Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Zulassungsfrage |
Autor | Thema: Zulassungsfrage |
Ramon
Beiträge: 1 |
Hallo. ich möchte einen Trabbi ersteigern. Dieser war schonmal zugelassen, ist jetzt aber abgemeldet. ist es möglich den trabbi wieder anzumelden? wichtig wäre mir eine offizielle seite wo man das nachlesen kann. hab gegooglet ohne ende.. aber nix gefunden. mfg Ramon |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
1. habe keine ofizielle Seite bei der Hand weil ich (wie du) zu faul zum suchen bin. 2. Die Forensuche wird mehrere Themen zum Theme ausspucken. (mal nach Wiederinbetriebnahme oder zulassen oder anderen Schlagwörtern geguckt?) 3. die Grundsätze: Es ist problemlos möglich! Ein Auto, dass schon mal zugelassen war (egal ob DDR oder BRD (oder EU-Gebiet)), kann auch wieder zugelassen werden. Ist es länger als 1,5 Jahre VORÜBERGEHEND STILLGELEGT, brauchst du momentan noch die s.g. §21-Abnahme. TÜV (ab 18 Monate Stillegung §21-TÜV) und AU (ab BJ69) müssen vorhanden sein, Brief und ggf. Flensburg-Bescheinigung müssen vorliegen und dann wird das Auto EINFACH ZUGELASSEN. Ganz Easy eigentlich! [Bearbeitet von Chris601 (27-11-2006 - 12:57)] |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Nachtrag: 2. oder 3. Suchergebnis bei Google. Nicht allgemeingültig, weil sich da jeder Landkreis anders verhält aber immerhin "offiziell": http://www.rheinneckarkreis.kivbf.de/servlet/PB/menu/1275500_pcontent_l1/navigate1150899786045.html Wie gesagt: Gilt bei "VORÜBERGEHEND STILLGELEGTEN" Fahrzeugen. > 18 Monate Ist das Auto wirklich ENDGÜLTIG ABGEMELDET, wirds schwierig (aber nicht aussichtslos). Allerdings meldet man sein Auto auch nich ab! Selbst der hier is nich abgemeldet sondern nur "vorübergehend stillgelegt". Man weiß ja manchmal nich |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Chris deine Bilder hat irgend ein Stricher 2x unfein kommentiert... Guck mal nach. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
achja. das wollte ich schon länger mal korrigieren. Danke für den Hinweis. |
YA
Beiträge: 810 |
Ich glaube, www.kfz-auskunft.de liefert da passende Infos. |
Emmentreiber
Beiträge: 181 |
Bei http://www.mzwissen.de.vu/ unter Start/sonstiges/rechtliches steht ein Artikel "Was tun, wenn der KFZ-Brief fehlt". Gruß mike |
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