Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: typenschild an der stirnwand
stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


hallo,

mein bekannter meinte das auf dem typenschild was links neben den tank geklebt ist die fahrgestellnummer trägt.bei mir fehlt dieses hat er recht?er meinte ohne diesem typenschild an der stirnwand würde ich den wagen nicht durch den tüv bekommen....

seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


ich kenne die Rechtslage nicht in Deutschland, bin aus der Schweiz. Die Sache wurde hier im Forum aber schon mal diskutiert (versuchs über die Suchfunktion).
es gibt übrigens Blankoschilder zu kaufen (nachproduktion)
Trabi Hornberg

Beiträge: 145
Registriert am: 01.08.2006


Hallo, Du musst ein Typenschild links vom Tank anbringen sonst bekommst Du ein neues Universalschild vom TÜV
Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


STVZO §59:
quote:

§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug - Identifizierungsnummer.

(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:

1. Hersteller des Fahrzeugs;

2. Fahrzeugtyp;

3. Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer;

5. zulässiges Gesamtgewicht;

6. zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).

Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.


stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


hab mich wohl falsch ausgedrückt....wollte wissen ob das stimmt das das typenschild auf der stirnwand tatsächlich die fahrgestellnummer die auch im brief steht trägt und ob es genügt wenn ich aus einem schlachtfahrzeug einfach ein anderes typenschild reinmache
StefanONE

Beiträge: 239
Registriert am: 24.03.2004


Mein Trabant ist im Februar auch ohne angebrachten Fabrikschild durch den Tüv gekommen. Habe es allerdings gut verwart bei mir liegen, es aber nicht vorgezeigt. Habe es abgemacht, weil der Kleber schon sehr hart geworden ist und mir das Schild irgendwann weggefallen wäre. Ich würde es einfach mal ohne Schild versuchen, durch den Tüv zu kommen.

Gruß
StefanONE

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ stephanfranz: Zwei verschiedene Identitäten würd ich nicht in einem Fahrzeug unterbringen. Für sowas bekommt man i.d.R. eine MPU angeordnet.

Vorteil: Man entdeckt das Radfahren völlig neu!

Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


quote:

hab mich wohl falsch ausgedrückt....wollte wissen ob das stimmt das das typenschild auf der stirnwand tatsächlich die fahrgestellnummer die auch im brief steht trägt und ob es genügt wenn ich aus einem schlachtfahrzeug einfach ein anderes typenschild reinmache

Das ist doch nicht ernst gemeint oder ????

Was meinste wieso §59 Abs 4 die fahrezugindentifikationsnummer will wenns ne Nummer von nem ganz anderen fahrzeug ist....

stephanfranz

Beiträge: 1.226
Registriert am: 28.11.2005


....wollte wissen ob das stimmt das das typenschild auf der stirnwand tatsächlich die fahrgestellnummer die auch im brief steht trägt....


man lest doch mal was ich schreibe

seb

Beiträge: 863
Registriert am: 05.10.2003


ich versteh dich nicht ganz stephanfranz sorry...
typenschildnummer = Nummer im Brief
601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ stephanfranz: Ohne Interpunktion und Groß-/Kleinschreibung kann man schonmal was überlesen...

Auf dem Typenschild ist jedenfalls die FIN und das Baujahr eingeschlagen.

X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


TÜV magste in der Regel auch ohne Typschild bekommen. Aber wenn Du den Polizeibeamten ohne Typschild gegenüber trittst, haste eventuellerweise ne Kontrollaufforderung bekommen und ne Geldbuße zu entrichten. Und die Angaben die drauf sein müssen, sind ja oben bereits beschrieben. Auch die Fahrgestellnummer gehört dazu, auch wenn die ja daneben verschweißt ist. I.d.R. kannste die auch bei der Dekra nachschlagen lassen.

MfG

 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz