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Autor Thema: Gurte zum nachrüsten aus den 60-er Jahren
pesechszig

Beiträge: 211
Registriert am: 06.10.2007


Hallo an Alle!

Seit Kurzem bin ich im Besitz folgender fabrikneuer 3-Punkt-Gurte aus den 60-er Jahren:

Sie haben folgende Befestigungspunkte:

Auf Mossis Seite fand ich folgendes Bild:

Nun meine Fragen:
Gab es die Befesigungspunkte auch zum nachrüsten? Wenn ja möglicherweise mit Vorschriften für die Murmel!
Wie sehen die Punkte neben den Sitzen aus?

Für Eure Bemühungen danke ich bereits im Voraus. Gruß Marcel


das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


es gibt Werksvorgaben für die Nachrüstung der 3-Punkt-Statikgurte in der Murmel. (obs nun nur für die neueren Karossen gilt.. ich müßte kucken.....

meiner Meinung nach müßte die Zeichnung schon irgendwo online sein.......

PS: Was ich neulich schon witzig fand: in einem ausgestellten P50 fans sich auf dem Begleitzettel sinngemäß folgendes: Gurte hatte er nicht und nachgerüstet werden dürfen sie auch nicht.... ist nämlich VERBOTEN!!! Da mußte ich schon schmunzeln.... vielleicht auch weil der Besitzer bekennender Gurtkritiker ist......

Man sollte abwägen: muß ich Ankerpunkte nachrüsten um Gurte zu haben......
oder gehe ich das Risiko ein und fahre in diesen Fahrzeugen original unangeschnallt.....

Schwarzrmannschwarz

Beiträge: 215
Registriert am: 06.10.2007


Dann vergiss nicht das der Tüv deine Nachrüstungen auch abnehmen muss Und bei soetwas sind die sehr genau fahr lieber ohne!! das Teil fähst du doch nur zum Treffen ??deswegen lass Ihn doch einfach Original !!oder nimmst du deine Kinder mit ?
karateatze1

Beiträge: 135
Registriert am: 23.10.2006


Ich habe gehört, es soll auch Leute geben, die sich über die nicht vorhandenen Gurte freuen...

@mossi: war leider ab Samstag krank und deswegen Sonntag nicht auf der Messe. Dein Zettel zwecks Murmeltreffen wurde mir übergeben... Glückwunsch zum 1. Platz mit dem Hyco...

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


quote:
Ich habe gehört, es soll auch Leute geben, die sich über die nicht vorhandenen Gurte freuen...

Genau!
Folgende Geschichte aus meiner Stammwerkstatt: Da brachte ein Bauer seinen hornbeinalten, dreckigen Trabant in die Werkstatt, weil der Motor fest war. Das Auto war einfach nur mistig: Die Rückenlehnen und Sitze hatte er mit Decken umwickelt und mit Gummibändern arretiert und diese Decken waren schon glattschwarz. Soweit dazu. Und da sollte nun ein anderer Motor rein?! Der Werkstatt-Meister wies den Bauern daruf hin, das auf dem Hof doch 20 jüngere, ja teilweise fast neue Trabants stehen, die zu verkaufen sind. Doch der Bauer wollte unbedingt in seinen runtergekommenen 1964er einen neuen Motor reinhaben. Und das nur, damit er sich weiterhin nicht anschnallen brauch.
pesechszig

Beiträge: 211
Registriert am: 06.10.2007


Auch wenn ich Gurte nachrüste, brauche ich diese nach STVO nicht anzulegen, da dort nur von Vorgeschriebenen und nicht von Vorhandenen Gurten die Rede ist
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Falsch: sind Gurte vorhanden sind sie anzulegen. Ein entsprechender Widerspruch war bisher (nicht ohne Grund) zwecklos.
Entweder keine Gurte und nackich, oder Gurte und anschnallen.

Einzige Befreiungssgründe sind entsprechende amtlich beglaubigte Dinge wie Herzschrittmacher etc.

heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Daher meine Herzbeschwerden...
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Zitat StVO "§21a: Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein."

