Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


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Autor Thema: Welche Strafe?
Trabiman

Beiträge: 56
Registriert am: 24.09.2000


Ich halte mich ja nun wirklich eigentlich immer an das Gesetz. Ich trinke nicht wenn ich fahre, ich fahre nicht über Rot (oder auch Rockergrün genannt), ich drängle nicht und fahre in der Stadt normalerweise nicht über 60 Km/h.

Doch heute morgen fuhr ich zur Arbeit. Und als ich mitten im Verkehrsfluss war und gerade mal nicht aufgepasst habe bin ich über Rot gefahren. Ich habe wohl noch halb geschlafen.

Nun möchte ich wissen was auf mich zu kommt. Ich bin etwa 60 Km/h gefahren.

Was mich wundert:
Es war eine stationäre Blitze (die ich auch noch kannte :mad: ), warum hat sie zweimal geblitzt :confused: ???

Vielleicht könnt ihr mir ja sagen was daraus wird?!

Es war wirklich ein Versehen, sonst wäre ich ja nicht über die rote Ampel gefahren, wo ich genau weiss das dort ein Blitzer dran hängt...

Juergeli

Beiträge: 412
Registriert am: 20.03.2001


Wenn Du über eine rote Ampel fährst ist es abhängig davon, wie lange schon Rot ist. Wenn mich nicht alles irrt geht es da mit 150,00 DM und einem oder drei Punkten los, bei einer Sekunde Rot. Ich denke die 60 km/h sind da weniger von Belangen, Du hast 60 auf dem Tacho gehabt, 3 ziehen die eh ab, sinds noch 57, das machen dann höchsten 50,00 DM, wenn das überhaupt einen interessiert. Ich fahre in Dresden an jedem Stationären Blitz mit fast 60 drüber und es passiert nicht.

Aber ich denke mal, wir haben hier mit Forum noch genügend die sich mit dem Verkehrsrecht auskennen.

[Bearbeitet von Juergeli (06-06-2001 - 08:26)]

andre555

Beiträge: 70
Registriert am: 27.04.2001


hi, schau mal unter www.radarforum.de
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Der erste Blitz ist, wenn Du die Ampel-Linie überfährst, der zweite ein Kontrollblitz, ob Du auf die Kreuzung aufgefahren bist, oder nur ein bissel weit vor, auf den ersten Strich.

Ja wenn schon 1 Sekunde oder länger rot war wirds richtig teuer. Drunter etwas billiger. Das steht aber in jedem Bußgeldkatalog.

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


... und wer mit 60 km/h bei rot über die Kreuzung fliegt, der sieht sein Fahndungsfoto bald bei "Aktenzeichen XY-ungelöst" im Fernsehen, mit der Frage: Wer kennt diesen Mann?

[Bearbeitet von Rex (06-06-2001 - 11:38)]

Trabiman

Beiträge: 56
Registriert am: 24.09.2000


250,-DM Geldbusse
4 Punkte in Flensburg
1 Monat ohne Trabi

Aaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhh !!!!!

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Au weia!
Nimms cool, und bloß nicht

[Bearbeitet von Rex (06-06-2001 - 13:32)]

kolbenfresser

Beiträge: 644
Registriert am: 24.04.2001


Echt???????? Hast schon Bescheid? Sone scheisse du. Trifft immer die unschuldigen. Mein Beileid. Sei hart. cu
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Wer über ne rote Ampel fährt kann garnicht unschuldig sein!
MAD

Beiträge: 590
Registriert am: 24.08.1999


Doch, Rudi!
'ne Bekannte von mir ist mal bei Grün über die Ampel, mußte dann aber "in Schlange" mitten auf der Kreuzung stehen bleiben, weil so'n Hirni vor ihr sein Auto um die Kurve tragen musste. Mittlerweile war's an der Ampel dann schon rot und sie wurde geblitzt. Ergebnis: Wie bei Trabiman. Und das unschuldig. (und nicht anfechtbar!)
Trabiman

Beiträge: 56
Registriert am: 24.09.2000


@Rex
zu spät

@Kolbenfresser
Bescheid habe ich noch nicht, aber im Internet geschaut...

@Rudi
Eigentlich denke ich auch so, AABER.....:
Ich kannte den Blitzer!
Hälst du mich für sooo doof?

Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


@Trabiman:aber drüber biste trotzdem bei Rot,also was fürne entschuldigung gibts da?
@MAD:wenn du in eine Kreuzung einfährst wos nicht weitergeht weil jemand draufsteht biste selber schuld,dafür kannste schon so ne Geldsrafe kriegen.
markus

Beiträge: 425
Registriert am: 17.02.2000


Rudi war wohl mal Bullizist?
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


also als erstes: nicht zugeben, dass dus warst...

2. abwarten, 6 wochen nach der tat, brauchst du dich nicht mehr daran erinnern können, wer gefahren ist, du sagst dann einfach du hättest das auto verpumpt...

3. photos anfordern, wenn du nicht drauf zu erkennen bist, viele ampeln blitzen von hinten und der seite, dann isses noch besser

4. immer sagen, du würdest gern bei der aufklärung mithelfen, kannst dich aber eben nicht mehr dran erinnern...

5. http://www.strafzettel.de/

6. viel glück...

Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Nen Fahrtenbuch und nen Bußgeld bekommste dann aber trotzdem.
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


nein @ Rudi, bekommst du ebend nicht, du musst nu immer glaubhaft machen, dass du mithelfen willst bei der aufklärung und dich nicht mehr erinnern kannst und es mindestens 6 wochen her sein muss, bis die polizei / strassenverkehrsamt sich bei dir meldet, aber näheres dazu auf o.g. homepage
p601Berlin

Beiträge: 274
Registriert am: 03.03.2001


Also erstma abwarten und Tee trinken, zum einen dauert das, gibt da echt 'ne Verjährungsfrist (habe jedoch 3monate gehört) und dann echt schauen, was die sagen, dann anfechten, mache ich auch so, und wenn Rudi auch recht hat, Schuld hat man, aber ob es Absicht war oder nicht, das ist das wichtige!Bin auch schon bei Rot gefahren, habe den Linksabbiegerpfeil mit dem Geradeauspfeil verwechselt! Aber wurde nicht erwischt! Und, Du kannst meines Wissens nach sogar noch selber bestimmen, wenn Fahrverbot kommt, wann den abgeben willst, zum Beispiel wenn in Urlaub fährst oder gar nicht brauchen würdest!Schade ist es nur ums Geld, das tut weh! Mein Rat, frage wie schon geraten, 'ne Anwältin, habe zum Beispiel eine, und da ich Autorechtschutzvers. habe kann ich sie ohne Probleme engagieren!
MichaH

Beiträge: 1.061
Registriert am: 17.09.2000


Fahrtenbuch gibt es frühestens nach der 2. "ich bin nicht gefahren"-Ausrede!!!
Trabiman

Beiträge: 56
Registriert am: 24.09.2000


Was ist das ein Fahrtenbuch?
Muss ich dann immer eintragen wer wann meinen Trabi gefahren hat, damit ich nicht wieder sagen kann das ich es nicht war?
Juergeli

Beiträge: 412
Registriert am: 20.03.2001


Ein Fahrtenbuch dient zum Nachweis über die gefahrene Strecken mit dem Auto und wer gefarhren ist, Du mußt dort jede gefahrene Strecke eintragen, mit Fahrer.
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


fahrtenbuch gibts auch schon nach der ersten "ich bin nicht gefahren"-Ausrede, ich sprech da aus erfahrung
 

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