Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Hp 450 |
Autor | Thema: Hp 450 |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Halo kann ich einen Hp 450 hinter meinen Trabant packen ,solange ich die 300 Kilo Grenze beim Beladen nicht überschreite??????? |
Marlene
Beiträge: 1.083 |
Ja, maßgeblich ist die tatsächliche Anhängelast. Gruß, Marlene |
karateatze1
Beiträge: 135 |
Meiner Meinung hat ein HP 450 ein zulässiges Gesamtgewicht von 450 Kg. Damit darf man ihn nicht mit einem Trabant ziehen, der 300 Kg ungebremst und 400 Kg gebremst ziehen darf. Habe das Thema letztes Jahr gerade durch und habe deswegen meinen Camptourist 6-2 ablasten müssen. Und das auf 400 Kg, da ich nach TÜV Nord, Dekra und der Werkstatt meines IFA Vertrauens nur so den Camptourist bewegen darf, ohne bei einem Unfall, bei dem ich nicht mal Schuld sein muß, Probleme zu bekommen... Der Camptourist hat glaube ich 500 Kg zulässiges Gesamtgewicht, nutzen tut man vielleicht 350-400 Kg. Das tatsächliche Gesamtgewicht im Fall einer Kontrolle oder eines Unfalls interessiert nicht, sondern das zulässige Gesamtgewicht des Hängers und die AHK Werte in deinem Trabant Fz-Brief. Gruß, Atze [Bearbeitet von karateatze1 (20-04-2008 - 22:05)] |
LWB601
Beiträge: 459 |
Das ist falsch. Entscheidend ist immer das momentane Anhängergewicht. Warum sollte die Rennleitung sonst die kleinen Waagen für die Achslastmessung immer mit sich rumschleppen? |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
So ist's, die tatsächliche Last zählt. |
Alex85
Beiträge: 78 |
Deshalb habe ich bei meinem '71er 500kg gebremste Anhängelast bis 8% Steigung eintragen lassen und gehe somit solcherlei Problemen von vorn herein aus dem Weg. Aber die Aussage, dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers zählt und nicht das tatsächliche, habe ich auch schon von Prüfern der DEKRA und des Sachsen TÜV gehört. Zu dem Thema wurde auch schon viel diskutiert... |
karateatze1
Beiträge: 135 |
Guten Morgen, dachte auch immer das tatsächliche Gewicht des Anhängers zählt, aber wie gesagt ich habs letzten Sommer gerade durch. Vielleicht hatte ich ja nur Pech? Kennt sich hier jemand nicht in den Gesetzestexten aus oder ist Polizist? Die müssten das doch genau wissen... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Das eigentliche Problem, besonders bei WoWa, ist dass das Leergewicht nicht in den Papieren steht und das einzige Greifbare für manche Polizisten eben das GG ist. Und da kann es eben Diskussionen geben. Es ist aber so, dass das Leergewicht zählt. Einfachmal suchen, haben wir wirklichz bis zum Erbrechen erörtert. Aber auch ohne Gesetzestext soll dir der Kontrolleur erst mal erzählen, WARUM es ein Problem ist, wenn du 300kg an einem Auto ziehst, dass für 400kg zugelassen ist. Auch wenn der Hänger voll beladen 500 wiegen darf |
Emmentreiber
Beiträge: 181 |
Die Last, die drangehängt wird ist ausschlaggebend, nicht das Leergewicht des Anhängers. Ein Prüfer, der was anderes behauptet, sollte seinen Titel abgeben. Wenn ein Trabi 300 kg ungebremst (400 gebremst) ziehen darf, kann er das. Lediglich die Abmessungen sprengen noch die Möglichkeiten. Das geht aber wieder in Richtung Großraumtransporte und sind für Ottonormalverbraucher und Trabifahrer im besonderen mit stark eingeschränkter Anhängerlast eh uninterressant. Die Sache mit dem Ablasten von Fahrzeugen und Anhängern hat nur Steuerrechtliche, Versicherungs- und Führerscheintechniche Belange. Dann sind diese Werte bindent. Aber was will man bei 300 (400 kg) Anhängelast noch ablasten. Bringt weder fürn Führerschein oder fürn Fiscus etwas und fürn Trabi schon gar nicht. Gruß Mike [Bearbeitet von Emmentreiber (21-04-2008 - 13:29)] |
