Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Trabikauf ohne Papiere! |
Autor | Thema: Trabikauf ohne Papiere! |
Totenkopf
Beiträge: 111 |
Mich würde mal interesieren ob es Sinn macht ein Trabi ohne Papiere zum Ausschlachten zu kaufen.Da gibst ja genug im Netz davon. Weis hab gelesen in der Hilfe von Unbedenklichkeitserklärung aus Flensburg und von der Besitzerklärung vom Verkäufer.Denke das Thema wurde sicherlich schon einigemale hier diskutiert. Also macht es Sinn so etwas zu kaufen ohne Papiere zum ausschlachten.Sollte man lieber lassen.Oder was muss man beachten wenn man doch kauft? Danke für Eure Infos.gruss Nico |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
Wenn er ausgeschlachtet werden soll - zu was braucht man denn da noch Papiere für das Auto? |
Totenkopf
Beiträge: 111 |
Denke Fahrzeug ist doch in Flensburg gemeldet egal ob abgemeldet/stillgelegt oder? Kann ich das Fahrzeug so kaufen und dann verschrotten den Rest?Ohne Papiere?Gibts da keine Nachweise.Denke muss ich nicht was beim schrott vorlegen über das fahrzeug und später bei der Behörde was mit dem Fahrzeug oder wo es ist?Nico |
Marlene
Beiträge: 1.083 |
Da gehen Theorie und Praxis wieder mal auseinander. Theoretisch muß derjenige, der ein Auto endgültig abmeldet, einen Verwertungsnachweis bzw. eine Erklärung zum Verbleib abgeben. Praktisch kontrolliert das niemand. Außerdem bist ja Du nicht der, der das Auto abmeldet. Manche Schrottis machen das aber wie folgt: Du hast alles bis aufs Gerippe abgebaut. Der Schrotti kann also ohne jeden Aufwand puren Eisenschrott kriegen. Er erklärt Dir aber, er müsse Geld von Dir nehmen, weil Auto ist Auto. Ich hab einfach solange verschiedene Schrottfritzen angerufen, bis einer bereit war, das Gerippe für umme zu holen. Jedenfalls wollte bei meinen Schlachtungen nie jemand Papiere sehen, es sei denn Geldscheine... Gruß, Marlene [Bearbeitet von Marlene (21-11-2008 - 08:14)] |
Totenkopf
Beiträge: 111 |
An marlene: Hast schon Recht.Wenn verkäufer keine Papiere mehr hat verloren oder wer weiß was.Irgentjemand hat Fahrzeug abgemeldet ist richtig.Aber ein Entsorgungsnachweis muss denek doch her.Oder?hatte mein Vater nach der Wende mal Probleme.Hat Trabi verkauft aber mit Papiere.Nach paar Jahren kam Brieflein von der Behörde wo was mit dem auto passiert ist.Käufer hat nicht umgemeldet und keine Ahnung was mit dem trabi gemacht.Zum Glück hat mein vater den alten kaufvertrag noch gehabt.So hat er Nacheweis über verbleib gehabt.So war er aus dem Schneider. Bin da noch unsicher mit dem Kauf.Würde das zum erstenmal machen.Möchte da aber sicher gehen das dann mir keiner an die Karre fährt und ich dann Probleme bekomme. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Aber ein Entsorgungsnachweis muss denek doch her.Oder? Nochmal: WOZU?? Du musst doch das Auto nicht abmelden! So soll es sein: Man will ein Auto ABMELDEN (endgültig). Man verschrottet es, bezahlt ein Haufen Geld dafür, bekommt die Bescheinigung und nur damit kann man es abmelden. So macht man es: man legt das Auto "vorübergehend" still. Bringts ausgeschlachtet zum Schrotti, sagt, dass man keinen Nachweis braucht, kassiert im besten Fall das Schrottgeld (hat für "Notfälle" noch einen Brief samt Typenschild in der Rückhand) und der Fall ist erledigt. Das Auto, was du ohne Papiere zum ausschlachten kaufst, wird keinen interessieren, solange nicht danach gefahndet wird oder es irgendwo im Wald wieder auftaucht. |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Leider ist deine Ausage falsch Chris Eine vorübergehende Abmeldung, gibts es nicht mehr. Zertifizierte Entsorgungsbetriebe, können die Aushädigung der Fahrzeugpapiere verlangen, wenn sie das Auto verschrotten sollen. Was dann damit passiert............... Wenn man ein Auto ohne Papiere kauft, zum aussachlachten, ist es vollkommen egal, da es auch kein Amt mehr interessiert. Eigene Anfragen an das KBA werden nicht beantwortet/zurückgewiesen. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
oh, da bin ich eben doch nicht mehr ganz auf dem Laufenden. Meine letzte Stillegung war der CJ3 in 2005. |
Totenkopf
Beiträge: 111 |
Tv P50 und alle anderen: Jetzt weiß ich mal Bescheid wie das läuft!Wußte nämlich auch nicht das es keien normale Stillegung mehr gibt wenn ich richtig verstanden habe .Sondern nur Abmeldung und fertig.Im Fall einer neuen Zulassung bei Abmeldung brauch mann dann neuen TÜV/AU oder wie? Und nicht wie vorher musste Fahrzeug bei vorüber Stillgelegt 3 Monate TÜV haben zur erneuten Zulassung. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Um ein Auto zuzulassen/oder wiederzuzulassen muss ein Fahrzeug selbstverständlich HU und AU haben. Das ist heute nicht anders als vor 5 oder 10 Jahren. Wie lange schon oder noch ist dabei unerheblich. |
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