Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: trabantkauf
stolhack

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Registriert am: 25.02.2011



http://www.m.kleinanzeigen.ebay.de/s-anzeige/trabant-601-lim SRC="http://www.trabantforum.de/ubb/bitte.gif" WIDTH="15" HEIGHT="15">ldtimer-kein-rost-ez-1967/287300881-216-2260

[Bearbeitet von stolhack (19-02-2015 - 15:14)]

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


meinst du den?

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/trabant-601-limo,-oldtimer-kein-rost,-ez-1967/287300881-216-2260?ref=search

Macht auf den Bildern keinen schlechten Eindruck. Angucken fahren wenn es euch interessiert.

Beachten, dass er nicht verkehrstüchtig ist, nicht bremst und von der HU noch mehrere hundert Euro entfernt ist (für Bremsen, Reifen und überraschungen).

In wie weit dann der Preis noch einem nicht originalen Fahrzeug gerecht wird muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Aber wie gesagt, auf den Fotos macht er einen guten Eindruck aber das Glänzen kann von Problemen ablenken. Fahrt gucken!

stolhack

Beiträge: 36
Registriert am: 25.02.2011


Ja is der. Mich irritiert der zeitige Karosserietausch

[Bearbeitet von stolhack (19-02-2015 - 15:05)]

stolhack

Beiträge: 36
Registriert am: 25.02.2011


Vllt war es ein Unfaller? Kann es da nicht Probleme mit der Wiederzulassung durch die Karosserie geben?
Murphy

Beiträge: 1.775
Registriert am: 21.03.2006


nö, Zu Grunde gelegt wird die EZ 1967. Da alles andere vom gleichen Typ, sprich Trabant 601 ist, ist bis zum H alles möglich.

Da der länger als 7 Jahre abgemeldet war und keinen Westbrief hat, musst du ohnehin eine Vollabnahme zur Wiederzulassung machen. Alle dort im Protokoll festgelegten Daten erscheinen dann in der Zulassung.

Noch als Nachtrag. Das Schild mit der Identnummer sollte Zahlentechnisch zum Brief passen. An sonsten gäbe es noch die Zulassung ohne Brief, funktioniert genau so, nur der Prüfer organisiert dann die Daten aus einer Datenbank.

[Bearbeitet von Murphy (19-02-2015 - 16:38)]

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Mich irritiert ein wenig der Knick im Einstieg, da wo das vordere Wagenheberrohr sitzt. Hoffentlich ist da nur jemand mal abgerutscht, die Stelle würde ich mir noch genauer angucken.

Ansonsten: hinfahren, gucken und wenn sich keine weiteren erheblichen Mängel zeigen, aufladen und mitnehmen.

stolhack

Beiträge: 36
Registriert am: 25.02.2011


Du meinst den kleinen Kerb auf dem 12.Bild? Worauf sollte man da noch genau achten?
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
Registriert am: 02.10.2005


Ja, das meine ich.
Wenn der vordere Träger, das "Geweih", dort morsch ist, dann drückt sich der Wagenheber oben an den Einstieg. Das passiert aber auch wenn der Heber nicht richtig angesetzt wurde. Deshalb genau hingucken.
Chemnitzer

Beiträge: 69
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Zwecks Wiederanmeldung: Die Frist mit den 7 Jahren abgemeldet gleich Vollabnahme gibt es nicht mehr. Meiner hatte schon Westbrief, ist Ende 1990 abgemeldet worden, und die Wiederzulassung erfolgte 2011 mit normaler, einfacher HU.

In dem Fall hier könnte das aber daran scheitern, dass nur der DDR-Brief vorliegt, da könnte/sollte die Vollabnahme wirklich nötig werden.

jenson

Beiträge: 59
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"In dem Fall hier könnte das aber daran scheitern, dass nur der DDR-Brief vorliegt, da könnte/sollte die Vollabnahme wirklich nötig werden."

Meine Erfahrung: In den neuen Bundesländern (zumindest hier in Sachsen) akzeptieren die Behörden den alten DDR Brief einfach nicht und verlangen eine Vollabnahme nach §21. Habe mich lange mit denen rumgestritten und zuletzt eine Vollabnahme zum Preis einer normalen HU gemacht, weil auch der Tüv Mensch meine Argumentation verstand und mir entgegen kam.
In den alten Bundesländern reicht hingegen wirklich eine normale HU, auch bei DDR Brief.