das moss
Beiträge: 7.651 |
nachdem wir es ein paar mal gekaut haben..... Ich verweise nochmals auf den letzten Beitrag: www.pappenforum.de/wbb/technik-pflege/anh-nger/6607-mu-man-den-qek-ablasten/?highlight=gesamtgewicht und als spezielles Schlußwort: ich weiß nicht wen du bei der Dekra gefragt hast, aber Ing. Scheewe (bei dem ich manchml das Gefühl habe das der als einziger noch das Klingeln hören kann) hat mich genau in dem Punkt bestätigt wies gemacht wird auch dieses genau so wieder sagen...... daher wundert es mich schon, wenn von Seiten der Dekra solche Aussagen kommen sollen..... beim TÜV Nord wundert es mich eher nicht mehr (von einigen positiven Ausnahmen mal abgesehen.... ) Und bei Unfällen gilt wie immer der Kausalzusammenahng... soll heißen: es wird was von Haftung etc. gefaselt obwohl scheinbar keiner genau weiß worum es bei sowas eigentlich geht..... Hauptsache es fallen Schlüsselwörter wie: Versicherung, Haftung, Schuld.... So ein Gebabbel.......
PS2: sage mal, was hattest du da heute im Kofferraum... sah so beladen aus.... [Bearbeitet von das moss (21-04-2008 - 22:51)] |
karateatze1
Beiträge: 135 |
Also wie immer 10 Leute und 10 Meinungen, aber man lernt ja immer wieder dazu... @Mossi: im Kofferraum lag unser Kollege Motte, deswegen waren wir so überladen... Aber dein Dienstwagen sah ja aus wie Sau, besonders die Heckpartie. Geländefahrt? [Bearbeitet von karateatze1 (22-04-2008 - 16:29)] |
icke WES
Beiträge: 767 |
Ich hab die Experten vom ADAC gefragt. Die antworten: quote: [Bearbeitet von icke WES (22-04-2008 - 20:17)] |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Und genauso lautet (im Sinne) ein Schreiben der DEKRA an mich, schon vor Jahren hier im Forum von mir veröffentlicht, nachdem ich dort angefragt hatte. Ich hab das schon zig mal in zig Beiträgen verlinkt, es sollte also zu finden sein. Allerdings sehe ich nicht ein, alle paar Monate selber danach zu suchen (und auch zu finden) und wieder zu verlinken! |
das moss
Beiträge: 7.651 |
ich habe eben nochmal Infos eingeholt, wie eigentlich im Fall des Falles der Verlauf wg. Feststellung - Umsetzung einer Anordnung der Polizei ist. Rechtshintergrund ist die Anordnung eines Vollstreckungsbeamten, dem Folge zu leisten ist. Vorgehen kann man gegen sowas nur im Nachhinein. Und darin liegt auch der Vorteil der Wissenden. Ist man in der Lage, seinen Standpunkt (in diesem Falle die Leergewichtsformulierung-Wiegen) entsprechend mittels juristischen Kommentaren, Gesetzesinterpretationen etc. zu untermauern wird sich ein Polizist sehr genau überlegen in wieweit er sich mit seinem (in der Praxis bis dato IMMER lückenhaften Wissen)aus dem Fenster lehnt. Und deshalb die Empfehlung an alle Anhängerfahrer (was hier bis auf die Rhön-Besitzer mehr oder minder alle einschließt): Dieses Schreiben vom ADAC ausdrucken und ab zu den Anhängerpapieren. |
Hegautrabi
Beiträge: 11.164 |
Wie sieht ein HP450 eigentlich aus? Ich kenne nur den 400er. |
Marlene
Beiträge: 1.083 |
§ 42 Abs. 1 StVZO meint die tatsächlich gezogene Anhängelast, nicht das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers, OLG Köln in: Verkehrsrechtssammlung 59, S. 471. Was es nicht alles für Probleme gibt... Gruß, Marlene |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
