Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » zwei fragen zum tüv |
Autor | Thema: zwei fragen zum tüv |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
hab mich die tage mit meinem bruder unterhalten....ich wollte mit meinem trabi zum (er ist abgemeldet) tüv und danach erst asu machen lassen.wäre nicht möglich meinte mein bruder da man zum tüv erst eine gültige asu haben muss.stimmt das? muss das auto sofort zugelassen werden wenn er tüv hat?bei der vollabnahme weiß ich das er inerhalb von 4 wochen zugelassen werden muss da sonst die vollabnahme verfällt gild das auch bei einer normalen tüv abnahme? |
wusel
Beiträge: 113 |
bei obd fahrzeugen muss die au vorhanden sein um tüv zu bekommen. und bei einer vollabnahme auch [Bearbeitet von wusel (26-11-2006 - 23:21)] |
blue601
Beiträge: 1.552 |
Das heißt AU mit dem ASU gequatsche blamiert ihr euch doch nur wenn ihr irgendwo hinkommt. Und wieso läßt du nicht HU und AU zusammen machen? dann hättest du die Probleme nicht. Ich weiß es jetzt nur von OBD Fahrzeugen, da ist es so das seit diesem Jahr theoretisch erst die AU bestanden sein muß bevor der Prüfer die HU macht. Wird aber wohl beim Trabi auch so sein. |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
was bitte ist ein obd fahrzeug? asu will ich nicht vom tüv machen lassen hab da meine gründe....wie lange ist der tüv gültig?muss ich dann inerhalb von 4 wochen zulassen wie bei der vollabnahme? |
blue601
Beiträge: 1.552 |
AU OnBoardDiagnose das betrifft deinen Trabi nicht. Da werden die Fehlerspeicherinhalte mit herangezogen jetzt mal kurz ausgedrückt Ich bin der Meinung du kannst ihn anmelden wann du willst nur versteh ich nicht warum du dann schon HU machst. Und das mit der AU versteh ich trotzdem nich, die haben beim TÜV sollwerte da kann man gar nich durchfallen. |
Trabi Hornberg
Beiträge: 145 |
Ich bin zum TÜV (Vollabnahme)seit 92 nicht mehr angemeldeter Trabi und wurde bei der Anmeldung gefragt ob Sie AU mitmachen sollen oder nicht.Soweit ich weiss liegt es daran ob das Fahrzeug angemeldet ist oder nicht.Dann brauchst Du die AU erst zur anmeldung. |
Stulle106
Beiträge: 198 |
Ihr könnt alles einzeln machen lassen, die Reihenfolge ist auch egal. Verfallen wird deine HU auch nicht, zum zulassen brauchst du halt alle Bescheinigungen. Mfg Stulle |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Auch bei abgemeldeten Fahrzeug brauchst du für den TÜV eine gültige AU! Ob diese noch 24 oder einen Monat gültig ist, ist momentan noch egal! Die Reihenfolge ist also bei bereits abgelaufener AU NICHT egal! |
stephanfranz
Beiträge: 1.226 |
na gut für blue601 AU tüv will ich jetzt schon machen da ich leider im moment arbeitslos bin und ersatzteile tüv & au und zulassung auf grund des extrem hohen einkommens in etappen machen muss.nach dem einige leute hier mit mir geschimpft haben das ich bei den bremsen gepfuscht hab habe ich jetzt alles brav neu gekauft rbz als regenerierte orginalteile.au will ich bei einer befreundeten werkstatt machen da unser tüv na sagen wir mal zu blöd ist n eimer wasser umzuwerfen.ich war mal mit einem 79er ascona b dort den ich von einem opa hatte der ihn 15 jahrelang eingemottet hatte bevor ich ihn bekommen habe.der tüvprüfer schlug mit einem hammer ziemlich fest gegen die schweller da er meinte das es einen rostfreien opel nicht gibt erst als ich ihm anbot ihm seinen hammer auf seinem schädel kaputt zu schlagen lies er sich dacvon überzeugen das er keine löcher finden wird.auserdem will ich den verbrechern nicht unnötig geld in den rachen werfen |
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