Siehe auch http://www.p50.de/html/zulassung.html

Beispiel Wuppertal, wo es lt. Auskunft der Sachbearbeiter auch mit DDR Brief und HU problemlos klappt: https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.31__nderungen_im_Kfz-Zulassungswesen_ab_dem_01.03.2007.php#tab-infos

Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Das hört sich gut an, muss aber nicht die ganze Wahrheit sein.
Ich habe hier auch schon ein Fahrzeug mit einem Brief voller Hakenkreuzstempel bei normaler HU wieder in den Verkehr gebracht, bei DDR-Fahrzeugen klappt das aber nicht. Und die sind in deinem Link nicht explizit genannt.
Zu einem Stichtag wurden die Papiere und die Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge einfach ungültig, und das sind sie bis heute wenn nicht innerhalb einer Frist widersprochen wurde. Und die ist schon lange verstrichen. So wurde mir das mal erklärt.
DerAlltagsfahrer

Beiträge: 604
Registriert am: 26.01.2014


@Hegau.
Wieso sollte ein Frist verstreichen? Die Post hat halt einfach nur so lange gebraucht

Immerhin: Es warten auch noch genug Menschen bis heute auf ihren Trabant...

framaus

Beiträge: 4.316
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Den hat doch aber nicht die Post ausgeliefert .
DerAlltagsfahrer

Beiträge: 604
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Das siehst du doch nur faslch. Die Post hat aber die Botschaft übermittelt, wenn man ihn abholen konnte. Man musste doch garnicht so lange auf einen Trabi warten... Das war nur die Post, die mit dem Brief nicht ankam, dass man ihn abholen kann.
framaus

Beiträge: 4.316
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Aha .
das moss

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Registriert am: 20.03.2001


Zulassung ist Ländersache - fertig.....
Hegautrabi

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...und wird nochdazu von den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt. Ich bin gespannt ob die Zulassung nach dem Prinzip "Scheunenfund" bei meinem HP350 so funktioniert wie vorab zugesagt.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ich erinnere da immer wieder gern an die Probleme mit meinem kurzen Kennzeichen hinten für den W353. Die eine Zulassungsstelle sträubte sich bis zum Abbruch des Vorgangs durch mich und die andere winkte mehr oder weniger lässig durch.
Dabei handelt es sich bei beiden Stellen eigentlich um die gleiche Behörde, nur um verschiedene Außenstellen.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Es kommt eben IMMER darauf an, wer einem im konkreten Fall gegenüber sitzt. "Ländersache" ist dabei eher zweitrangig...
Hegautrabi

Beiträge: 11.164
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Und, ganz wichtig, wie man selber dort auftritt.
Gunnar

Beiträge: 923
Registriert am: 28.05.2004


Aber auch das ist sehr relativ. Man kann korrekt auftreten und Glück haben und die Sache läuft und die Bearbeiter lassen vernünftig mit sich reden, aber wenn man an jemanden gerät, der das, was man möchte, zum 1. Mal hört (so von wegen das war ja noch nie da, das haben wir immer so gemacht) dann kann es ganz gut sein, wenn man den Namen des Amtsleiters parat hat
framaus

Beiträge: 4.316
Registriert am: 05.05.2007


Die StvZo ist ein Bundesgesetz und somit nicht Ländersache.Da ich ja mit meinem Fahrzeug ganz D bereisen kann,sollten die Vorraussetzungen auch identisch sein,ähnlich wie beim TÜV.Der ist auch überall anders und dennoch nicht Ländersache.Leider ist das nur Theorie und in der Praxis nicht Länder sonder Amtsstubensache .
Unsere Beamten in Brüssel kümmern sich um die Krümmung der Gurke in EU.Die sollten sich mal für eine einheitliche Handhabung in D einsetzen,das wäre viel sinnvoller.

[Bearbeitet von framaus (23-02-2015 - 10:06)]

Marlene

Beiträge: 1.083
Registriert am: 17.01.2007


Ich höre da bei Framaus immer mal so etwas Frust über den deutschen Verwaltungsapparat raus. Es ist zunächst mal so: Die Zuständigkeiten in der Bundesrepublik sind aufgrund der Bundesstaatlichkeit auf den ersten Blick kompliziert. Zwar ist die FZV (nicht die StVZO, die gilt nur noch für Bauartfragen usw.) schon ein Bundesgesetz, aber ausführen tun sie die Länder, denn das tun die grundsätzlich mit allen Gesetzen, es sei denn, das Grundgesetz sieht etwas anderes vor. Hier mal zum Nachlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungskompetenz Wie die das nun machen, ob die Zulassungsstelle lang oder kurz aufhat, ob man ne Nummer zieht und ob man weit oder nicht so weit fahren muß, ob die gründlich prüfen oder grob drüberschauen und wieviel Zeit jeder Sachbearbeiter für einen Vorgang hat, regeln die Länder. Und dann ist es eben so: Wie bei jeder Arbeit, die irgendeiner von uns tut, gibt es Standardfälle, die wird jeder von uns schnell und richtig ausführen. Und es gibt Sonderfälle, wie z.B. im vorliegenden Fall, daß Unterlagen, die sonst üblich sind, fehlen, oder besondere Kennzeichentafeln erforderlich sind usw. Da der Mensch in der Zulassungsstelle wie jeder von uns unterschiedlich erfahren, klug, höflich oder geschickt ist, wird die Bearbeitung unterschiedlich erfolgreich, schnell, angenehm sein. Das ist nunmal so. Bei einem Handwerker doch auch: Es gibt Sachen, die sollte jeder Fachmann beherrschen. Und es gibt Sonderfälle, die der eine besser und der andere schlechter bewältigt. Warum sollte es bei einer Zulassungsstelle anders sein? Wenn ich also mit einem Spezialproblem komme, sollte ich mir dessen bewußt sein, daß mein Gegenüber vielleicht ganz prima "handelsübliche" Probleme lösen kann, aber mit meinem Sonderfall Schwierigkeiten haben wird. Hilfreich ist es, sich vorher zu informieren, ob das gleiche Anliegen schonmal andernorts Erfolg hatte und es schadet nie, wenn man Vorschriftentexte mitbringt. Schlimmstenfalls läßt man den Antrag zur genaueren Prüfung halt mal da, denn Donnerstag um zehn vor sechs abends wird kaum eine fundierte Prüfung durchzuführen sein. Ich bin jedenfalls so mit Behörden immer gut ausgekommen.
Schorschdeluxe

