Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Brauche neue Fahrzeugpapiere
Grinsi

Beiträge: 8
Registriert am: 08.03.2008


Hallo,
ich habe vor kurzem einen Trabant 601 baujahr 85 gekauft. Jedoch hatte der vorbesitzer schon keine Fahrzeugpapiere mehr, weil er ihn schon ohne Papiere aber mit schriftlicher Versicherung vom verkäufer gekauft hat.
Nun würde ich gerne wissen, was ich tun muss damit mir Komplett neue Fahrzeugpapiere ausgestellt werden!

Danke!

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Vollabnahme nach §21, Eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle und wenn gegen das Fahrzeug beim KBA nix vorliegt, isser Zugelassen.
Da ich aus Deinem Profil nicht ersehen kann, wo Du herkommst..... in Sachsen z.B. darf die Abnahme nur die DEKRA machen. Ist aber Länderüberschreitend unterschiedlich.
Ansonsten viel Spass mit dem Auto....

[Bearbeitet von Murphy (08-03-2008 - 22:40)]

Grinsi

Beiträge: 8
Registriert am: 08.03.2008


Also wohnen tue ich in Aschersleben Sachsen-Anhalt das ist Salzlandkreis stehen tut der trabbi in Hettstedt (Mansfeld-Südharz)und angemeldet werden muss er im Landkreis Harz zulassungsstelle Quedlinburg.
Dann wäre da noch die Frage wie bekomme ich den wagen zur Zulassungsstelle weil er hat ja noch keinen TÜV und so weil er schon nen paar jahre nicht angemeldet war
Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Zur Zulassungsstelle muss der nicht. Frage mal den netten Prufer von der DEKRA, wie du zur Abnahme fahren darfst. Ich weiss nicht genau, ganz ohne Nummer geht glaub ich nicht wegen der Versicherung. Kurzzeitkennz. mit Doppelkarte und gelber Nummer wäre möglich. Trailer auch. Rote Nummer von einer Werkstatt ist ne Möglichkeit.
Zur Zulassungsstelle nach Quedlinburg musst du das Protokoll der HU und der AU vorlegen, das Formular für die eidesstattliche Erklärung gibts vor Ort.
Deckungszusage der Versicherung nicht vergessen.
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Du darfst zur Zulassung ohne Anmeldung fahren (also ohne Nummernschilder), wenn die Zulassung im AKTUELLEN oder einem ANGRENZENDEN Zulassungsbezirk erfolgt. Ansonsten wie gesagt, Kurzzeitzulassung, Trailer, rote Nummer vom Händler oder wenn Du nen LKW-Schein hast oder jmd. kennst, einfach schleppen.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Ohne mich in die neue FZV eingearbeitet zu haben: OHNE Schilder würde ich nicht fahren. Die alte Rechtslage war die, daß man ohne die 21er Abnahme bei der ZulSt. Schilder ohne Stempel zugeteilt bekam, damit zur Abnahme fuhr und dann die Stempel und Plaketten bei der ZulSt. draufbekam. Aber auch das wußten die Zulassungsleute meistens nicht, die haben einem dann einfach nix gegeben, so daß man Kurzzeitzeichen nehmen mußte. Ein Anruf bei Deiner Kfz-Behörde klärt das aber...
Gruß,
Marlene
pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Sollte die alten Schilder schon noch haben, das ist richtig. Man kann aber sogar mit nem komplett stillgelegten Fz zur Verwertung oder noch nach Hause fahren ... man darf einiges, wissen nur die wenigsten. Aber eins stimmt, bei der zuständigen Zulassungsstelle fragen ist ne gute Idee ..
Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Grundsätzlich darf das Fahrzeug nicht ohne Versicherungsschutz und ohne registrierte Kennzeichen im öffentlichen Stassenverkehr bewegt werden. Weder alleine noch geschleppt.
Sind die Kennzeichen entstempelt und es exixtiert keine gültige Zulassung, ist es wie oben beschrieben mit Versicherungskarte möglich.
P.S. Die Strafen für Fahren ohne Zulassung sind übrigends lecker....
Schumi

Beiträge: 3.544
Registriert am: 08.11.2004


Wo ist eigentlich das Problem? Die Doppelkarte für ein Kurzzeitkennzeichen kostet je nach Versicherung um die 78 Euro. Das klingt zwar viel, doch meldet man das Auto anschließend regulär bei der gleichen Versicherung an, wird der Betrag mit den Beiträgen verrechnet. Und einmalig 10 oder 12 Euro für 2 Kennzeichen (prägen) sind angesichts der Gesamtsumme für §21 und Zulassung vernachlässigbar gering

Noch ein Hinweis zur Eidesstattlichen Versicherung zwecks verschollenem KFZ-Brief: Schon vorher machen, nicht erst wenn man das Fahrzeug zulassen will! Der Brief muss nämlich im Deutschen Verkehrsblatt zur Fahndung aufgeboten werden. Alles in allem dauert das 3-8 Wochen bis dann ein neuer Brief beantragt werden kann. Hab ich grad erst beim Barkas durch.

