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Autor Thema: Rechtsfrage: Ruhestörung
Alexxx

Beiträge: 673
Registriert am: 05.09.2001


UNSERE ANLAGE GIBT SO EBEN ALLES WAS SE HAT (NIRVANA).
der nachbar is sich grad den wolf am schellen.

also in vertrag steht, ab 22 uhr nachtruhe - also kann die anlage bis 22 geben was se kann oder nicht?!

in der mittagspause is das sackgesicht da drueben am bohren wie sau - und jetzt meint der hier anklingeln zu müssen?!

also ich hab advocard.

umfrage: leiser oder lauter drehen?!

steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


na bei Nirvana besser ganz abdrehen.
Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


@Steppi !
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Alexxx, du Draufgänger so kenne ich dich gar nicht

Aber: Dein Eintrag stammt von 23.30 Uhr und das ist eindeutig NACH 22.00 Uhr - in dem Fall lieber auf Zimmerlautstärke reduzieren

Gibt es eigentlich ein Urteil oder ähnliches, wie laut in Dezibel "Zimmerlautstärke" ist ? Ansonten wäre das auch nur relativ

HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


beppo: ja, ein urteil gibt es. demnach ist wohl zimmerlautstärke nicht so zu verstehen, dass man die musik kaum hört, sondern eher so, dass man die musik mit einer lautstärke hören darf, welche den musikgenuss ermöglicht und die musik zwar auch in mehreren zimmern, aber halt net ausserhalb der wohnung zu hören sein darf.

ich find dieses urteil jedoch wenig paktikabel. denn wenn ich in jedem zimmer die musik höre, dann hört man sie logischerweise auch im hausflur.

ich für meinen teil hör bis ca. 21 uhr teilweise auch ziemlich laut musik und wenn die nachbarn an der tür klopfen und klingeln, hör ich es auf grund der lautstärke nicht, sondern maximal, wenn ich paar neue cds in wechsler reintu. aber da lass ich mich net weiter von stören, weil wenn die musik wieder an ist, hör ich ja das klopfen und keifen net mehr, so dass es mich in meinem musikgenuss nicht stört

[Bearbeitet von HUGOzwei (14-10-2002 - 12:28)]

 

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