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Autor Thema: Neue Sicherheitsrichtlinien / Gurtvorschriften
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Laut aktueller OldtimerMarkt gibts seit Mai 2006 neue Vorschriften bei der Beförderung von Kindern in puncto Sicherheitsgurt u.ä..

Neben einigen völlig danebenliegenden Anforderungen, z.B. daß Kinder bis zum 12. Lebensjahr IMMER auf einem Kindersitz sitzen müssen, egal, wie groß sie sind, gibts es im betr. Artikel am Schluß folgendes zu lesen:
"Seit Mitte 1979 müssen Pkw auch hinten Gurte aufweisen. Für Youngtimer, die nach diesem Zeitpunkt zugelasen wurden, gilt: In ihnen dürfen nur soviele Personen mitgenommen werden, wie Gurte vorhanden sind."

Das würde doch bedeuten, daß in nahezu sämtlichen Trabant ab Baujahr 1979, ab sofort nur noch 2 Personen mitfahren dürfen.
Damit würde der Trabant zum Zweisitzer degradiert, zum Transporter wider Willen, man kann auch gleich die Seitenscheiben der Kombis verblechen und LKW-Zulassung beantragen. Dumm für tausende Limousinen.

Oder gilt an dieser Stelle für uns irgendeine Ausnahme- oder Bestandsschutzregel à la Einigungsvertrag & Co.?

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Habe ich auch gelesen, halte es aber für entweder schlecht recherchiert, oder (wahrscheinlicher) für schlecht ausgedrückt und leicht falsch verständlich.

Solange 4 Sitzplätze eingetragen sind, dürfen auch 4 Leute mitfahren.

Würde man dies so pauschal stehenlassen, dürften verschiedene Nutzfahrzeuge ja gar nicht mehr fahren, weil sie auch in den 80ern munter ohne Gurte vom Band liefen. ..und sowas geht ja schonmal gar nicht.

Ich bin überzeugt, in der nächsten Ausgabe wird näher darauf eingegangen (werden müssen).

Trabantstolz

Beiträge: 6
Registriert am: 08.03.2006


Der Trabant hat da einen Sonderstatus, was Gurte auf den Rücksitzen betrifft. Er muss nicht nachgerüstet werden, da er keine Befestigungen hat. So steht es in dem "Einigungsvertrag". Was die Kinderbeförderung betrifft, so lautet es, dass die nur mit geeigneten Kindersitzen mitfahren dürfen, also max. 1 Kind auf dem Kindersitz auf dem Vordersitz mit Dreipunktgurt. Dies betrifft auch Oldtimer, z. B. aus den 50ger Jahren. Also, Personen die nicht in Kindersitzen mitfahren müssen, dürfen der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze entsprechend mitfahren.
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Das ist falsch recherchiert!!!
Fest steht nur, das es hier um Aussage zu den Fahrzeugen nach 1979 geht. Weiterhin haben Fahrzeuge der ehemaligen DDR Bestandsschutz, gemäß Einigungsvertrag.

Es dürfen auch mehr Personen mitgenommen werden, es muss nur sicher sein!!

MfG

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Bliebe aber immer noch die Regel mit dem altersabhängigen Kindersitz-Zwang bis 12. Größenabhängig wie früher wäre deutlich sinnvoller! Unsere 10jährige ist nunmal eben schon 1,55m - hinten im Westblech stößt die sich bei jeder Bodenwelle den Kopf auf ihrem Styropor-Sitz. Ich frage mich, was nun bei einem Unfall mit Überschlag o.ä. herauskommen würde. Mit Sicherheit weit Schlimmeres als ohne diesen Sitz.
Also sitzt sie da ohne "Unterbau", der einstellbare Gurt paßt prima - aber ich soll dafür zukünftig 40€ berappen, nur weil irgendwelche Bürokraten festgelegt haben, daß man bis zum 12. Lebensjahr kleiner als 1,50m zu sein hat.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Bald gilt:

es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitzplätze eingetragen sind.
Alle Gurte müssen genutzt werden.
Kinder dürfen nicht auf Plätzen ohne Gurte mitgenommen werden (weil dort Kindersitze nicht zu befestigen sind; solche Sitze aber wiederum Pflicht und verbindlich werden - das ist vergleichbar mit der Helmpflicht für Motorradfahrer, die Kindersitzpflicht ist entkoppelt vom Fahrzeug, das betrifft schlichtweg alle vom Benz Motorwagen bis zum '06er Phaeton )

Heißt für den Trabant nix anderes, als daß hinten legal keine Kinder unter 12 Jahren mehr transportiert werden dürfen.

[Bearbeitet von pwb601 (02-10-2006 - 20:32)]

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Dieses "bald" darf sich noch 3 Jahre hinziehen, mein Jüngster ist gerade 9 geworden.
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


Es ist derzeit ein Gesetzentwurf und noch nicht beschlossen, oder doch??

Und zur Not Sicherheitsgurte nachrüsten, ist ja machbar, es gibt dafür ja auch technische Anleitungen. Ich erinnere da mal an die Werkszeichnungen der Motorsportgruppe für zusätzliche Gurtbefestigungen.

MfG

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Ist nur ein Entwurf, aber der wird zu 99% durchkommen.

Aktuell ist es ja noch so, daß man so viel Personen mitnehmen kann, wie es das zulässige Gesamtgewicht erlaubt (auch wenn weniger Sitzplätze eingetragen sind - es müssen nur alle genutzt werden). Auch dürfen Kinder noch auf Sitzplätzen ohne Gurten transportiert werden.

Achso, was sich auch noch ändern wird: Sitzplätze dürfen nur noch in Fahrtrichtung angeordnet sein. Die Bänke quer zur Fahrtrichtung in Landrover & Co. werden bei Neuzulassungen auch nicht mehr durchkommen ...

Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Das wuerde ja auch das aus fuer den Loremo bedeuten, der hat die hinteren Sitzbaenke entgegen zur Fahrtrichtung geplant.

Guggst Du hier

Und der soll ja erst 2009 vom Band laufen....

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Theoretisch ja, aber die planen im Moment sowieso relativ kopflos, siehe Feinstaub. Und glaub man, gegen genug Kohle gibts Ausnahmegenehmigungen für alles ... einfach mal abwarten.
Shadowrun

Beiträge: 186
Registriert am: 24.07.2006


Also ich weiß die Regelung mit Kindern galt und sonst nix bis 1 Mai dieses Jahres ...

Also hätte ich zB im Sharan meiner Eltern ne ganze Meute hinten einladen können (ohne Sitze ) solange die Fahrsicherheit nicht beeinträchtig wird bzw das zGG nicht überschritten wird

Nun ab 16 Mai gabs ne Änderung von §21 und der sieht nun so aus:

quote:
§ 21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen

1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2. auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3. in Wohnwagen mit nur einer Achse oder mit Doppelachse hinter Kraftfahrzeugen.

(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, wenn wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht.

(1b) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.


Die Kinder müssen aber trotzdem noch aufm Sitz mit Gurt

Aber wie gesagt steht da die Ausnahme für Fahrzeuge ohne Gurt hinten....

[Bearbeitet von Shadowrun (04-10-2006 - 14:51)]

 

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