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Trabiklatsch » Unterschlagung der Kennzeichen eines noch angemeldeten Trabant durch den Verkäufer |
Autor | Thema: Unterschlagung der Kennzeichen eines noch angemeldeten Trabant durch den Verkäufer |
T U X
Beiträge: 412 |
Kann mir hierzu jemand etwas sagen, es geht um den Trabant mit Kolbenfresser, wir hatten das Thema "Mutwillige Zerstörung eines Motors" ja schon im Forum besprochen. Nun gibt es noch folgendes Problem, das Fahrzeug war mit Saisonkennzeichen 5/8 ausgestattet, war also zum Kaufzeitpunkt im Oktober nicht zugelassen. Laut Vertrag sollte ich den Trabi innerhalb einer Woche auf mich ummelden, HU/AU waren bereits im August abgelaufen. Ohne diese ist eine Ummeldung überhaupt nicht möglich, erneuerbar waren diese auch nicht, da der Motor ja Schrott ist und vom Verkäufer Mutwillig, durch fahren Ohne Öl und mit einem falschen Kraftstoff, meiner Meinung und auch der unseres Trabi- Stammtisches nach Nitroverdünnung oder ähnliches Lösungsmittel. Das Fahrzeug wurde durch eine mir bekannte Werkstatt in meinen damaligen Wohnort Nennslingen, ca. 60 km von Fürth entfernt, abgeschleppt und überprüft. Hierbei wurden die Mängel festgestellt. Im Fahrzeug lagen zwar Schein und Brief, die Kennzeichen hat der linke Verkäufer allerdings für sich behalten, obwohl diese noch nicht entstempelt waren. Ich wendete mich an die für mich zuständige Zulassungsstelle in Fürth, um den Trabi abzumelden, da ich allerdings keine Kennzeichen hatte, wurde ich wieder weggeschickt. Zur Abmeldung sind grundsätzlich die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Nun habe ich wieder diesen Dreckslumpen von Verkäufer am Hals, da dieser seiner Zulassungsstelle mitteilte, daß ich das Fahrzeug nicht auf mich "umgemeldet" habe, wie vertraglich vereinbart. Ein Schreiben meines damaligen Landratsamtes in Weißenburg, welches damals noch zuständig war, diesbezüglich liegt mir vor. Ich habe dann ein Schreiben zurückgeschickt, daß mir Herr A. D. aus Großgeschaid die Kennzeichen unterschlagen und somit eine Abmeldung absichtlich selbst verhindert hat. Nun sind Sachverständige gefragt, was also haltet ihr von der ganzen Sache? Meiner Meinung nach, müßte der Verkäufer sich durch die Unterschlagung der Kennzeichen eigentlich selbst Strafbar machen! Er selbst hat die Abmeldung des Trabant hierdurch verhindert. |
Andi
Beiträge: 3.836 |
Wenn der Typ die Kennzeichen noch hat muss er sie dir auch geben!Ausserdem hätte ich den Trabi ohne Kennzeichen erst garnicht mitgenommen(welcher Teufel hat dich da geritten?)dann hättste den Trabi entweder auf deinen Namen umgemeldet(mit gültigen TÜV und ASU)oder ihn erstmal stillgelegt,bis du TÜV und ASU neu hast und dann auf deinen Namen angemeldet. Aber auf alle Fälle hätte bei Vertragsabschluss die Kennzeichen mit übergeben werden müssen. Deshalb entweder den Typ auf die heraussgabe der Kennzeichen verklagen oder die Kennzeichen als verloren anzeigen. Wie das jetzt nun mit den Aufgebot des Fahrzeugbriefes funktioniert weiss ich nicht genau und ob das überhaupt nötig ist. Vielleicht können ja unsere Jurastudenten (Xmas) was dazu sagen. So,noch einen guten start in die neue Woche! MfG Andi |
T U X
Beiträge: 412 |
Tja, daß die Kennzeichen fehlen, habe ich auch erst bemerkt, als der Trabi in meiner Werkstatt angeliefert wurde. Schein und Brief lagen drin. Mal sehen, ich werd mal unsern Klaus vom Stammtisch fragen, der ist ziemlich raffiniert, vielleicht kann der mir was dazu sagen. Dem Trottel schicke ich morgen ein Einschreiben mit der Aufforderung zur Herausgabe der Kennzeichen. |
TK601
Beiträge: 144 |
Die ganze Geschiche hört sich schon ziemlich kriminell an! Wenn Du hast, würde ich auf alle Fälle die Rechtsschutzversicherung bemühen und einen Anwalt beauftragen. Entweder auf Herausgabe der Kennzeichen klagen oder vielleicht ganz und gar den Kauf rückgängig machen wegen arglistiger Täuschung etc. Ist aber bestimmt nicht einfach. |
Igock
Beiträge: 144 |
Steht nicht normalerweise auch im Kaufvertrag, was mit übergeben wurde? Zumindest ist das bei den vorgedruckten so... |
Trabbifahrer
Beiträge: 587 |
...ich glaub, es liegt an den Damen der Zulassungsstelle. meines Erachtens ist der Briefinhaber gleich Eigentümer, wenn der Eigentümer sagt "abmelden" muß das die Zulassungsstelle tun. Stell Dir vor, Dir klaut Montags einer Deine Nummernschilder, und Dienstags willst du den Wagen abmelden, das M U S S ja auch irgendwie gehen. Wenn du die alte Haftpflichtversicherung kündigst, erhält die Zulassungsstelle eine Info, 14 Tage später (nach der Info) wird Dein Auto zwangsabgemeldet. Da interessiert auch keinen das Nummernschild, wenn keine dran sind, kann keine Plakette abgekratzt werden, abgemeldet wird das Auto aber trotzdem. tja, Beamte.... |
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