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Technik » fehlende Fahrzeugpapiere |
Autor | Thema: fehlende Fahrzeugpapiere |
UWo
Beiträge: 3 |
Hallo! Durch Zufall habe ich einen Trabi P 60 von 1960 geschenkt bekommen. Der Wagen ist in einen mäßigen Zustand und hat wohl länger gestanden (4-6 Jahre). Leider fehlen mir die Fahrzeugpapiere. Vom Straßenverkehrsamt habe ich die Auskunft bekommen, dass beim Bundesamt in Flensburg keine technischen Daten für den Trabi vorliegen. Wer hat eine Idee, wie ich an die technsichen Daten für den Wagen komme? Gruß UWo |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Straßenverkehrsamt? Interessanter Lösungsversuch Was sagen denn Prüforganisationen und Zulassungsstelle? Bevor das Auto nicht HU-fähig ist, brauchst du dir wegen Papieren auch noch keine Gedanken zu machen. |
UWo
Beiträge: 3 |
Ich meine auch die Zulassungsstelle. Wenn ich Geld in das Auto investiere, muss ich aber vorher wissen, ob es überhaupt wieder zugelassen werden kann. Außerdem wohne ich in NRW, da kennt sich kaum einer mit Trabis aus. |
Murphy
Beiträge: 1.775 |
für die Zulassungsstelle ist es kein Problem, anhand der Fahrzeugidentnummer nachzusehen, ob gegen das Fahrzeug etwas vorliegt ( Diebstahl z.B. ). Am besten mal höflich nachfragen. Nach der Instandsetzung im Westen dem TÜV, im Osten der DEKRA zur Vollabnahme nach §21 vorstellen. Auch dem Prüfer im Westen sollten die Datensätze zum Fahrzeug vorliegen. Anschliessend Zulassen und Freude am Fahren haben. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Selbstverständlich kann man ein Fahrzeug nach Verlust der Papiere wieder zulassen. Das ist kein Problem. Interessant wird es erst, wenn das Auto noch nie (hier) zugelassen war. |
UWo
Beiträge: 3 |
Der Eigentumsnachweis ist kein Problem und von der Zulassungsstelle schon anerkannt. Der Wagen hat noch alte DDR-Kennzeichen dran. Aber darüber hat das Bundesverkehrsamt in Flensburg anscheinend keine Unterlagen. Ich werd mich dann mal an den TÜV wenden. Jedenfalls vielen Dank für die Hinweise. |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
4-6 Jahre gestanden und DDR-Kennzeichen? Lief der auf roter Nummer? Ansonsten wäre das Vorgehen: hin zum Tüv, HU machen, mit der HU und der Unbedenklichkeitsbescheinigung oder wie das heute heißt zum Straßenverkehrsamt, und dann kannst Du das Teil ganz normal anmelden (Versicherung nicht vergessen) |
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