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Autor Thema: Gang geht nicht raus,.... oder bin ich zu blöd?!?!
Kolze

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Erstmal ein großes HALLO in die Runde und mit der Drohung das ich wohl demnächst öfters hier sein werde . Hintergrunde ist der: Ich habe einen Trabi von meinem Opa geschenkt bekommen.

Nun zum ersten Problem:

Mein Opa hat den Wagen vor zig Jahren noch in die Garage gefahren und ich wollte bzw. habe ihn nun mit einem Autohänger da raus geholt. Ich habe ihn sehr schwer mit der Winde auf den Hänger bekommen. Ich dachte es wären die platten Reifen. Kurz bei der Tanke wieder Luft drauf gemacht und beim runterschieben war es auch nicht besser. Schon mehrere Leute haben nun geschaut und es sind alle der Meinung das der Schalthebel in der Neutralstellung steht, JEDOCH hängt trotzdem irgendwie ein Gang drin. Beim hochbocken stellte ich noch fest das die Hinterräder sich wie neu drehen lassen und vorne die Räder sich immer nur ein bissl hin und her bewegen lassen.

WIE BEKOMME ICH DIESEN GANG RAUS????? Ich muss das Auto unbedingt noch 3 km abschleppen,... aber so wird das nix!!!

VIELEN DANK,... und bis bald !!

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Willkommen!
Da ist vermutlich kein Gang drin sondern die vorderen Bremsen sind fest.
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Oder lassen sich die Räder, auf dem kurzen Stück auf dem sie sich bewegen, recht leicht drehen?
Kolze

Beiträge: 3
Registriert am: 20.02.2013


Ich habe ihn ja mit der Winde auf den Hänger gezogen und mit einem Abschleppseil zu Hause wieder runter gezogen,... und das alles ging sehr schwer. Mein Baby hatte gut zu ziehen !! Auf dem kurzem Stück wo sie sich drehen lassen geht es ganz einfach,... es fühlt sich einfach so an als ob ein Gang drin ist!!! Kann das Getriebe sich irgendwie verhaken, obwohl der Ganghebel im Leerlauf steht???
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Wenn du die Schaltkrücke über alle 3 Ebenen rein und raus schieben kannst dann ist auch kein Gang drin.

Die Höhenstellung des Hebels sagt nicht viel aus.

Kolze

Beiträge: 3
Registriert am: 20.02.2013


Ich werde es mir PERSÖNLICH nochmal anschauen und werde mich HIER melden. Was heißt über 3 Ebenen durchdrücken? Also von mir weg in Richtung Armaturenbrett???
SORRY,.... aber ich habe zwar schon viel Autos rumgeschraubt, jedoch noch nicht an so einem !!
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Ja, genau.
Ganz rein, über die Sperre hinweg, ist die Ebene des Rückwärtsganges, eine weiter zu dir die des 1. und 2. Ganges und ganz zu dir die des 3. und 4.

Und wenn das geht dann ist kein Gang drin.

Toni

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genau so. ansonsten probeir einfach mal nach unten und nach oben, da hat dein Opa bestimmt nen Gang reigemacht zum abstellen

Tritt bloß nicht die Bremse, wenn du ihn nochmal schieben willst

MBaetz

Beiträge: 307
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und vergiss solch Quatsch 3 km abschleppen...
da bremst nix mehr sicher das ist eine Gefahr vorallem für alle anderen auf der Strasse.

Man braucht doch nur zu kucken, wenn man ein Stück schiebt, ob im Motorraum das Gebläse oder die Lima sich dreht, oder bewegt, man man versucht den Wagen zu schieben. Bewegt sich dies ist der Gang drinn...

Toni

Beiträge: 5.932
Registriert am: 23.10.2005


Woher weißt du denn, dass er am Seil schleppen will und nicht mit ner Stange?
DUOcalle601

Beiträge: 2.038
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Is wumpe wie er es macht . Zum schleppen braucht man eine Schleppgenehmigung
Beppo

Beiträge: 12.828
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Es wäre natürlich auch wichtig, mal zu kontrollieren, ob die Verbindung der Schaltstange zum Getriebe (im Motorraum) in Ordnung ist. Denn ein sich bewegender Schalthebel im Fahrzeuginnenraum bedeutet noch lange nicht, das sich auch am/im Getriebe was bewegt.
guidolenz123

Beiträge: 819
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Das ist nicht SCHLEPPEN, das ist Abschleppen. da brauchts keine Genehmigung. Das abgeschleppte Fahrzeug muß nur nicht selbst fahren können,sonst wärs Schleppen.

[Bearbeitet von guidolenz123 (21-02-2013 - 13:10)]

Chris601

Beiträge: 9.390
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Muss es zum Abschleppen nicht auch versichert sein? Das war doch der springende Punkt, oder?
framaus

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Registriert am: 05.05.2007


Soweit ich es weiß,muß es nicht mal zugelassen sein,da fest verbunden mit Triebfahrzeug.
guidolenz123

Beiträge: 819
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Zulassung brauchts nicht UND !!!!! derjenige ,der das gezogene Teil "fährt", braucht nicht mal eine klitzekleine Fahrerlaubnis.
jenson

Beiträge: 59
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Es handelt sich um Schleppen, nicht Abschleppen. Das Fahrzeug ist schließlich nicht liegengeblieben und es handelt sich nicht um eine Nothilfe.

Zum Schleppen braucht man zum einen eine Genehmigung (ggf. Versicherung), und außerdem einen Führerschein Klasse BE (wenn mich in diesem Punkt nicht alles täuscht).

Summasummarum: Das Fahrzeug darf, wenn es abgemeldet ist, nicht einfach mal eben so am Abschleppseil über öffentliche Straßen bewegt werden!

[Bearbeitet von jenson (21-02-2013 - 15:38)]

Beppo

Beiträge: 12.828
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Ich glaube, jenson hat recht. Das Thema ab- und/oder schleppen ist aber irgenwo hier im Forum ausführlich und mehrmals beschrieben. Am besten mal die Suche mit "abschleppen" und/oder "schleppen" füttern.
Eremit

Beiträge: 336
Registriert am: 14.06.2012


Jenson hat recht es ist Schleppen und nicht abschleppen und somit Genehmigungsprlichtig! Wird teuer als nen Transporter mit Anhänger zu mieten!
guidolenz123

Beiträge: 819
Registriert am: 31.12.2012


Unter Abschleppen versteht man das Ziehen eines betriebsunfähigen Kraftfahrzeugs mit
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen

Hilfe eines anderen Kraftfahrzeugs als kurzfristige Nothilfemaßnahme. Zum Verbinden der beiden Fahrzeuge wird ein Abschleppseil, eine Abschleppstange oder eine Abschleppachse benutzt. Im Straßenverkehr wird zwischen Schleppen und Abschleppen unterschieden, ebenso im Eisenbahnwesen.

Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs muss eine für dieses Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis besitzen. Im gezogenen Fahrzeug muss eine Person sitzen, die in der Lage ist, das Fahrzeug zu lenken und die Bremsen zu bedienen (keine gültige Fahrerlaubnis notwendig).

Ein Fahrzeug, das noch aus eigener Kraft fahren kann, darf nicht abgeschleppt werden.

Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe müssen auf dem Abschleppbügel des Abschleppdienstes oder auf dessen Ladefläche transportiert werden. Bei Schleppen droht zusätzlicher Getriebeschaden.

Wenn man ein Kraftfahrzeug nur zum Zweck des Motorstarts schleppt, so spricht man von Anschleppen. Dies ist eine Sonderform es Abschleppens, der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs braucht keine Fahrerlaubnis.


Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Eben, du schriebst: "kurzfristige Nothilfemaßnahme". Und die gibt es nur bei liegengebliebenen, zugelassenen Fahrzeugen. Dann ist es Abschleppen.

Einen Trabi der, nicht zugelassen, seit Jahrzehnten in einer Scheune steht und dann umgesetzt werden soll wird geschleppt. Und das wiederum geht nicht einfach so.

guidolenz123

Beiträge: 819
Registriert am: 31.12.2012


http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__33.html

§ 33 Schleppen von Fahrzeugen
(1) Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in Einzelfällen Ausnahmen genehmigen.
(2) Werden Ausnahmen nach Absatz 1 genehmigt, so gelten folgende Sondervorschriften:
1.Das schleppende Fahrzeug darf jeweils nur ein Fahrzeug mitführen. Dabei muss das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die beim Betrieb des Fahrzeugs als Kraftfahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Satz 2 gilt nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Einrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeugs gewährleistet, und die Anhängelast nicht mehr als die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch in keinem Fall mehr als 750 kg beträgt.
2.Das geschleppte Fahrzeug unterliegt nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren.
3.Das geschleppte Fahrzeug bildet mit dem ziehenden Fahrzeug keinen Zug im Sinne des § 32.
4.Bezüglich der §§ 41, 53, 54, 55 und 56 gilt das geschleppte Fahrzeug als Kraftfahrzeug.
5.§ 43 Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie Absatz 4 Satz 1 ist nicht anzuwenden.
6.Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t dürfen nur mit Hilfe einer Abschleppstange mitgeführt werden.
7.Die für die Verwendung als Kraftfahrzeug vorgeschriebenen oder für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen dürfen am geschleppten Fahrzeug angebracht sein. Soweit sie für Anhänger nicht vorgeschrieben sind, brauchen sie nicht betriebsfertig zu sein.

Das geschleppte (nennen wir's einfach mal so) KFZ muß also NICHT zugelassen sein.

Der "ziehende" Fahrer muß die FE (Fahrerlaubnis) für das ziehende Fahrzeug besitzen.
Gewichte ggf beachten,damit es keine zB LKW-FE braucht.

Was also lediglich übrig bleiben kann ist eine OWi wg fehlender Schlepp-Genehmigung. Das ist aber Peanuts und immer noch billiger als per Firmen-Schlepper aufladen und verbringen zu lassen.

Ob schleppen oder abschleppen ist m.E. nicht eindeutig gesetzl. geregelt:

Abschleppen (§ 15a StVO) ist das Ziehen eines liegengebliebenen Fahrzeuges im Rahmen der Nothilfe mit dem Ziel der Ortsveränderung zur

Behebung der Betriebsunfähigkeit,
Verwertung des Fahrzeuges,
Vernichtung des Fahrzeuges.
Betriebsunfähigkeit infolge nicht behebbarer technischer Mängel liegt vor, wenn die verkehrssichere oder bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr möglich ist und diese auch nicht vor Ort ohne größeren Aufwand wieder hergestellt werden kann.

[Bearbeitet von guidolenz123 (21-02-2013 - 18:34)]

Rex

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Mach vielleicht mal die Motorhaube auf und versuche mit der Hand links das Lüfterrad durchzudrehen. Wenn es sich durchdrehen läßt, wenn auch schwer, dann ist wohl kein Gang drin. Wenn es sich durchdrhehen läßt und der Wagen bewegt sich dabei ein paar Zentimeter, dann ist ein Gang drin.
Wenn sich gar nix bewegt, dann können auch im Motor die Kolbenringe an der Zylinderwand festgerostet oder der ganze Kolben im Zylinder festgebacken sein.
War die Garage warm und trocken oder alt und der Luftfeuchtigkeit zugänglich?

Bremsen können, wie bereits gesagt, natürlich auch fest sein.

