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Trabiklatsch » Ist es erlaubt, barfuß zu fahren ?? |
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Autor | Thema: Ist es erlaubt, barfuß zu fahren ?? |
Alexxx
Beiträge: 673 |
Subject sagt eigentlich schon alles. Vor allem Versicherungsschutz interessiert mich, aber auch, falls ich von der Polizei aufgehalten werde. Wer hat den Paragraphen zur Hand, wo ein Verbot drinstehen würde. Danke, |
das moss
Beiträge: 7.651 |
irgendwo steht es ist geeignetes Schuhwerk zu tragen...... Na ja nicht ganz so, aber wenn aufgrund dieses sachverhaltes etwas passiert ist es OWi bzw Straftatbestand und die Versicherung nimmt Regress. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
In der STVO steht nix von Schuhwerk. Insofern ist allein das Barfußfahren kein Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden kann. Hat jedoch das Barfußfahren wesentlich zum Unfall beigetragen, so liegt ein Verschulden vor, welcher im Straf- und Zivilrecht Folgen haben könnte. Siehe auch das moss. Mir schwirrt nur im Kopf, dass mal eine Frau, welche mit Stöckelschuhen gefahren ist, diesbezügliche Folgen tragen musste. |
Anne
Beiträge: 3.555 |
also ich kenne das die sohle nur ne bestimmte dicke haben darf, also mit platooschuhe zu fahren is nicht verboten, aber ide versicherung zahlt meiner meinung nicht. am besten mal bei der versicherung anfragen |
MarioS
Beiträge: 88 |
Soweit ich weiss ist es verboten barfuß oder mit ungesicherten Schuhwerk (Badeschlappen) zu fahren, aber fragt mich net ob das stimmt oder wo das steht. @Alexxx Wie kommste eigentlich auf so ne Frage? Auf so ne Idee würd ich net mal auf nem Campingplatz kommen. Ich hab mir schon mal ne Fußzehe gebrochen *Auaaaaa* |
Alexxx
Beiträge: 673 |
na, Mario - man läuft ja auch nicht barfuß übern Campingplatz !! Dazu nimmt man das Auto und fährt!
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Andre
Beiträge: 2.911 |
eine meiner Großtanten ist bis zu ihrem 85. Lebensjahr ausschließlich barfuß gefahren. keine Ahnung warum... ich glaube die hatte nie Probleme damit bzw. mit Verkehrskontrollen. ich hab das nur einmal probiert, nach einem dieser vermatschten Zwickauer Treffen (könnte 1999 gewesen sein???), da waren meine Schuhe nämlich gar nicht mehr zu gebrauchen. wenn man mit dem Hacken bremst dann funktioniert das schon recht gut. |
MarioS
Beiträge: 88 |
@Alexxx Naja, das war zuhause aber ich kann mir gut vorstelln wie schön man sich mit den Pedalen kluppen kann, ich hab das einmal probiert |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Nochmal. In der STVO steht kein Erfordernis von Schuhwerk, Sohlenbreite, Schnürsenkel oder Klettverschlüssen! Auch im §48 STVO (Ordnungswidrigkeiten) ist kein eventuell gesonderter Passus enthalten. @Alexxx, wenn Du ein Owig-Verfahren deshalb anhängig haben solltest, dann geh mal in den Widerspruch und lass Dir mal die Gesetzesgrundlage geben. Die werden sicher 1 Tag ´ne Begründung suchen und am Ende das Verfahren einstellen. |
Alexxx
Beiträge: 673 |
keine Angst um mich - derzeit hab ich damit keine Probleme ich wollts halt rein Interessehalber mal wissen - und die Meinung der Experten hören
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meisterB
Beiträge: 1.220 |
Ich bin neulich nacht nackt gefahren, weil meine Freundin mir nich glauben wollte das ich das drauf hab. "Schatz, das haste doch eh nich drauf!" Naja, mit solchen Äußerungen is sie jetz vorsichtiger, und andere Leute auch. "Du hasts eh nich drauf dir den Arm mit Benzin zu übergiesen und anzuzünden"... Gibt immerwieder Leute die es ganz genau wissen wollen. Schlimm sowas. |
blue601
Beiträge: 1.552 |
... allerhöchstens schlimm was es für dumme menschen gibt... du leuchtest wohl auch deinen Tank mit´m streicholz aus um zu sehen wieviel noch drin is? |
kupy
Beiträge: 7.303 |
Such mal unter Darwin-Award im Netz, Meistäää |
meisterB
Beiträge: 1.220 |
@ Kupy: Naja, okay, ähhhh es gibt Grenzen. Von der Benzinaktion hab ich nur leichte Verbrennungen abbekommen. @ Blue601: Sitmmt, eigentlich total doof, aber es is irgendwie geil, wenn man brennt. Nur n bisschen brennen... Versuchs mal. Erst mit den Fingern, dann mit der Hand und dann mitm Arm. |
Alexxx
Beiträge: 673 |
könnten wir mal zu eigenlichen Thema zurückkehren?? Wir können ja in Zwickau zum ITT gemeinschaftlich barfuß fahren Eurer |
meisterB
Beiträge: 1.220 |
Oder D-Rolfs Aktionen mit Nackt-Fahr-Protesten sabotieren!!!! |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Kausalität: Wenn durch ungeeignetes Schuhwerk ein eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eintritt (bzw. kann)d.h. nicht ausreichende Bremsfähuigkeit, abrutschen etc. ist das tragen von solch einschränkendem bzw. "ungenügendem" Schuhwerk nicht zulässig und wird dementsrechend geandet. Bei uns haben mehere ihr Verwarngeld bezahlen müssen...... |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Wenn du zwei Arme in Gips hast, wird dir Fahren auch nicht durch die StVO verboten, aber laß dich mal erwischen........ |
MAlpha
Beiträge: 169 |
Ich habe den aktuellen Bußgeldkatalog vorliegen. Darin stehen KEINE Straftatbestände, die Kleidung un Schuhwerk zum Inhalt haben. Ich würde in jedem Fall den Rechtsweg beschreiten, sollte ein Polizist versuchen, mir Schuhe "verordnen" zu wollen. Ansonsten halte ich es für -flach ausgedrückt- schwachsinnig sich freiwillig anzuzünden-- Gruß aus Ostholstein [Bearbeitet von MAlpha (30-06-2002 - 12:17)] |
meisterB
Beiträge: 1.220 |
Danke für die nette Bemerkung über meine Hobbies. Ich kanns nur weiterempfehlen. Es is echt angenem, solange NUR das Benzin verbrennt!! |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Ich muss meine obige Aussage revidieren. Es ist doch Pflicht geeignetes Schuhwerk zu tragen. Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshof, worin steht, dass, wer mit ungeeignetem Schuhwerk fährt, unsorgfältig fährt und damit gegen §23 StVO verstößt (Verkehrsmitteilung VM 57 32). Dieses Urteil kann man leicht auf das Barfußfahren subsumieren. Und wer gegen §23 StVO verstößt, handelt ordnungswidrig nach §49 Abs. 1 Nr. 25 StVO. Ich würde also kein Widerspruch einlegen. |
MAlpha
Beiträge: 169 |
Das klingt ja sehr interessant. Wo finde ich das Urteil? Naja, §23 ist sehr allgemein gehalten. Die Absätze 1a, 1b, 2 und 3 dagegen beinhalten konkrete Verbote nach §17 Absatz 1. Die Urteilsbegründung würde ich zu gern mal lesen. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Verkehrsmitteilung von 1957 Seite oder Nummer 32 (VM 57 32). Aber frage mich nicht, woher man das jetzt bekommt. Vielleicht Staatsbibliothek. Sicher ist §23 allgemein formuliert. Das läßt aber auch eine Vielfahlt an Rechtsanwendung zu, die über die Gerichte gesetzt werden. Und es ist sicher eine Leichtigkeit, unter Beachtung des obigen Urteils, auch das Barfußfahren als Sorgfaltspflichtverletzung gem. §23 zu bewerten. |
MAlpha
Beiträge: 169 |
Danke, Icke, ich werde das Urteil suchen und dann aus meiner Perspektive berichten. |
Anne
Beiträge: 3.555 |
also, meine versicherung hat mir auf meine anfrage endlich geantwortet. Sehr geehrte Frau Oertel, zu Ihrer Anfrage können wir mitteilen, daß im Bereich der Allerdings sollten Sie allein aus Sicherheitsgründen auf festes Schuhwerk Außerdem: Die Polizei kann - unabhängig vom Eintritt eines Unfalles - Mit freundlichen Grüßen ONTOS Versicherungen |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Stinkt das nicht wenn man Barfuss faehrt? Ich fahre immer mit Springerstiefeln ist zwar gewoehnungsbeduerftig geht aber auch |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Stinkt das nicht wenn man Barfuss faehrt? Ich fahre immer mit Springerstiefeln ist zwar gewoehnungsbeduerftig geht aber auch |
das moss
Beiträge: 7.651 |
Und, bei Kausalität kann auch die Versicherung zu Regreßforderungen komen |
bernd
Beiträge: 372 |
also bei fast jeden unfall gibt es gutachter auf welcher seite auch immer, wenn der nachweisen kann das der besagte unfall auf barfußfahren zurückzuführen ist bis du drann. aber ungesichertes schuhwerk oder barfuß kann eine ordnungswidrigkeit sein muss aber nicht wenn du in einer kontrolle kommst und die merken das du kein schuhwerk an hast kann der beamte(polizei) dir ein bußgeld geben er muss aber nicht es liegt immer im ermessen des beamten(polizei) übrigens das urteil von 1957 kannst du vergessen es gibt ein sprichwort das da heißt wenn zwei das selbe tun ist es noch lange nicht das gleiche . ein gezetz rauszubringen das wer was für ein schuhwerk trägt wie würde das wohl ausehen?? wird es auch nicht geben. so jetzt könnt ihr wieder über mich herziehen viel spaß |
Icke
Beiträge: 2.749 |
@Bernd: Das ist mir wohl klar. Es bleibt immer eine Einzelfallentscheidung. Jedoch können derartige Urteile, wie das von 1957, richtungsweisend andere Einzelfallentscheidungen herleiten. Unabhängig von diesem Urteil und sonstigem Gerede, hat Mossi bereits erklärt, dass bei einer Kausalität zwischen dem Barfußfahren und Unfall, die Versicherung das Regreßverfahren einleiten wird. Ich glaube, dass als Kausalitätsanforderung hier die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht. Genaueres müsste ich nachlesen. Man muss ja nicht alles wissen. Man muss nur wissen, wo es steht. M.f.G. |
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