Vorgeschrieben sind Gurte für im Westen erstzugelassene Kfz ab EZ 1970. Gurte in älteren Fahrzeugen sind nicht vorgeschrieben, brauchen daher laut StVO nicht angelegt zu werden. Das die Versicherungen einem dann ggf. eine Mitschuld vorwerfen, wenn man sich durch das Nichtanlegen des Gurtes ansonsten vermeidbare Verletzungen zugezogen hat, ist eine andere Sache.

[Bearbeitet von kat (26-03-2008 - 23:06)]

kugelblitzpappe

Beiträge: 56
Registriert am: 17.01.2007


Das Thema hatten wir doch schon mal.
Und mir scheint das das Thema Gurte ähnlich gelagertist,wie der Umgang von Rauchern und Nichtrauchern.
Ich für mich und meine Familie fahre nur mit
Gurt!
Und ich weiß auch warum!(Erfahrungen)
Und in der Regel hat auch kein klar denkender TÜV Mensch etwas dagegen, wenn es nach den geltenden Regeln der Technik ordendlich gemacht wird.
Es wird nur nicht immer eingetragen.
Das heißt aber im Umkehrschluß nicht, daß es verboten ist.
Aber ich fahre auch mit meinen Oldies
nicht nur zum Treffen und zurück.
Und meine Familie gehört auch dazu,oder soll ich meinen besten Schrauber( Junior 13 ) zu Hause lassen.
So nun haut mal wieder kräftig drauf.
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


ich habe nochmal bei der exekutiven nachgehakt und es bestätigt meinen Verdacht.....

hier werden mal wieder 2 Sachen in einen Topf geworden......

1: die StVZO (müßte jetzt die FZV sein) sagt sinngemäß: Um eine Fahrzeug in D zur Zulassung bringen zu können muß es bei einem Herstellungsdatum NACH 1970 entsprechende Sicherheitsgurte aufweisen.

Die StVO wiederum besagt sinngemäß: Wenn Gurte vorhanden sind, sind sie auch zu benutzen.

Das hat 2 Hintergründe:

1. es ist für einen Schergen der Exekutiven gar nicht möglich, einzuschätzen, von wann das Auto ist. das heißt: Fahrer nicht angeschnallt --> Strafe.(es sei den n er kann sich mittels Sondergenehmigung von der Gurtpflicht befreien lassen... dazu zählen bspw. medizinische Gründe, Baujahre des Fzg. aber eher nicht...)

2. Wenn dann autorisiert nachgerüstet wird ist auch anzulegen..

Und wenn jetzt ein ganz Schlauer kommt: ich wette um einen Kasten Bier nach einem netten Schnack mit jemandem vom AG (der dort was zu sagen hat), das ein Widerspruch quasi verpuffen wird......

wer hier duschen will wird auch naßgemacht......

entweder-oder

PS: eine Grauzone sind die vorbereiteten aber nicht eingebauten Gurte zu Ostzeiten.....
aber nicht vergessen: i Zweifelsfall darf das jemand begutachten...... und wenn ein ganz Schlauer mit der 67er EZ winkt und den ausgehangenen Gurten...... also ich würde auf Straffreiheit nicht wetten wollen...... es gibt hier noch genug die wissen wies sein muß...

limokombi

Beiträge: 1.050
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"...einen Schergen der Exekutiven..."
kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


quote:
Die StVO wiederum besagt sinngemäß: Wenn Gurte vorhanden sind, sind sie auch zu benutzen.

Wenn dem so wäre, müßte es in §21 StVO heißen: Vorhandene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.

Es steht da aber: Vorgeschriebene Sicherheitsgurte

Für ein Ost-Auto Bj. 1967 (mit KTA-Typzulassung) gilt in jedem Fall die Gurtpflicht, nicht dagegen für einen Skoda Bj. 1965, da Importfahrzeuge laut DDR-StVZO erst ab April 1966 mit Gurten auszurüsten waren (in der DDR gebaute Autos schon ab 1965).

[Bearbeitet von kat (01-04-2008 - 12:28)]

das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


da ich weiß, das Recht und Verordnung selten so angewendet werden (können) wie geschrieben, kann ich jedem nur empfehlen es so zu machen wie er möchte (inkl. dem entsprechenden, sich dann ziemlich wahrscheinlich einstellenden Erklärungsnotstand beim Feldversuch).