Allein die Eidesstattliche kostet übrigens rund 44 Euro!!

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


tja, vorbei die Zeit mit dem
"......der ist zwar ohne Papiere aber das ist ja kein Problem......."

Gschwätz!

Es nervt...... und mittlerweile ist die Option:

Rückabwicklung und Aufwandskosten zu Lasten des Verkäufers, sollte die KBA-Anfrage negativ verlaufen.

sehr sinnvoll.....

Manche werden dann schon unruhig... und dann ist es das nicht wert........

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


"Grundsätzlich darf das Fahrzeug nicht ohne Versicherungsschutz und ohne registrierte Kennzeichen im öffentlichen Stassenverkehr bewegt werden. Weder alleine noch geschleppt."
Nicht ohne Versicherungsschutz stimmt, ohne registrierte Kennzeichen ist definitiv falsch, sie müssen nur da sein, wenn die Karre jetzt seit 20 Jahren abgemeldet ist, ist davon nix mehr irgendwo registriert (maximal 7 Jahre bleiben die Daten), die Fahrten zur Zulassungsstelle im aktuellen bzw. angrenzenden Bezirk etc. pp. sind trotzdem erlaubt.
trabi

Beiträge: 2.162
Registriert am: 26.12.1999


ja. dann - soweit ich weiß - aber ohne kennzeichen und nur mit doppelkarte. ansonsten ist es kennzeichenmissbrauch, da die kombination ja evtl. schon wieder vergeben ist.
Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Neenee, bitte nicht ohne Kennzeichen rumfahren. Und natürlich auch nicht mit 20 Jahre abgelaufenen. Ohne Stempelmarken am Schild darf man von der ZulSt. bis heim fahren, aber nicht 10 Jahre nach Abmeldung... Die mitgeführte Deckunskarte hilft gar nix, die ist nur ein Stück Papier, solange sie nicht in den Händen der treusorgenden Zulassungsstelle ist. Erst dann beginnt nämlich der V-Schutz. Andernfalls könnte ich ja mit 1000 Autos immer von daheim irgendwohin fahren und dieselbe Karte mitschleppen. [Edit: Für Freunde von Gesetzestexten: Steht in § 9 S.1 KfzPflVVO]
THEORETISCH kann ich auch ohne HU von der ZulSt. Schilder kriegen, dann bekomme ich nen Vorführschein und mach die HU, dann krieg ich die Stempel und die Papiere. PRAKTISCH hab ich das nur einmal seit 1994 gemacht, weil all die vielen Beamten danach sich aufgrund von mangelnder Gesetzeskenntnis geweigert haben, diese Vorschrift (§ 23 Abs.4 S.7 StVZO) anzuwenden. Ist halt ein Ausnahmefall. Um Nerven und Laberfäden zu sparen, wähle ich seither die Variante mit KK-Kennzeichen und sorge für Umsatz bei den Schilderheinis, die ja auch leben wollen
Gruß,
Marlene

[Bearbeitet von Marlene (10-03-2008 - 19:26)]

SUMM

Beiträge: 112
Registriert am: 10.10.2006


quote:
… weil all die vielen Beamten danach sich aufgrund von mangelnder Gesetzeskenntnis geweigert haben, diese Vorschrift (§ 23 Abs.4 S.7 StVZO) anzuwenden.