[Bearbeitet von Rex (21-02-2013 - 20:10)]

DUOcalle601

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du kannst das ja alles auslegen das es dir schmeckt , nur da oben steht alles
zum schleppen brauchste ne Genehmigung (gibts aber kaum noch)

Fahrerlaubnis muss im hinteren Fahrzeug vorhanden sein (es sei denn du huckst die VA auf das schleppende Fahrzeug)

Im groben kann man sagen mach was du willst, im Ernstfall entscheidet der Richter. So bei mir geschehen
Billig wars nicht, ein Trailer inkl Auto mieten wäre im Nachhinein günstiger gewesen

guidolenz123

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@DUOcalle601
Da war dann wohl das gezogene Fahrzeug fahrtüchtig. Dann wirds ärgerlich.
Beppo

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Danke @Calle - endlich mal jemand, der eigene Erfahrungen damit einbringen kann. Auch wenn es eine teure war.
Aber es wird immer wieder jemanden geben, der es besser weiss...
framaus

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Aber es soll natürlich schon vorkommen,das sich Rechtsanwälte mit den Gesetzen auskennen .
DUOcalle601

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guido, nein es war nicht fahrtüchtig , es war abgemeldet und hatte einen Getriebeschaden.
sollte nach Lichtenberg in die Getriebbude

ich war der "zieher"
da ich den großen Führerschein hatte, konnte man in diese Richtung nichts

ein Kumpel hinten im Fahrzeug hatte einen Führerschein
Am Ende musste er , mit einem sehr gutem Anwalt , wegen Hartz4 und als Ersttäter , nur ca 150€ Strafe bezahlen. Obs Punkte gab weiss ich nicht mehr , ist schon über 3 Jahre her
Ich kann dir nicht mal genau sagen was die ursprüngliche Strafe war. Kann die Tage aber mal Fragen wenn ich ihn sehe ob er sich noch erinnert

Fakt ist, wenn du keine Genehmigung zum Schleppen hast, greift der §33 nicht .
Somit biste halt als normaler PKW unterwegs, ohne Versicherung, Steuern usw.

und so wie Jenson es schrieb ist es richtig

ohne Zulassung ist es nicht leicht eine Nothilfe zu erklären

Berlin erteilt keine Schleppgenehmigung

[Bearbeitet von DUOcalle601 (21-02-2013 - 21:00)]

DUOcalle601

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PS: ich zog mitm Lada inkl DDR Taxischild aufm Dach ,

Fotos haben die Beamten ja reichlich gemacht, nen Ostauto was einen BMW zieht

Ich persönlich habe keine Strafe zahlen müssen

wurde auch schon geblitzt mit Ladaschild aufm Dach,als ich zwecks Halterermittlung telefonisch mir den Fahrer erklären ließ wurde die Frau stutzig wegen dem Taxischild auf dem Bild (Berlin schickte keine Bilder zu) da sollte ich dann vortanzen und erklären warum der Wagen als Taxi läuft hab ratzfatz die Summe überwiesen und auch nix mehr gehört

guidolenz123

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Da hat Calle 'nen schlechten Anwalt gehabt.

Nicht aus Besserwisserei ,sondern weils so ist hier noch Fundstellen ,die meine geäußerten Ansichten untermauern:

http://www.lvw-thueringen.de/Abschleppen.pdf

Hier ist insbesonders lesenwert, dass :
1)zum Verschrottungsplatz abgeschleppt werden darf.
2)ein Abschleppgrund der vom Halter ausgebaute Motor ist. OLG Hamm
3)Definition des Schleppens im Gegensatz zu Abschleppen:
Aufgezeigter Unterschied "größere Entfernungen".da fehlt es an der Notsituation.
Fazit:
Wenn der Halter den Motor ausbaut, ist das keine Panne am Wegesrand und es ist dennoch Abschleppen.
Die Info stammt von der Landesverkehrswacht Thüringen...also keine popelige Auskunft von "wer weiß woher?."

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