Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Ausweis
molixuCH

Beiträge: 4
Registriert am: 28.05.2008


Hallo zusammen.
Ich habe über Umwege einen Trabi bekommen. Läuft gut und sieht klasse aus. Papiere sind vorhanden.

ABER!!

Er hat den Jahrgang 88. In der Schweiz kann wegen eines Abgasgesetz nur Trabis eingelöst werden die Jg.87 und älter haben!!!

Idee: Fahrzeugpapiere eines alten 601 zu bekommen, Nr. ändern und so einlösen!!

( Sollte so Jg. 78-88 haben. Kann ja nicht gut kontrolliert werden.)

Hätte mir da jemand einen Tip?

Möglichkeit:

Kaufe Trabi ab, bezahle Entsorgung und nehme aber nur Fahrzeugpapiere.
Transport Zoll und Einfuhr in die Schweiz wäre sicher teurer.

Danke für Eure Hilfe.

Frido

Beiträge: 526
Registriert am: 10.09.2003


Guckst Du hier :
http://www.trabiteile.de/product_info.php/products_id/1072

[Bearbeitet von Frido (28-05-2008 - 17:38)]

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


quote:
Sollte so Jg. 78-88 haben. Kann ja nicht gut kontrolliert werden.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Zumindest hier im Forum gibt's Leute, die dir einen (unverbastelten) Trabant in etwa auf den Monat genau dem Bauzeitraum zuordnen können - ohne die Fgst-Nr. zu kennen!

Zum Glück verfügen die meisten MFK-Prüfer nicht über dieses Wissens, aber ein öffentliches Forum ist wohl nicht der richtige Ort, eine Urkundenfälschung anzukündigen! (Der Gentleman macht's und schweigt - oder so ähnlich...)

Und je näher du wieder an den Jahrgang 1988 kommst, desto schwieriger wirds mit dem Zulassen.

Bis EZ 1972 kann ein Trabi mehr oder weniger serienmässig vorgeführt werden, danach sind mit abnehmendem Alter des Fahrzeugs für die Zulassung mehr Dinge zu beachten (2-Kreisbremse, Sicherheitsgurte hinten, Verbundglasfrontscheibe, Lärmmessung)

Es gibt durchaus eine (halbwegs) legale Möglichkeit, deinen Trabi zuzulassen. Such dir bspw. jemanden aus Deutschland, der vorhat in der Schweiz arbeiten zu kommen. Spätestens 1/2 Jahr vor seiner Einreise verkaufst du ihm deinen Trabi, er führt ihn als Übersiedlungsgut ein, lässt ihn mit erleichterter Zulassung (ohne Abgas-/Lärmvorschriften) zu, fährt ihn ein Jahr und verkauft ihn dir anschliessend.

BTW: Zoll müsstest du auf jeden Fall auch für die Papiere bezahlen. Denn nur beim Verzollen wird das Formular 13.20A (Prüfbericht) ausgestellt, ohne den du das Fahrzeug nicht prüfen lassen kannst.

[Bearbeitet von phi (28-05-2008 - 17:52)]

Schorschdeluxe

Beiträge: 1.255
Registriert am: 21.03.2006


Sofern die Steuern und die Versicherung in der Schweiz nicht extremst günstiger sind als in Deutschland, würde ich hingehen, dass Ding in Deutschland zulassen (auf Freund, Eltern, Tante, oder wer auch immer) und damit in der Schweiz fahren.

Soweit ich weiß geht das, kann sein, dass das auto manchmal nach Deutschland für ne kurze zeit zurück muss...

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


@ Schorschdeluxe: Das wiederum ist einerseits ein Zollvergehen und andererseits wohl auch Steuerhinterziehung.

Steuern sind kantonal sehr unterschiedlich (zwischen 72 Euro bis 219 Euro), Versicherung kostet in meinem Fall (ca. 55%, inkl. TK) ca. 350 Euro im Jahr.

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


[Bearbeitet von Hegautrabi (28-05-2008 - 20:59)]

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


@ Hegautrabi: Schönes Bild! Was willst du mir damit sagen?

Zu deiner Beruhigung: TÜV läuft im Juli ab, also bis dann muss das Fahrzeug umgemeldet sein. Und es war ja zwischendurch immer mal wieder in Deutschland Und es ist Übersiedlungsgut, ist ja auf die Fahrerin und nicht auf irgendwelche Eltern, Grossonkel oder sowas angemeldet...!

Der schöne DIN-Ausläufer...

[Bearbeitet von phi (28-05-2008 - 21:20)]

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Ich hätte das so gelassen bis die Tochter der Fahrerin das lenken darf.
molixuCH

Beiträge: 4
Registriert am: 28.05.2008


Guten abend.

