Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Technik » Papiere für Trabant der aufgegeben wurde? |
Autor | Thema: Papiere für Trabant der aufgegeben wurde? |
Eremit
Beiträge: 336 |
Hallo Leute Folgendes Problem! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Allerdings. Zumal eine Aufforderung zur Abholung, auf die noch nicht reagiert wurde, längst noch keie Änderung der Eigentumsverhältnisse bedeutet. Das Problem ist erst mal, dass er aktuell weder dir noch besagter Firma "gehört". Die Anmeldung ist erst mal nicht das Problem, das geklärt werden muss. |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
Da wirste wohl noch 10 Jahre warten müssen. Erst dann werden in Deutschland vermisste Personen für tot erklärt. Und falls der Besitzer keine Angehörigen hat, tritt der Staat das Erbe an. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Solange Du Dein Eigentum am Fahrzeug nicht nachweisen kannst, wirst Du keine Chance haben. Und ganz ehrlich: [Bearbeitet von Deluxe (13-02-2013 - 10:56)] |
Eremit
Beiträge: 336 |
Na ja Illegal will ich ja nichts machen! Daher auch die Frage! Dann werde ich wohl bei meiner neuen Limo bleiben! Ist ja auch n Trabi nur wäre der Kombi eben interessanter gewesen! Da ich keinen Bock auf Streß habe werde ich wohl die Finger davon lassen! |
framaus
Beiträge: 4.316 |
Dann muß die Fa. zur Polizei gehen,den Sachverhalt schildern mit der Bitte den Halter zu ermitteln.Die werden den schon finden.Es ist letztlich ja auch keine Art,seine Karre einfach irgendwo stehen zu lassen.Ich denke auch dafür gibt es Vorschriften. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Naja, die Firma kann ja gegen den Halter eine Besitzstörungsklage bei der Polizei einbringen. Dann wird erstmal der Halter ermittelt bzw. das Fahrzeug dann auf Kosten des Halters entfernt. Man könnte dann bei der Polizei in Erfahrung bringen was mit dem Fahrzeug passiert wenn es keinen Besitzer mehr gibt und ob man es dann erwerben kann... Sozusagen wie eine Fundsachenversteigerung. |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Nur ne Möglichkeit: Der Besitzer des Grundstücks, auf dem der PKW steht, sollte per Ordnungsamt den letzten Halter ausfindig machen lassen. Das Recht dazu hat er aufgrund Besitzstandstörung. Der Halter ist natürlich nicht zwangsläufig auch der Eigentümer, aber es besteht ein starkes Indiz am Eigentum (und normalerweise weiß derjenige, der im Brief steht, ja auch, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat...). So, wenn bekannt, Kontaktaufnahme. Positiv -> gut, negativ -> §862 BGB und verlangen, daß das Ding entfernt wird (das ist wie Pokern; holt er es ab, Pech gehabt, läßt er es stehen und ignoriert die Aufforderung, Glück gehabt -> siehe weiter unten). Steht das Ding schon länger als 1 Jahr, greift §862 BGB nicht mehr. Der Grundstücksbesitzer kann trotzdem ebenfalls eine Frist setzen zur Beseitigung der Störung/Abholung des KfZ. Reaktion positiv -> Kontaktaufnahme. Reaktion negativ (bei egal welcher Standzeit) -> Neues Schreiben mit Hinweis auf §959 BGB (Eigentumsaufgabe). Sollte aber nachweisbar an den Eigentümer zugestellt werden, Postzustellungsurkunde belegt das als einziges wirklich 100%. Naja und wenn der Eigentümer das Eigentum aufgibt, kannst Du es erwerben (§958 BGB). N.B. Ich würde, wenn möglich, aber lieber nen Anwalt fragen als sich auf meine Theorie zu verlassen [Bearbeitet von pwb601 (18-02-2013 - 23:43)] |
MBaetz
Beiträge: 307 |
wobei dies alles ja in ein Technik Forum nicht gehört... |
framaus
Beiträge: 4.316 |
Aber"Klatsch" isses auch nicht . Auch flirten hab ich anders in Erinnerung . |
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