Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Trabiklatsch » Trabbi neu Anmelden |
Autor | Thema: Trabbi neu Anmelden |
Wessi2001
Beiträge: 1 |
Ich habe gehört man darf als Wessi keinen Trabbi mehr für den Straßenverkehr zulassen. Stimmt das ? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
hab ich auch schon gehört, halte ich aber nach wie vor für Blödsinn. gibt keine Rechtsvorschrift, die diese Aussage bekräftigt, eher im Gegenteil. |
Rex
Beiträge: 1.449 |
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." (Grundgesetz, Artikel 3) |
Claus
Beiträge: 30 |
Ich hatte Im Febuar 01 keine Problem. Dem Straßenverkersamt habe ich einem neuen TÜV Bericht, AU und Doppelkarte vorgelegt. MFG Claus |
T U X
Beiträge: 412 |
Das kann ich nicht glauben, ich hab meinen in Fürth bei Nürnberg auch zulassen können. Auch die Leute vom TÜV haben sich gefreut, weil mal ein Trabi zur HU/AU gekommen ist. Ist auch ohne Mängel durchgekommen, nur mit dem reinfahren in die Werkstatt hatte der Typ vom TÜV so seine Probleme, weil er den ersten Gang nicht gefunden und ihn ein paarmal abgewürgt hat. |
T U X
Beiträge: 412 |
Das kann ich nicht glauben, ich hab meinen in Fürth bei Nürnberg auch zulassen können. Auch die Leute vom TÜV haben sich gefreut, weil mal ein Trabi zur HU/AU gekommen ist. Ist auch ohne Mängel durchgekommen, nur mit dem reinfahren in die Werkstatt hatte der Typ vom TÜV so seine Probleme, weil er den ersten Gang nicht gefunden und ihn ein paarmal abgewürgt hat. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
akutes Beispiel: NRW Umgebung Viersen... sind ja auch einige hier im Forum, die jetzt das, was mir erzählt wurde, bestätigen oder dementieren können... Ummeldung ist kein Problem, Neuanmeldung wäre problematisch, und wer macht sich schon die Mühe mit Bürokraten zu diskutieren, wenn man die Kiste woanders anmelden kann und dann einfach ummeldet? |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Was meinste denn mit neuanmeldung? |
Katie
Beiträge: 1.930 |
Rex @ wieso sind dann eingie Menschen vor dem gesetz GLEICHER als andere? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
mit Neuanmeldung meine ich ne Wiederanmeldung nach vorübergehender Stillegung mit altem Brief ODER ne Anmeldung nach Vollabnahme mit neuem Brief... sorry, war etwas kurzgefaßt... jedenfalls alles andere außer einer Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Ich bin trotzdem der Meinung das dazu jegliche rechtliche Grunglagen fehlen,gestern im Chat habe ich jemanden aus NRW gefragt,der sagte auch das es sowas nicht gibt.Mit welcher begründung soll eine Wiederanmeldung auch verwehrt werden,der Trabi ist doch genauso ein altes katloses Auto wie jedes andere,oder gibts da auch probleme? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
ich verstehe es auch nicht und mir ist es auch egal, ich kann meine Autos in Potsdam anmelden und dann verkaufen, so hab ich keine Probleme und Käufer auch nicht... wollte nurmal gesagt haben, daß ich das auch gehört habe und es trotzdem für nicht korrekt halte. siehe zweiter Eintrag vom 24.6. 12:07 Uhr. |
Mike_von_den_trabifans
Beiträge: 267 |
Also, ich kann entwarnung gebeb. Es gibt im "Westen" keine besonderen Probleme, einen Trabi anzumelden. Ich habe meinen Trabi (7 Jahre abgemeldet und ohne Brief) auch angemeldet bekommen. Jetzt sogar noch ein Klappfix Bj 1975 ohne Westbrief. Im Zweifelsfall sollte man vorher tel. die Zulassungsstelle tel. kontaktieren und alles absprechen. Z.B. wenn der Fahrzeugbrief fehlt, oder das Typenschild. Wenn Unterlagen fehlen, hilft sie Zulassungsstelle weiter und sagt, wie man sich verhalten soll. |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Hihi ich wohne ja jetzt im Kreis Viersen, momentan ´bin ich aber noch in meinem Heimatort Weissenfels angemeldet. Mal sehen was passiert wenn ich meinen 1.1er ummelde und meinen Oldtimer (seit 1991 stillgelegt!!) hier anmelde! Kann mir nicht vorstellen das es dann Probs gibt, da hier jedes Jahr eine sehr schoene Oldtimer Ralley stattfindet, welche von der Stadt Viersen unterstuetzt wird Euer Zoni |
Andre
Beiträge: 2.911 |
ja, würde mich interessieren was dabei rauskommt... (ich meine bei der Zulassung des Oldtimers) hier wäre es auch kein Problem, und in 99% aller Fälle auch sonst nirgendwo... |
phi
Beiträge: 2.760 |
Vielleicht passts grad ein bisschen zum Thema: Ich hab auch schon gehört, dass DDR-Fahrzeuge grundsätzlich nicht mehr in den Verkehr zurück dürfen, sobald sie auf einem Schrottplatz stehen. Auch wenn es ein noch so schöner Oldtimer sei. Bei "Westkisten" sei das kein Problem. Was ist dran an diesem "Gerücht"? Spinnen die, die Politiker!?! Haben wir bald sowas wie Auto-Rassismus? |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Fahrzeug-Zulassungen sind laut Einigungsvertrag immer zulässig, solange das anzumeldende Fahrzeu bereits ine DDR-Zulassung besaß. Für Fahrzeuge ohne Ost-Brief und ohne Kat ist die NEUZULASSUNG im Bundesgebiet aufgrund der Schadstoffnorm nicht möglich, da nur Fahrzeuge mit mit G-Kat ab 1993 oder 94 noch zugelassen werden dürfen. Im Zweifelsfall die Identität wechseln. (vom Auto) |
Andre
Beiträge: 2.911 |
selbst ein fehlender Brief ist noch lange kein Problem, denn der kann aufgeboten werden ("hab ich verloren" muß nichtmal sein, ne einfache Erklärung, warum man keinen Brief besitzt, kann ja auch sein, daß man eben nur ein Fahrzeug ohne Brief erworben hat und der Verkäufer versicherte, daß es sich um sein frei verfügbares Eigentum handelt und er nur leiderleider keine Papiere mehr besitzt... Pech dann nur, wenn die Kiste geklaut war, aber genau das wird ja beim Aufgebotsverfahren geprüft!)... und dann klappts auch wieder. |
Rex
Beiträge: 1.449 |
@Katie: Das steht jedenfalls so im Art. 3 Grundgesetz drin mit der Gleichheit vor dem Gesetz, wenigstens theoretisch . Und wenn der eine für eine Sache im Knast landet und der andere für die selbe Sache in einem Liegestuhl auf Mallorca, dann ist das nun mal die Praxis und eben leider so. Wer keine Kohle hat und sich den guten Anwalt nicht leisten kann, der ist eben der Loser. Das ist doch überall so. Ohne Moos nix los. Der ist dann eben immer die arme Sau. [Bearbeitet von Rex (12-07-2001 - 23:07)] |
KX601
Beiträge: 71 |
Habe einen Trabi letztes jahr im August und einen dieses Jahr im mai zugelassen, keine Probleme höchstens ein lächeln bei der Zulassungsstelle |
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