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Autor Thema: AHK bei Ostermann-Umbau ?
DerMatze

Beiträge: 261
Registriert am: 08.05.2002


Liebe Leute,
ein Bekannter von mir hat sich einen 601 Ostermann-Cabrio-Umbau gekauft. Der Vorbesitzer hat die vorhandene AHK abgesägt. Frage: Hat jemand eine eingetragene AHK beim Cabrio? Kann man die grundsätzlich ohne Probleme eintragen lassen oder ist eine AHK bei den Ostermann-Umbauten grundsätzlich nicht erlaubt ???
Hilfe. Danke.
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


"Offziell" ist eine AHK beim Ostermann nicht erlaubt.
Die Zuglast wird auch aus den Papieren gestrichen.

Dennoch habe ich schon Ostermann Cabrios mit AHK gesehen, wie die die eingetragen bekommen haben weiss ich allerdings nicht.

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Bei meinem Cabrio ist die AHK ordnungsgemäss eingetragen.
Und dieses nachträglich.
Die fehlende Dachstruktur wurde ja durch die zusätzlichen Streben ersetzt.
DerMatze

Beiträge: 261
Registriert am: 08.05.2002


Murphy, kannst Du mir ne Kopie der Briefes mit der Eintragung zukommen lassen ?????
Wäre nett.
Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


@DerMatze

sie haben Post

[Bearbeitet von Murphy (11-07-2009 - 22:07)]

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Habe auch schon mehrere Cabrio-Gespanne gesehen auf diversen Treffen - scheint also (siehe Murphy) durchaus kein Ding der Unmöglichkeit zu sein.
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Hm liebaeugle auch mit ner AHK bei meinem 1.1er Cabrio.
Hier im Westen wollen Sie mir das nicht eintragen ...
dgutschner

Beiträge: 395
Registriert am: 06.05.2005


also ich hab auch eine dran, alles kein problem.

Und im Westen eingetragen!!!

standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Wie immer kommt es scheinbar auf Lust und Laune des jeweiligen Prüfers an. "Ermessensspielraum".... - was hier unmöglich scheint kann dort problemlos gehen. Wie so oft...
das moss

Beiträge: 7.651
Registriert am: 20.03.2001


Ich habe es neulich klatschen hören, das Osterman wohl ein Mustergutachten beauftrag hätte und die AHK dadurch auch nachträglich eintragungsfähig wird.....
Isnogud

Beiträge: 201
Registriert am: 26.08.2001


Gibt es zum dem Thema AHK am Cabrio was neues? Ist das Mustergutachten jetzt durch?
JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


TÜV Pfaffenhofen hat die AHK am Cabrio problemlos eingetragen. Mustergutachten war nicht notwendig!
Isnogud

Beiträge: 201
Registriert am: 26.08.2001


Danke, aber mein Tüv Mann meinte, er weiß das einige Trabant Cabrios AHK eingeragen bekommen haben, aber laut Gutachten sind sie untersagt.
Er will es sich aber ansehen und mit einem Kollegen kurzschließen, ich hoffe das sie in MHL noch dran ist.

@JL: kommst du auch mit dem Cabrio, von dem du letztes jahr erzählt hast?

Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


Im Gutachten steht nicht, dass die Kupplung nicht dran darf.
Es steht nur drinne, dass der Umbau abgenommen wurde, wo keine Kupplung dran war.

Mein DEKRA Prüfer meinte.... Durch den Umbau wird mit Sicherheit die gleiche Festigkeit erreicht werden wie im Serienwagen, da sonst dieser nicht abgenommen worden wäre.....

Also Kupplung eingetragen.

JL

Beiträge: 1.783
Registriert am: 17.05.2001


@Isnogud: Mühlhausen ist mit dem Cabrio geplant.

Im Gutachten steht nichts, das die AHK verboten ist, sondern damals hatte das Versuchobjekt von Ostermann einfach keine verbaut. Übrigens wurde bei vielen Trabis bei der Umtragung von Ost nach Westkennzeichen vergessen die AHK einzutragen. Mich hat es selber 3 x getroffen.

 

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