

Die Verlautbarungen sind überarbeitet und zusammengefasst worden.
Zusätzlich wird die ersatzweise Verwendung von Reifen mit einem Höhen-
Breitenverhältnis (H/B) von 80 (Reifen der sog. Serie "80") anstelle der in
der
Tabelle V.1 von Anhang 5 der ECE-Regelung Nr. 30 über "Einheitliche
Vorschriften für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre
Anhänger" (BGBl II 1977 S.513 und 1985 S. 169) aufgeführten Reifen
(sog. Serie "82") ohne Erneuerung der Betriebserlaubnis oder Berechtigung
der Fahrzeugpapiere zugelassen.

Unter gleichzeitiger Aufhebung der vorgenannten Verlautbarungen gebe ich
nach Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden die
folgende Verlautbarung über die "Verwendung von Reifen für
Personenkraftwagen mit anderer als der in den Fahrzeugpapieren
angegebenen Größenbezeichnung" bekannt.

Der Bundesminister für Verkehr
Im Auftrag
Grupe"

Es folgt im Verkehrsblatt noch ein längerer erklärender Text, der die
Aussagen mit Beispielen hinterlegt, welche ich nicht anführen möchte.

Mit freundlichen Grüßen

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme

i.A. Andreas Forkert

_________________________________________
Sie hatten folgende Angaben gemacht:

Ihre Frage: Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige neue Reifen für einen Trabant 601. Im Fahrzeugschein ist die
Größe 145SR13 eingtragen, diese Größenangabe wird aber nicht mehr
produziert. Mir wurde in einer Werkstatt gesagt, diese Größe entspricht
genau der 145 80 R13. Ist dies so oder benötige ich eine spezielle Freigabe
/ Papiere?

mit freundlichen Grüßen

Spongebob

Beiträge: 25
Registriert am: 26.08.2006


Also ich finde das gut, es geht wohl ohne Eintragung, wer hätte das in der deutschen Bürokratie erwartet.
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


145/80 ja, 155er jeglichen Querschnitts gehen def. NICHT ohne Gutachten und Eintragung.

(wobei sich mir nicht erschließt, das bei 155/145ern 70er Querschnitt laut Dekraliste erlaubt sein soll, da ändert sich der Abrollumfang im Gegensatz zum 80er erheblich und so mancher Trabantfahrer ist auf einmal stolz, seine "120km/h Marke" dauerhaft zu knacken.....)

Spongebob

Beiträge: 25
Registriert am: 26.08.2006


145 "reicht" ja auch völlig, man will ja keine Ballonreifen fahren.
 

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