Ja, vieleicht war das nicht so gut, dass öffentlich zu fragen. Aber wenn unsere Bürokraten dass so machen, dass man das nur so hinkriegt......sollen sie es haben! Was spielt denn das für eine Rolle, ob der jetzt 1986 oder 1990 hat!!! Die Spinnen doch!!
"Bünzli-Schwyzer!"

Ich meine der weg, via einlösen in Deutschland, warten und dann überschreiben........ Da habe ich nur GROSSE ??????.

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


quote:
Ich meine der weg, via einlösen in Deutschland, warten und dann überschreiben........ Da habe ich nur GROSSE ??????.

Du musst unterscheiden zwischen

- Direktimport, d.h. ein Schweizer kauft sich ein Fahrzeug und will es in der Schweiz zulassen.

und

- Übersiedlungsgut. Eine Person, die ihr Auto schon mind. 1/2 Jahr im Ausland besessen hatte und in die Schweiz zieht, kann es danach vereinfacht zulassen, da man ja der Person das Fahren des Fahrzeugs nicht einfach plötzlich verbieten kann.

Beim Übersiedlungsgut fallen keine Zollabgaben (nur Gebühren für das Erstellen des Formular 13.20A) an und das Fahrzeug ist von Abgas- und Lärmvorschriften befreit.

Allerdings muss es mindestens 1 Jahr von der übersiedelnden Person weiter benutzt werden, ansonsten sind Zollabgaben, Lärm- und Abgastest nachträglich zu absolvieren.

[Bearbeitet von phi (28-05-2008 - 22:05)]

molixuCH

Beiträge: 4
Registriert am: 28.05.2008


und dass ist das, was mich stört.

Wenn, sorry wenn ich das jetzt so hart sage, jemand vom Ausland in die Schweiz kommt, darf er damit rumfahren....!!

Ich habe hier ein Auto, dass nie Eingelöst wurde, aber jetzt komplett Strassentauglich ( Bremse, Motor, Licht, etc. ) gemacht wurde, wegen 5.Monaten ( Gesetzt gültig am 10.1997. Baujahr 3.1998 ) nicht einlösen kann!!

Das ist das was doch idiotisch ist.

Als wäre ein TRABI ein solch grosser Umweltverpesster!!

Nochmals gesagt, es geht nur nicht, wegen diesn 5.Monaten!!
Alternativ, ein TRABI mit Baujahr vor 1987 kaufen und einlösen...... Und das ganze reingestekte Geld ist Flöte!

( Habe gesehen, dass man hier auch Tages ( 24h bis 96h) Bewilligungen kriegt. Und wie immer....mega Teuer! )

icke WES

Beiträge: 767
Registriert am: 12.11.2004


Vieleicht kannst Du ja auch (rein Theoretisch) in die EU, möglichst nach Deutschland umziehen. Solltest Du eine Arbeit haben, die Du in erster Linie auch von Zu Hause aus via Internetz erledigen kannst, sollte das wohl möglich sein. Wenn Du mit deinem Trabi dann durch die Schweiz fährst, bist du Heimattourist. Nach ca. 1 1/2 Jahren hast Du dann die Schnauze voll von Deutschland und von der EU und ziehst in die Schweiz zurück. Den Trabanten nimmst Du als Umzugsgut dann natürlich mit in die Schweiz.
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


@molixuCH: so ist das nun mal, manchmal, aber nur manchmal, dürfen Ausländer eben etwas mehr als Inländer. Das ist hier in Deutschland auch nicht anders. Und wenn du erst Geld in ein Fahrzeug steckst ohne dich vorher über die Rechtslage zu erkundigen brauchst du dich nachher nicht zu beschweren. Klingt hart, ist aber leider so.

Ich kann auch nicht motzen wenn mir die Grünen das Gewächshaus mit den Pflanzen mit den gezackten Blättern einreissen, egal wie teuer es war. OK, der Vergleich hinkt natürlich aber so ist es eben.

Vielleicht kannst du das Auto gegen ein gleichwertiges aber zulassungskonformes tauschen. Leider ist bei 88er Trabis der Herstellungsmonat in der Spritzwand oberhalb des Tanks gestempelt, da könnte der Herr bei der MFK schon stutzig werden sollte ein anderes Bj. in den Papieren stehen.

Ist es eine Limo oder ein Universal? Ich kann mich ja mal umhören.

molixuCH

Beiträge: 4
Registriert am: 28.05.2008


Guten Morgen zusammen.

Zum Thema Geld reinstecken....

Mir war das mit der Abgasnorm bekannt und das es schwiriger sei, den trabi einzulösen, als wenn er ein älterer Jahrgang hätte.
Im schlimmsten Fall, kann ich eine Garagen-Nummer haben.

Ich habe mir eben nur ein wenig Luft, gegenüber unserer Bürokratie gemacht!

Ja, dass Monat und Jahr vorne hinter dem Tank eingestanzt sind, habe ich gesehen.

 

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