Wie auch @Beppo schon schrieb, wurde das schon x-mal abgehandelt. Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, das es Fahrer von Hörner-Taxen gibt, die nicht in der Lage sind das zu verstehen. Wenn ich meinen leeren Autotransporte mit (eingetragenen und gewogenen) 280 Kg Leergewicht hinter den Trabi pinne, sieht das zwar mächtig komisch aus (wegen der Breite und Länge), aber es bleiben noch 120 Kg "Luft" bis zur max. Anhängelast von 400 Kg gebremst. Das konnte meine Tochter schon in der 2. Klasse rechnen, und die grünen Schergen sollen ds nicht begreifen ? Glaub ich nicht! Wer hat das denn schon mal konkret erlebt, bei einer Fahrzeugkontrolle? Von Tüv und DEKRA will ich mal nicht reden, die haben vor x-Jahren mal einen KFZ-Meister gemacht und sitzen seit dem im Warmen. Aber die Piloten der Hörner-Taxen werden auf den Bürger "direkt" losgelassen, da kann ich mir so etwas nicht vorstellen. Also da sollte mich mal einer anhalten, der hätte anschließend mal richtig Spaß. Vermutlich interessiert es diese Herrschaften nicht, das könnte ich mir noch vorstellen, da ja eh alle Kosten die dort unsinnigerweise produziert werden zu Lasten des Steuerzahler gehen .... aber derart dumm zu handeln, na ich weiß nicht.... |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Dann nochmal gaaaanz langsam: Hier ging es primär um Lastenanhänger (und die haben ein Leergewicht eingetragen) Und ja, im Regelfall bekommt ein normaler Verkehrspolizist das auch hin. Jetzt erhöhen wir mal den Schwierigkeitsgrad: Was sieht ein geschulter Beamter aus seinem Grün-Weißen Partybus? Genau, Leergewicht mag gehen aber halbbeladen? Der darf das gar nicht zeiehn, der hat bestimmt 550 kg am Haken. Problem Nr. 1: Bedienung von (optional mitgeführten) Wiegeplatten ist nicht jederPOMs Sache.... Aufsuchen einer geeichten Waage (leichter als man denkt, so ziemlich 99% Prozent aller Waagen müssen geeicht sein) ggf. als zu lästig angesehen. Konsequenz: Eine Entscheidung, schnell und falsch gefällt.
kommen wir nun zum erweiterten Problem: Wohnwagen: diese haben (es sei denn durch einen Umschreibungsfehler) KEIN Leergewicht eingetragen sondern nur ein zGg. Und jetzt wirds spannend..... Was machste denn wenn er (wie damals bei JL) das Gespann auf der Urlaubsfahrt kurz vor der Grenze stilllegt? Genau. wenns soweit gekommen ist, machste nämlich erstmal (bis zur Klärung mittels Gutachter, Widerspruch etc.) nix mehr außer warten.... Wie du schon festgestellt hast: "Also da sollte mich mal einer anhalten, der hätte anschließend mal richtig Spaß." Richtig. Aber erstmal haben die einen neuen Spielgefährten. Und er macht was SIE sagen..... Was danach passiert mag zwar späte Genugtuung sein, hilft einem an Ort und Stelle aber nicht weiter. Ach ja, ich hatte das Vergügen schonmal..... aber als ich zum 3. Mal energisch auf dem Auspacken der Wiegeplatten oder dem Anfahren der entsprechenden nächsten Waage bestanden habe, wurde mir dann irgendwann entnervt gute Weiterfahrt gewünscht. JL durfte damals den Wowa vor der Grenze stehen lassen. Und ich kenne aus Gesprächen noch 2-3 andere Fälle wo es ähnlich lief, inkl. der /völlig überflüssigen) Empfehlung doch einfach mal abzulasten..... In diesem Sinne: ich packs mir ein und fühle mich besser. Du machst es nicht, diskutierst, drohst, wirst ggf. noch zu ner 8h-Übernachtungsparty eingeladen, setzt dich stundenlang mit der Problematik auseinander und fährst dann irgendwann weiter wenn sich das geklärt hat selbstverständlich mit dem Wissen es denen jetzt mal soooooo riiiiiichtig heimzuzahlen........ In diesem Sinne: Gut Zug |
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