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Den Beitrag könnte man so unterschreiben.

Wobei es tatsächlich Armleuchter gibt, mit den kann man einfach nix anfangen.

framaus

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Über den deutschen Verwaltungsapparat habe wohl nicht nur ich Frust,was nicht zuletzt daran liegt,das die dort arbeitenden Damen und Herren noch nicht überall mitbekommen haben,das wir in einer Demokratie leben.Und da sind die Mitarbeiter aus dem deutschen Verwaltungsapparat für "UNS"da und nicht wir für sie.
Wie sie es im Detail ausführen ist mir egal,solange sie sich an "UNSERE"Gestze halten.
Und wenn ich ein Urteil aus Bayern brauche um mein Auto in MV zuzulassen spricht das für ein Bundesgesetz.
Richtig wäre vielmehr,das sich der Beamte bei Präzidensfällen wo er sich nicht sicher ist,Erkundigungen einholt und nicht umgekehrt.
Den Mitarbeitern im öffentl.Dienst wird offiziel erklärt,das sie "Dienstleister"wären.In der freien Wirtschaft hätten viele von ihnen schon für immer frei.
Aber wirklich "Frust"hab ich keinen,dazu bin ich viel zu positiv.Und wer mich kennt wird das bestätigen .
Beppo

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@Marlene - das ist alles schön und richtig, aber lies dir mal bitte das hier durch, was ich im Wartburgforum berichtet habe
http://www.w311.info/viewtopic.php?f=4&t=6919#p102503
Bitte auch die folgenden Seiten mit lesen, ggf. kannst du dir ja nur meine Postings raussuchen.

Die eine Zulassungsstelle weigerte sich und konnte mir keinen vernünftigen Lösungsvorschlag nennen und bei der anderen ging es fast wie von alleine. Und wenn ich hier von 2 Zulassungsstellen schreibe, dann meine ich nicht in verschiedenen Bundesländern und auch nicht in verschiedenen Landkreisen.
Nein, es handelt sich bei beiden um die gleiche Behörde des gleichen Landkreises, nur verschiedene Außenstellen. Und da hört bei mir wirklich jegliches Verständnis auf.

[Bearbeitet von Beppo (24-02-2015 - 18:24)]

Marlene

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Na, das war ja ein Musterbeispiel für das Problem "Neue Vorschrift trifft auf überlastete Anwender". Diese komischen Großraumbüros, wo die anderen Wartenden mit drinhocken, finde ich schonmal mistig. Erstens wegen Datenschutz und zweitens wegen des Zwangs, schnell statt gründlich arbeiten zu müssen. Ich hatte (als Friedolin) ja auch damals im ZWF schon den Vorschriftentext der FZV zitiert )allerdings irgendwie doppelt, wie ich heute festgestellt habe). Wenn man den im Ausdruck mitbringt, sollte eine solche Entscheidung schneller zuwege gebracht werden. Jetzt ruft bestimmt wieder wer: Wieso muß der Bürger eine Vorschrift kennen und mitbringen, die eigentlich der Amtswalter kennen muß? Meine Güte, wenn der Paketzusteller zu mir ins Haus kommt, laufe ich ihm auch entgegen, um ihm das Paket abzunehmen, obwohl ich ja bezahlt habe und er bis zu mir raufkommen muß. Wir sind in dem Fall diejenigen, die ein Sonderproblem haben und uns ggf. besser damit auskennen und da ist es nett (und erfolgreich) von uns, wenn wir demjenigen, der uns was richten soll, ein bißchen entgegenkommen.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Was nichts daran ändert, daß so mancher Beamte/Sachbearbeiter nicht kooperativ ist, weil er´s schlicht und ergreifend gar nicht sein WILL (von A-wie Ausländerbehörde über B-wie Bauamt...bis zu Z-wie Zul.stelle ). Oder etwa nicht?
hotwheelz

Beiträge: 979
Registriert am: 23.02.2009


Und ob es jeder Beamte mag wenn ich ihm seine Arbeit erkläre?
 

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