Na ja, dass die sich geweigert haben, wundert mich nicht. § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) regelt die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer

www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_23.php

Ich würde den zuständigen Beamten lieber die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) an den Kopf werfen. Dort ist das ganze unter § 10 Abs. 4 geregelt.

www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

[Bearbeitet von SUMM (10-03-2008 - 21:30)]

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


"Ohne Stempelmarken am Schild darf man von der ZulSt. bis heim fahren,"

... und umgekehrt zur Zulassung hin (im gleichen und einem angrenzenden Bezirk), und von dort zum Schrottplatz bei ner endgültigen Stillegung würde auch gehen (bzw. nach Hause von der Zulassungsstelle aus)

Kurzzeitkennzeichen gehen einfacher, kosten aber Geld

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


@Summ: Das war vor dem 1.3.07 Und da regelte § 23 die Vergabe von Kennzeichen...
@Pwb: Aber NUR mit Versicherung. Einfach das Auto mit den alten Kennz. starten und zum TÜV fahren, führt bei Erwischtwerden zur Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG. Man beachte, daß bei vorsätzlicher Begehung gem. § 6 Abs. 3 PflVG das Fahrzeug eingezogen werden kann.
Gruß,
Marlene

[Bearbeitet von Marlene (11-03-2008 - 08:26)]

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Stimmt, ganz klar, nur versichert.
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


Nur mal informativ (hab ich wo gelesen), falls man erwischt wird..
Unversichert: 6 Punkte
Mit Falschen Nummernschildern (Urkundenfälschung): 6 Punkte
Über die Kosten stand nichts dabei.

Hab ich aber auch erst gewusst, nachdem ich den 78er mit den Schildern vom Uni von der Scheune 500 meter durchs Dorf in die Garage und zurück gefahrn hab.. Glück gehabt.

data2809

Beiträge: 21
Registriert am: 09.07.2006


es heißt mit ungestempelten Kennzeichen zur wiedererlangung der betriebserlaubnis heißt zum tüv zum vollgutachten zur au zur zulassungsstelle und vielleicht sogar zu ner werkstatt die die karre in ordnung bringen muß in angrenzende bezirke also aufjedenfall mit alten kennzeichen auf der doppelkarte muß dann nur das datum des tages drin stehen ab dem man fährt und nicht ab tag der zulassung ohne kennzeichen und ohne versicherung darf ein auto nicht mal in der öffentlichkeit stehen also auch nicht abgeschleppt werden
und wie schon vorher gesagt das wird richtig teuer
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Und bei dem was ihr hier schreibt, seit ihr alle auf dem aktuellsten Stand????

Ihr könnte gerne mal eure Versicherungsvertreter anrufen und fragen.....

Es gibt die Doppelkarte seit 01.03.2008 in ihrer Papierform nicht mehr!

Ihr ruft an gebt alle Daten des Farzeugs die ihr habt an und es wird vom Versicherungsfachmann/frau eine elektronische Doppelkarte erstellt die automatisch an die Zulassungsstellen übermittelt wird. Ihr bekommt nur noch eine Nummer die ihr dann am Schalter ansagen müst.

Wers kennt, ist ähnlich dem Prinzip der elektronischen Steuerkarte.

Genaueres erfahrt ihr über eure Versicherungsfachleute, ich weiß auch noch nicht alles, z.B. Übergangsfristen, Kurzkennzeichen etc. Ich weiß nur ich bekomm keine mehr und konnte alle Alten wegschmeißen.

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


@Tim:

Nicht ganz.

Die Papierdoppelkarte gibts genauso wie vorher (ich habe erst vorige Woche eine neue von OCC bekommen, als PDF zum selbst Drucken), nur findet man jetzt zusätzlich zu den bisherigen Angaben noch die siebenstellige Versicherungsbestätigungsnummer auf dieser Karte. Und mit dieser Nummer wird dann das System der Zulassungsstelle gefüttert und die gleichen es mit den vorhandenen (bestätigten) Datensätzen der Versicherer ab.

Optisch ist die neue "Doppelkarte" mit der alten ansonsten identisch.

pwb601

Beiträge: 3.903
Registriert am: 07.10.2001


Hier bei uns gibts keine Karte mehr. Die Nummer von der Versicherung wird auf der Zulassungsstelle online abgeglichen und fertig, was schriftliches sehen wollen die nicht mehr. Mir recht, ist einfacher so
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


wie immer haben alle etwas recht....

Fakt ist: ohne eVB gehts nicht mehr.

Da aber bei weitem noch nicht alle Zulassungsstellen mit den eVB´s was anfangen könne bleibts übergangsweise bei aufgedrucktem Code auf klassicher Karte.

Da diese aber (wie bei uns bspw.) vom Zentralrechner generiert werden muß man sie aktuell beantragen.

Im Notfall würde wohl sogar was handschriftliches akzeptiert werden......

 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz