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Technik » Muss Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte vorhanden sein? |
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Autor | Thema: Muss Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte vorhanden sein? |
trabiflitzer
Beiträge: 13 |
Da mir die Form und die Größe nicht gefällt, wollte ich sie weglassen, nun bin ich mir aber nicht sicher ob ich da durch den TÜV komme. Darf man die einfach ohne Probleme weglassen? Schonmal vielen Dank für die Antworten. MFG Trabiflitzer |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Ja, aber bau auch die Schalter aus und steck eine Blindkappe ins A-Brett. Dann dürfte es keine Probleme geben. |
ingo
Beiträge: 424 |
Naja, Mich haben die Bullen wegen dem fehlenden Rückfahrscheinwerfer belästigt... Ich musste das Teil nachrüsten... |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Es gelten die Vorschriften, die bei Erstzulassung galten - und die sahen damals nicht zwingend NSL und RFS vor. Einzige Ausnahme ist die Warnblinkanlage, die grundsätzlich bei allen Fahrzeugen nachgerüstet werden muß - und zwar ab Baujahr 1885 sozusagen. Wobei es immer mal wieder Leute gibt, die mit ihren Vorkriegsfahrzeugen um die Warnblinkanlage herumkommen - wie auch immer sie das machen. |
Whysker
Beiträge: 534 |
Ich glaube eher, wenn sie einmal vorhanden waren müssen sie auch dran bleiben, oder wieder angebaut werden. Und wenn sie dran sind müssen sie auch funktionieren. |
Marlene
Beiträge: 1.083 |
Ich hab (Sonderwunsch, 5/83) serienmäßig beides nicht und es stört keinen. Höchstens mich, wenn der Hintermann so doof ist, daß er nicht kapiert, daß ich in die Parklücke will, an der ich blinkend stehe |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
@Whysker: Irrtum: Wenn sie dran sind, müssen sie funktionieren. Aber was vorhanden WAR kann ja keiner nachprüfen...wenn ich also den ganzen Kram von meinem 88er S abmontiere und auch die Schalter ausbaue, kann keiner was dagegen sagen. Wenn Polizisten Nachrüstung einfordern, sollten sie sich nochmals mit den exakten Vorschriften befassen. Keiner ist gezwungen, eine NSL oder einen RFS nachzurüsten, wenn diese Leuchten serienmäßig nicht vorhanden waren und das Fahrzeug bereits zugelassen war. |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Laut TUEV ja bei allen Fahrzeugen Welche ich glaube ab 1991 irgendwann zugelassen wurden. |
wilhelminus
Beiträge: 1.980 |
Genau! Was dran ist, muss funktionieren. Soll sogar für einen Heckscheibenwischer gelten. In Tschchien habe ich beobachtet, dass alle noch so alten Ostblockmobile mit taufrischen nachgerüsteten Nebelschlußleuchten ausgestattet sind. |
das moss
Beiträge: 7.651 |
nein, da der ausrüstungstechnische Standard des Herkunftslandes entscheidend ist |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
da ich in kürze zur HU/AU muß,kann ich euch ja berichten,ob NSW/RSL pflicht sind,ich hab nämlich beides nicht dran. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Deli sagte es schon: Es gelten die Vorschriften, die bei Erstzulassung galten - und die sahen damals nicht zwingend NSL und RFS vor. Einzige Ausnahme ist die Warnblinkanlage, die grundsätzlich bei allen Fahrzeugen nachgerüstet werden muß - und zwar ab Baujahr 1885 sozusagen. Bei letzterem Punkt "huschen" wie gesagt hin und wieder Ausnahmen durch, wo der Prüfer nicht so genau hinsieht. NSL und RFS wüssen jedenfalls definitiv NICHT nachgerüstet werden, auch wenn sie in der BRD eher Pflicht waren als in der DDR. |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
nicht nur sozusagen, wobei bei dem Benz Velo Bj. 1896, das als ältestes regulär laufendes Motorfahrzeug irgendwo bei München mit normalem Kennzeichen angemeldet ist, im Brief nur irgendwas drinsteht wie "Entspricht Originalzustand" (ich weiß die Formulierung nicht mehr genau). Aber Ermessensspielraum hin oder her ist das wohl eher ein akademisches Problem, denn so oft fährt die Kutsche wohl auch nicht im Alltag ... |
Toni
Beiträge: 5.932 |
Nebelschluß Pflicht ab EZ 01.01.1991! Rückfahrscheinwerfer ab 01.01.1987, allerdings West-Recht. Leuchtweitenregulierung ab 01.01.1990 |
Schorsch601S
Beiträge: 223 |
Und Sicherheitsgurte hinten? |
Murphy
Beiträge: 1.775 |
wo serienmäßig nix dran ist, muss auch nix rein. Es fehlen schließlich die Befestigungspunkte. Und wer soll die Festigkeiten der Anschraubpunkte prüfen, wenn du mal fix ein paar Löcher bohrst? |
Toni
Beiträge: 5.932 |
Gurte hinten war glaubich ab 1979, aber da gibt es wie Murphy schon schrieb 1: bei den meisten keine Befestigungspunkte und 2: Bestandschutz |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Das Gurtproblem (egal ob vorn oder hinten) trifft in erster Linie Eltern. Kinder MÜSSEN nämlich angeschnallt sein - egal, ob Gurte vorhanden sind oder nicht. Wenn im Auto keine Gurte sind, darf der Junior auch nicht mitfahren. Wenn nur hinten keine drin sind, darf zwar Mutti/Vati hinten unangeschnallt sitzen, Das Kind muss (samt Kindersitz) aber nach vorn. (Das Ganze darf unter "gefährlichem Halbwissen" verbucht werden und zählt zu meinem Wissen, was ich rechtlich aktuell nicht belegen kann/recherchieren will) |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Bei einem Kind klappt das noch. |
Dr Quincy
Beiträge: 449 |
Zum Kind gehört ein altersgerechter Kindersitz, der seine Funktion auch erfüllen muss. Der ist kein Katapult und muss daher mit einem Gurt befestigt sein. Zu den Beleuchtungseinrichtungen beim Trabant. |
MBaetz
Beiträge: 307 |
@ Dr Quinzy : Wieso dürfen nur maximal 4 Lampen vorne leuchten? Das ist Quatsch. Ich habe 2 Nebelscheinwerfer, und 2 Zusatzfernscheinwerfer, wenn ich aufblende, leuchten also (Wenn ich die NSW noch anhabe) |
Schorsch601S
Beiträge: 223 |
Kennzeichenbeleuchtung fehlt noch in der Liste. |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Und die Tachobeleuchtung. |
Saxonier
Beiträge: 3.515 |
mmmmhhh,ich hab aber an meinem zirkuspferd(gelle,Kjeld) acht blinker dran,wat`nu |
Toni
Beiträge: 5.932 |
@MBaetz: dann wart mal was dir der Prüfer zur nächsten HU dazu sagt Nutz mal google, da findest du sicher auch was... |
Dr Quincy
Beiträge: 449 |
@Schorsch601S: Doe! Wusste ich doch, ich hab was vergessen. Nachts muss aber nicht jede Autonummer beleuchtet sein. @MBaetz: http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/50-scheinwerfer-fuer-fern-und-abblendlicht Das heißt, dass bei Fahrzeugen mit getrenntem Auf- und Abblendlicht (z.B. BMW E21 6-Zylinder, E24, E28, E30, E32, E34,...) effektiv 6 Scheinwerfer vorhanden sein und alle an sein dürfen. Weitere sind dann so zu schalten, dass sie nur leuchten, wenn die Hauptscheinwerfer + ein Zusatzscheinwerferpaar leuchten. Das gilt auch für serienmäßige Zusatzscheinwerfer wie am Trabant 601S deLuxe. Beim Trabant dürfen wegen der Auf- und Abblendlichtfunktion der Hauptscheinwerfer nur die Hauptscheinwerfer und ein Paar Zusatzscheinwerfer leuchten. Ebenso bei bspw. BMW E21 4-Zylinder, Golf 1, 2,... [Bearbeitet von Dr Quincy (16-05-2010 - 09:15)] |
MBaetz
Beiträge: 307 |
das kann nicht sein.an meinen golf 2 sind zusätzlich im grill noch 2 fernscheinwerfer, die gehen original bei fernlicht an und im hauptscheinwerfer wird ebenfalls aufgeblendet.also 4 getrennte scheinwerfer.sind die nebelscheinwerfer an, bleiben die auch im fernlichtbetrieb an.es leuchten dann also 4 fernlichter und 2 nebellampen.so ist es original im 2 er golf.ebenfalls habe ich das so im wartburg gebaut seit 8 jahren.und im trabant habe ich in dem grill also attrappe, welche vom golf eingebaut fernlichter und es so geschaltet wie am golf. Und letzte woche war ich zur 21 er abnahme weil der trabant 10jahre stillgelegt was, da wurde die farbe geändert, und etliches mehr und es gab keine beanstandung der 6 scheinwerfer. Es müssen nur alle 4 fernlichter gleichzeitig abblenden und nebelscheinwerfer dürfen nicht ohne mindestens standlicht einschaltbar sein. |
Toni
Beiträge: 5.932 |
Machst du neuerdings gesetzte? Lies dir doch mal den verlinkten Paragraphen durch. |
kat
Beiträge: 1.194 |
Ungeachtet aller Paragraphen machen Nebellampen mit Fernlicht sowieso keinen Sinn (jedenfalls bei dichtem Nebel, da ist teilweise das Abblendlicht schon zu viel). |
MBaetz
Beiträge: 307 |
schon komisch, das es serienmäßig beim Golf und Polo so war, und durch eine Vollabnahme kommt, aber wenn ihr eben es anders seht. Dann ist mir dies auch egal. Ich studiere nicht stundenlang Gesetze, ich weiss wie es bei mir geht, und eingetragen ist/worden ist. Punkt. |
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