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Trabiklatsch » "Vorübergenend Stillgelegt" länger als 1,5 Jahre |
Autor | Thema: "Vorübergenend Stillgelegt" länger als 1,5 Jahre |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Ich habe da eine Idee.. Beim Trabi dürfte es bei mir keine Probleme geben, weil ich den innerhalb der 18Monate der "vorübergehenden Stillegung" hoffentlich aufbauen und wieder zulassen kann. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
ja und nun? kannste doch machen - was spricht dagegen? |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
...vielleicht, daß 2 Monate nicht gehen. Meine doch, es sind drei, oder? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
nee, sind mindestens 2 und maximal 11 |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
nene, du kannst schon alle möglichen Monate zulassen also 2-11 Monate spricht also nix gegen 05/06 (alles von Mai-Juni) oder 07/05 Alles von Juli bis Mai nächstes Jahr. Das geht schon. |
Rainman
Beiträge: 483 |
Hallo, was gibt es noch für Nachteile ausser dem "Verlust" des Kennzeichens? Hab meinen 1.1er im Moment auch abgemeldet - oder stilgelegt..? Weis den Unterschied immer nicht aus dem Hut - also jedenfalls so, dass ich ihn wieder anmelden kann (Papiere hab ich mitbekommen). Diesen August müßte ich wieder zum TÜV. Hab aber erst im Winter wieder Zeit mich mit meinem Gutsten zu befassen und ihn im nächsten Jahr wieder anzumelden...gibt es da irgendwelche Probleme weschens dem TÜV? Danke... Salve Jan |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
na denn. Hab mich wegen meines Käfers mal erkundigt, in VIE wollten sie mir min. 3 Monate andrehen... aber gut zu wissen |
Trabbifahrer
Beiträge: 587 |
...vom Prinzip klingt die Idee gut. aber wenn du den Wagen nach 10 Jahren wieder zuläßt, müßtest du theoretisch noch ein Bußgweld einplanen, da, dich die Werkstatt, welche dann die AU durchführt, melden müßte. Bei der AU ist es eigentlich kein Problem, die meisten Werkstätten vergessen das melden. Wenn du keinen Prüfer des Vertrauens hast müßte dich der nette TÜV-Onkel anzinken, wegen HU-Terminüberschreitung, und das wird dann länger als 8 Monate sein, also mit Punkt in Flensburg. ber abgesehen von dem Bußgeld scheint Deine Idee recht plausibel zu sein. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
wenn du ein fahrzeug ohne TÜV nicht bewegst, kann dir doch keiner was, oder? und zurückdatiert werden max. (glaube) 11 Monate. also neu TÜV und AU und fertig, wenn de de Plaketen abkratzt, wissen die eh nimmer, wann TÜV war... |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Also bei meinem war die letzte HU und ASU 1993 als ich ihn gekauft hatte. Der stand Jahre lang angemeldet in der Garage. Gleich nach dem Kauf hatte ich eine Dame von der Zulassungsstelle angerufen und ihr den Fall erläutert. Diese sagte mir, dass es günstiger sei, ihn abzumelden und dann mit dem Ding zum TÜV zu fahren um ihn dann wieder anzumelden. Ansonsten wurde mir der TÜV alles ab 1995 anrechnen. Somit hätte ich 3x HU-Gebühren zahlen müssen und dann noch die ASU-Gebühren in entsprechender Anzahl. Folglich können die also mehr als 11 Monate zurückdatieren. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
wollense manchmal... ob "können" ist leider etwas unklar. da sind inzwischen einige Verfahren anhängig wegen dieser Doppel- bzw. Mehrfachkassiererei. die meisten Bundesländer sind inzwischen dazu übergegangen, nur noch maximal einen Zeitraum (24 Mo / 12 Mo) minus 1 Monat zurückdatieren zu lassen (oder eben Saarland u.a. gar nicht)... wenn die Plakette abgekratzt ist, gibts immer noch den fehlenden Stempel im Fahrzeugschein! die Prüfer müssen niemanden anzeigen wenn er Fristen überzogen hat. lediglich bei absolut verkehrsuntüchtigen Fahrzeugen sind sie verpflichtet, das Bärchen vom Nummernschild zu kratzen und eine zwangsweise Stillegung einzuleiten |
Andre
Beiträge: 2.911 |
nu hab ichs auch mal wieder probiert... heute einen HP400 gekauft, der 1992 das letzte Mal beim TÜV war, aber seitdem immer angemeldet stehen blieb. der Prüfer hat 1x kassiert und auf 04/04 geklebt... hat mir im übrigen aber auch bestätigt, daß im Land Brandenburg dazu aufgefordert wird, zurückzudatieren, sogar so oft wie angeblich "versäumt"... da er aber genausowenig einsehen würde wie ich, daß ich für die Anhänger-HU 4x bezahle, hat er die Empfehlung eben nicht befolgt bzw. die Richtlinie als solche und nicht als Gesetz gesehen... |
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