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Autor Thema: KFZ Brief HP 500
Andy500

Beiträge: 4
Registriert am: 24.02.2011


Ich suche eine Kopie vom Kfz- Brief des HP 500 Anhängers. Ich habe mir einen aufgebaut, jedoch ist der Brief verschollen. Ich brauche die Daten für den Dekra-Menschen.
Danke
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Hallo erstmal.
Es gab ganz viele HP500, was für einer ist es denn? Welcher Typ und Hersteller stehen auf dem Typenschild?
Andy500

Beiträge: 4
Registriert am: 24.02.2011


Danke für die schnelle Antwort!
Das ist glaube ich Eigenbau mit `ner Trabiachse.
Hat ein großes Zugrohr und die außenmaße vom Kasten sind 170 lang 100 breit.
Ein Typenschild habe ich darauf nicht gefunden.
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Da bleibt dir wohl nichts weiter übrig als selber als Fahrzeughersteller aufzutreten. Du lässt dir ein Typenschild mit den wichtigen Daten, Typ (HP500), Hersteller (du selber), zul.Gesamtgewicht (500kg) und Eigengewicht (nachwiegen) anfertigen und fährst damit zum Prüfer. Den solltest du auch schonmal vorab von deinem Vorhaben in Kenntnis setzen, ich habe sicher noch irgendwas vergessen.

[Bearbeitet von Hegautrabi (24-02-2011 - 19:50)]

Andy500

Beiträge: 4
Registriert am: 24.02.2011


Danke Hegautrabi!
Ist denn das so einfach, wenn das Teil bereits schon mal angemeldet war!
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Weiss ich nicht, den unbekannten Hersteller zu ermitteln wird sicherlich nicht einfacher.
Eine FIN hast du aber schon gefunden, oder?
Wenn die bekannt ist kannst du eine Anfrage bei der Zulassungsstelle machen ob dafür ein Datensatz existiert. Dann hättest du die Angaben die du brauchst.
Wurde der Anhänger aber zuletzt in der DDR angemeldet dann werden die vermutlich nichts haben.
Andy500

Beiträge: 4
Registriert am: 24.02.2011


Hab ich. War auch schon bei der Zulassungsstelle, es gibt aber leider keinen Datensatz mehr.
Haben die DEKRA - Prüfer auch noch irgendwelche Datensätze in Ihrer Datenbank?
Gabriel

Beiträge: 1.188
Registriert am: 14.06.2003


Würds auch so machen, wie Steffen sagt, als Eigenbau abnehmen lassen, beim TÜV (zumindest hier TÜV/Süd) liegen Prospekte aus, unter Anderem über Eigenbauanhänger, was zu Beachten ist, zB Maße, Lichtausrüstung etc. denke das ist für Dich der Einfachste Weg, wenn Du nichts über den Anhänger in Erfahrung bringst. Sprich mit TÜV und Zulassungsstelle über die Vorgaben und Kosten, dann klappt das schon
Gruß Gabriel
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Nein, sowas haben die nicht für einzelne Fahrzeuge. Nur wenn das schonmal bei denen war.
MBaetz

Beiträge: 307
Registriert am: 29.04.2009


Der HP500 war ja gebremst, das steht glaube auch im Brief.
Also auf jedenfall ist der Hersteller meines HP 500 das "Feuerlöschgerätewerk Neuruppin".....!
Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


oben steht aber Eigenbau mit Trabantachse.. Außerdem gibt es auch ungebremste 500er.
was hat das eigentlich in der technik zu suchen?
Gerhard1963

Beiträge: 2
Registriert am: 29.06.2011


ich habe einen Anhänger offener Kasten Typ HP 500 Zusammenbau erst zu gelassen 12.02.1981 in einem super Zustand erworben. Der Herr beim TÜV würde mir auch die 100 km/h Bestätigung geben, wenn ich etwas vorweisen könnte, was zeigt, dass diese Art von Anhänger tatsächlich eine Trabantachse besäßen und diese für 100 km/h zugelassen wären. Kann mir jemand helfen? Gibt es so etwas wie eine alte "Zusammenbauanleitung" in der die Einzelteile aufgelistet
Macha

Beiträge: 66
Registriert am: 27.04.2009


Ich bin nicht sicher ob das irgendwo in der Zulassungsordnung zu finden ist(Begrenzung 80 km/h), aber ich denke lt. der Zeichnungen die ich von der kleinen Eigenbauserie des Hängers meines alten Herrn habe(81) war der nur auf 80km/h begrenzt.
In den Zeichnungen sind Festigkeitsberechnung des Rahmens,Zugrohr und anderes, Nachweis der Kippsicherheitder Konstruktion mit Hinterfeder Achsaufhängung P601 enthalten.
Die Kastenmaße sind 1500x 1000
max Länge 2350, Kugelmitte Kupplung zu Achsmitte 1550
Die Übersichtszeichnung zeigt deutlich ein Schild mit 80 hinten dran.

Also kann nur der Freundliche Herr von Dekra zu den 100 was sagen.

Viel glück
Macha

Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


kann man da nicht zum Vergleichszweck einfach einen Trabant mit hinnehmen, oder hab ich was falsch verstanden?

quote:
was zeigt, dass diese Art von Anhänger tatsächlich eine Trabantachse besäßen und diese für 100 km/h zugelassen wären.

oder denk ich mir da grade was zu einfach?

Macha

Beiträge: 66
Registriert am: 27.04.2009


Ich zweifel daran. ob wirklich GELESEN wird Was man schreibt.
nach etwas googeln findet man das bei Wiki

ZITAT
"100 km/h-Zulassung"
Für Gespanne gilt in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.


Tempo-100-PlaketteBestimmte Pkw mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100 km/h-zugelassene Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18(5) Nr. 1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

Hierfür sind folgende Voraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:

Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer:
zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 x Leermasse des Zugfahrzeugs
Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,8 x Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch ≤ 1,0 x Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist
Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit anderem Anhänger (z. B. Pferdeanhänger) mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern:
zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,1 x Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch ≤ 1,2 x Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist
Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:

zulässige Masse des Anhängers ≤ zulässige Masse des Zugfahrzeugs,
zulässige Masse des Anhänger ≤ zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h),
Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre.
Die vom Amt gesiegelte 100-Plakette muss am Anhänger hinten sichtbar angebracht sein.
Die Massenangaben können den Eintragungen in den Fahrzeugscheinen entnommen werden (Leermasse: Ziff. 14, zulässige Masse: Ziff. 15, bzw. Felder G und F.1/F.2 in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I).

Die 100 km/h-Zulassung ist geregelt in der "Neunte[n] Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften zur StVO". Die Befristung der Verordnung bis zuletzt zum 31. Dezember 2010 wurde aufgehoben[2]. Sie gilt daher unbefristet weiter.

Zitatende
Macha

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Für meinen HP350 wollte ich auch eine 100 Km/h Zulassung erhalten, die wurde mir beim TÜV aber verweigert weil der Anhänger mit seinem Baujahr 1977 zu alt dafür sei.
Elfriedewilli

Beiträge: 1.918
Registriert am: 09.03.2005


@Hegautrabi: daran kann (darf) es nicht scheitern.

Wie schon gesagt, ich habe 2 Eigenbauanhänger (Bj. 81 + Bj.86) und die sind anstandslos auf 100 zugelassen worden.

Siehe Vorraussetzungen die @Macha freundlicherweise eingestellt hat, darin ist keine "ab Bj. .... Beschränkung" zu finden.

 

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