Ich bleibe bei meiner Aussage: baumeln Gurte herum und sind nicht angelegt wird bestraft.....

Wer sich in seine Murmel (im Nachhinein von Sachsenring authorisiert) Gurte einbaut, muß sie auch anlegen, Erstzulassungsdatum hin oder her.

Nichts anderes wollte ich zu Ausdruck bringen

[Bearbeitet von das moss (01-04-2008 - 15:54)]

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Schön wenn man immer mit Argumenten rumwerfen kann. Kann ich auch gut

Aber wer hats leibhaftig erlebt???

Ich bin mal in eine Kontrolle gekommen mit meinem P50 Limo. Der hatte vom Vorbesitzer Gurte drin. Ich hatte ihn nicht angelegt. Mit Mühe und Not bin ich der Strafe entgangen.
Aussage des Beamten war, wenn welche drin sind müssen diese auch angelegt werden.

Und nun ist es doch egal was im Gesetz steht, den Ärger hat man ggf. erstmal am Hals....Anzeige...Verfahren....Kosten etc.

Wer das riskieren will kann ruhig mit eingebauten Gurten in einem vor 65er Auto fahren, ohne diese anzulegen. Der nächste Beamte läst dann vielleicht nicht mit sich reden. Je nach Diplomatie die man ihm entgegenbringt

Ausage war auch, entweder ausbauen, oder eintragen und anlegen, wobei anlegen in jedem Fall, wenn vorhanden. Und wenn der Beamte richtig gut drauf ist und die Gurte sind nicht eingetragen, gibts ggf. doppelt eine drauf. Einmal für nicht eingetragene Gurte und dann noch eine wenn man diese nicht angelegt hat.

Und einen Beamten wird es auch nicht interessieren ob das nun ein vorgeschriebener Gurt ist oder nicht. Wenn der einen Gurt sieht, dann wird er den auch angelegt sehen wollen....PUNKT

Ich erspare mir den Ärger und hab sie ausgebaut...........fertig.

kat

Beiträge: 1.194
Registriert am: 25.11.2004


Ich würde mich schon aus Prinzip streiten
Leider ist mein Auto Bj. 1967

Wenn man vorhandene Gurte meint, soll man es auch in die StVO reinschreiben.

quote:
Und wenn der Beamte richtig gut drauf ist und die Gurte sind nicht eingetragen, gibts ggf. doppelt eine drauf. Einmal für nicht eingetragene Gurte und dann noch eine wenn man diese nicht angelegt hat.

Dazu müßte er aber auch wissen, daß das Auto normalerweise keine Gurte hat. Das scheint ja wohl nicht der Fall zu sein, wenn ich meinen Vorrednern Glauben schenken darf.

Zum anderen scheint man auch Gurte bei Nachrüstungen nicht generell einzutragen. Bei einem Bekannten, der ein 60 Jahre altes Auto während der Restaurierung hat nachrüsten lassen, steht jedenfalls nichts in den Papieren.

das moss

Beiträge: 7.651
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Zitat: Dazu müßte er aber auch wissen, daß das Auto normalerweise keine Gurte hat. Das scheint ja wohl nicht der Fall zu sein, wenn ich meinen Vorrednern Glauben schenken darf.

Da luschert er hervor, der unterstellende Vorsatz.

Er muß es nämlich nicht.

Warum auch?

Es sind Gurte zu sehen.

Also sind sie auch anzulegen.....

Ich habe einige der Kollegen hier befragt..... wer gerne Streit und Ärger riskiert: gern..... Wers mag....

aber daraus einen allgemeinen Rechtsanspruch abzuleiten halte ich für gewagt.....

PS: einen Einspruch würde ich nicth wirklich riskieren... rausgeschmissenes Geld.....

Gurte sind eigentlich nicht eintragungspflichtig..... gerade die Grauzone Nachrüstung in älteren DDR-Fzg läßt aber die Spekulationen darüber wuchern....

[Bearbeitet von das moss (01-04-2008 - 23:07)]

 

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