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Autor Thema: Trabant 600 Warnblinkanlage
Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Hallo Leute!!
Ich benötige mal euren Rat mein Trabant 600 k hat keine Warnblinkanlage wie baue ich genau das teil ein ich hoffe mir kann jemand eine hielfreihe anleitung geben und bendanke mich vorab !!
Stulle106

Beiträge: 198
Registriert am: 31.10.2006


ist eigentlich kein großes ding, du brauchst nur einen warnblinkschalter einbauen, anschlußpläne dafür findest du entweden im netz oder in gewissen büchern wie zum beispiel "ich fahre einen trabant"
mfg stulle
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


Hallo!
Nimm dir am besten einen Schaltplan vom 6V 601er. Hab ich auch Digital da, meld dich wenn du ihn willst.
pesechszig

Beiträge: 211
Registriert am: 06.10.2007


Warnblinkanlage hab ich schon vor Jahren nachgerüstet.Hatte nicht viel Ahnung,aber mit dem Schaltplan vom 601er war das kein Proplem.Den Warnblinkschalter hab ich links oben über dem Tacho in die Ecke gebaut.Dieser Einbauort verschandelt das Armaturenbrett am weinigsten.
Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Hallo danke erstmal!!muss der schalter auf das Amaturenbrett???ich wollte da eigentlich nicht reinbohren oder so !besteht die möglichkeit dass man das auch dahinter festmacht, ich sage mal in der nähe des öffnungshebels der motorhaube? das würde mir besser gefallen. ist doch eigentlich egal, wo das teil ist, hauptsache es ist da, oder????
pesechszig

Beiträge: 211
Registriert am: 06.10.2007


Der schalter muß laut stvzo im sichtbereich des fahrers liegen. was nützt ein schalter den man bei einer Panne erst suchen muß?Ich hab noch ein loch über dem Zündschloß, da hatte ich zwischenzeitlich auch mal ein Schalter drin.
Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Hallo sichtbar für den fahrer oder auch für anderer da ich ja nur den wagen fahre weis ich ja auch wo der schalter verbaut ist!!??könnte er ja eigendlich auch unter den amaturenbrett sein ???mfg
pesechszig

Beiträge: 211
Registriert am: 06.10.2007


Kann auch unter dem Armaturenbrett sein, aber halt für den Fahrer sichtbar.Es gibt so tolle Anbauschalter von DDR-Zeiten fürs unters Armaturenbrett,die sehen im 600er aber nicht sehr schön aus.
mb

Beiträge: 271
Registriert am: 27.03.2004


Ich habe den Warnblinkschalter auch unterm Amaturenbrett. Beim tüv gabs keine Probleme.
Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


super das freut mcih zu hören ich dachte schon ich muss von meinen neu fertig gemachten 600 in das amaturenbrett ein loch rein machen ich dnake ihnen mfg
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


In meinem 500er ist der Warnblinkschalter (einfach nur ein Zugschalter) und die Kontrollleuchte auch links neben dem Lenkrad unter dem A.Brett, an einem extra an der Spritzwand verschraubten Blech.
Die Schaltung ist etwas "russisch" - man muß immer zusätzlich li. oder re Blinken.
Ist das zulässig?
Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


ich glaube nicht das der tüvmann das mitmacht aüßer du macst schwarz tüv ist alles machbar must du nicht mal mit dein trabi hinfahren!!in der ddr gab es eben früher diese warnblinkanlage die man auf die straße stellte und die dann blinkte leider reicht das den mann von tüv nicht mfg
Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


@ heck: Der TÜV-Mann guckt (im besten Fall) doch eh nur, ob die Warnblinkanlage funktioniert. Und das tut er von außen. Und bei ner Verkehrskontrolle hab ich auch noch nie die Aufforderung gehört, dem Beamten mal den Warnblinkschalter zu zeigen

"Russisch" ist diese Lösung allerdings

Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


ganz meine rede!!die habn so wie so immer neue ideen um die leute mit den allten autos zu Ärgern oder?in ein paar jahren werden wir bestimmt noch einiges änderen dürfen mfg
Stulle106

Beiträge: 198
Registriert am: 31.10.2006


die warnblinlanlage ist das einzige mir bekannte, was man wegen tüv nachrüsten muss. was ist denn da so schlimm daran?
habe auch einen 69er 6v mit nachgerüsteter warnblinkanlage, mein prüfer des vertrauens hat mir gesagt, dass für ein h-kennzeichen lediglich die aüßere erscheinung einem oldtimer entsprechen muss, die technik wäre nicht entscheident, also sprich orginal oder so wie die fahrzeuge damals gefahren sind, da gehört auch eine zweikreisbremse, 12v oder rollgurte dazu. war ja früher so üblich.
wenn man es genau nehmen würde, dürfte man sowieso keine veränderungen an einem fahrzeug machen, da sonst die typengenemigung für das fahrzeug erlischt, und das würde heißen fahren mit nicht zugalassenem fahrzeug.
das ist genaugenommen das selbe, wie wenn du in einen golf I die bremse vom golf V reinbaust, diese teile haben keine zulassung für diese fahrzeuge, weil nicht geprüft.
mfg stulle

[Bearbeitet von Stulle106 (08-10-2007 - 15:58)]

Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Darüber lässt sich streiten!!ich selber habe auch Motoräder die noch kein bremslicht besitzen da hat der tv auch nicht gesagt nachrüsten ich weis bloß das ich meinen 600 trabant so weit wie möglci orginal habe was ich jetzt bloß machen muss ist eben die Warnblinkalage (leider),aber naja das ist aber auch das einzige was nicht Orginal ist mfg
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


na es wird sich ja wohl ein versteckter Platz dafür finden lassen. Der TÜV schreibt ja nicht vor, wo der Schalter sitzen muss.
Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Danke das ist genau meine Rede mfg
pesechszig

Beiträge: 211
Registriert am: 06.10.2007


Hab ich garade mal nachgeguckt, wird Dir sicherlich helfen Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. 2Sie muß wie folgt beschaffen sein:

1.Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
2.Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
3.Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.


da mußt du dir nur was mit der kontrollleuchte einfallen lassen gruß pesechszig

Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Ja da werde ich mal an Wochenende das in Ankriff nehmen müssen !!
mb

Beiträge: 271
Registriert am: 27.03.2004


So hab ichs geregelt. Wenn man genau hinguckt dann sieht man den Schalter zwischen Lenksäule & Zündschloss.

http://freenet-homepage.de/mb-01/p60k/Data/page.htm?109,0

(3.versuch )

[Bearbeitet von mb (08-10-2007 - 20:47)]

Schwarzrmannschwarz

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gut geregelt mfg
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Beim "neuen" Armaturenbrett kann man die Lenkstock/Schaltstockdurchführung vom P50 und P50/1 nehmen, darin ist dann noch ein weiteres Loch für das Zündschloß, das kann man dann für Schalter oder Kontrollleuchte (oder kombiniert) verwenden.
 

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