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Autor Thema: 5-Tagezulassung + Alex Trabipolice, geht das?
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Ich habe vor, meinen Trabant demnächst wieder zuzulassen. Allerdings ist der TÜV/AU abgelaufen, die Bremsen müßten vorher auch noch gemacht werden. Regulär zugelassen bekomme ich ihn ja vor der HU nicht, müßte ihn aber irgendwie nach Nürnberg bringen, da er 60 km weit von mir weg steht.
Weiß jemand, ob das geht, daß ich ihn über die Trabipolice versichere und mir dann mit der Deckungskarte vorerst ein 5- Tageskennzeichen bei der Zulassungsstelle hole?
Dann könnte ich erstmal alles soweit in Ordnung bringen, HU und AU machen lassen und ihn dann richtig zulassen.

[Bearbeitet von Trabi Strietzl (05-11-2002 - 20:14)]

CASI

Beiträge: 1.551
Registriert am: 26.11.1999


Da solltest Du mal den Alex anrufen und nachfragen.
Normalerweise werden die Versicherungskosten für ein 5 Tageskennzeichen bei Abschluß einer Versicherung bei demselben Unternehmen mit verrechnet.
fryday

Beiträge: 481
Registriert am: 27.05.2002


Nur ein Vorschlag um die Kosten für die Zulassung und das rote Nummernschild zu sparen: Schnapp dir einen Bekannten und schleppe den Trabi mit seinem Auto nach Nürnberg.
Nummer 5

Beiträge: 105
Registriert am: 25.04.2000


Das abzuschleppende Fahrzeug muss meines Wissens versichert sein, ob selbiges auch für die Zulassung gilt weiss ich allerdings nicht. Besser vorher mal informieren Strietzl, nicht das unsere Freunde in Grün die "Überführung" zwangsstoppen.
Rainman

Beiträge: 483
Registriert am: 10.04.2002


@Trabi Strietzl:
Hatte auch mal bei Alex Versicherung angerufen und bekam die Auskunft, dass 5 TagesKennzeichen möglich sind. Bezahlung erfolgt per Vorkasse dann bekommst du die Doppelkarte. Kosten waren ca. 75/80EUR für 5 Tage...

Mußt natürlich noch die Kosten bei der Zulassungstelle mitrechnen (Kennzeichen ca. 20EUR+Anmeldungsgebührenzeugs)...da kostet der ganze Spaß fast so viel wie eine komplette TrabiPolice für ein halbes Jahr...

[Bearbeitet von Rainman (05-11-2002 - 23:20)]

kintups II

Beiträge: 145
Registriert am: 08.08.2002


Also ich musste mir Schilder (5Tage) besorgen um vom einen Stadtteil zur Dekra am anderen Stadtteil zu kommen, abschleppen geht definitiv nicht, auser man hat einen Hänger. Meine Versicherung hat mir kostenlos eine 5-Tage Police gestellt, was ich Zahlen musste, waren 10,00 Euos für die Schilderprägung und 10,20 Bearbeitungsgebühren beim Amt. Obwohl das für einmal zur Dekra echt viel zu teuer ist Also besorg Dir am besten einen Hänger!!!
Ich weiß is nicht so leicht...
Andre

Beiträge: 2.911
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Fahrt zur HU/AU, zur Zulassungsstelle und zur Überführujng im Zulassungsbezirk sowie im angrenzenden Zulassungsbezirk auch mit ungestempelten (=entwerteten Kennzeichen) erlaubt, wenn eine Doppelkarte (=normal, nicht separat für Überführung) für die spätere Zulassung vorliegt UND auf dieser Doppelkarte vermerkt ist, daß die Deckung auch für ungestempelte Kennzeichen gilt (ist meist der Fall).
Selbiger Sachverhalt ist ebenfalls auf der Abmeldebescheinigung (grüner Zettel, Rückseite) vermerkt. Gilt nicht mehr, wenn die 18 Monate Frist (früher 12 + 6 Monate)der vorübergehenden Stillegung vorüber sind.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Das mit den ungestempelten Kennzeichen und der Deckungskarte kenne ich schon, so hab ich es ja vor über zwei Jahren auch gemacht.
Bei mir sieht es halt so aus, daß das Fahrzeug nicht direkt zum TÜV, sondern erst mal hierher gebracht werden muß, damit die Mängel beseitigt werden können. Wie gesagt, es sind auch noch 60 km vom derzeitigen Standort des Trabis bis hier her. Wenn ich ihn dann auf die Straße stelle, hängt innerhalb kürzester Zeit der "rote Punkt" dran.

[Bearbeitet von Trabi Strietzl (06-11-2002 - 12:03)]

Rainman

Beiträge: 483
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Wieso kann ich kein Fahrzeug abschleppen ohne Doppelkarte / ungestempelte Kennzeichen?
kintups II

Beiträge: 145
Registriert am: 08.08.2002


Na weil, wenn Du mit dem abzuschleppenden Auto jemnden schaden zufügst, wer soll das Zahlen??? MfG kintups II
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Weil immer das schleppende Fahrzeug für die Schäden haftet, egal ob das hintere versichert ist oder nicht.

Laut meiner Versicherungspolice (Schweizerische Mobiliar):

B 2 Was ist versichert?
Der Vertrag bezieht sich auf
-das in der Police aufgeführte Fahrzeug
-von diesem gezogene Anhänger oder geschleppte oder gestossene Fahrzeuge
-abgekoppelte Anhänger gemäss Art. 2 der Verordnung über Haftpflicht und Versicherung im Strassenverkehr.

Hmm, aber was ist, wenn man ein fremdes Fahrzeug abschleppt und dieses fügt dem schleppenden Fahrzeug einen Schaden zu, muss dann die eigene Versicherung für den Schaden zahlen, für den man ja gar nichts kann?

[Bearbeitet von phi (06-11-2002 - 13:17)]

Rudi

Beiträge: 1.595
Registriert am: 06.05.2000


Genau,aber du brauchst zum schleppen einen 2er führerschein,und der hinten drann brauch nen 3er schein,desweiteren brauchst du ne schleppgenehmigung(ich habe noch nie eine beantragt,aber ein bekannter von mir mußte das auto stehenlassen weil er keine hatt).
Trabantfan

Beiträge: 754
Registriert am: 18.03.2000


Ich habe voriges Jahr meinen Kübel ganz ohne Kennzeichen zur Dekra gefahren. Hatte nur eine Doppelkarte dabei. Habe sogar Polizeiauto überholt und die hat´s überhaupt nicht interessiert. Der Dekramann meinte auch das wäre so zulässig aber nur für die Fahrt von zu Hause zur Dekra und zurück.

Grüsse, Trabantfan !

Wurstblinker

Beiträge: 613
Registriert am: 30.07.2002


Genauso wie Trabantfan habe ich es dieses Jahr auch gemacht. Allerdings habe ich den Trabi (übrigens mit Trabi) zum TÜV geschleppt und bin dann nur mit Doppelkarte ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren - immerhin auch 35km. Warum soll eigentlich der Fahrer des ziehenden Fahrzeuges ne 2er-Fahrerlaubnis haben müssen? Zwei PKWs sind selten schwerer als 7,5t (zul.Gesamtmasse). Lt. dieser Theorie dürfte ja kaum einer den anderen abschleppen können.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Da liegt halt der feine Unterschied zwischen schleppen und abschleppen
Abschleppen is bis zur nächsten Werkstatt oder aus nem Gefahrenbereich z.B. von der Autobahn runter dazu reicht der alte dreier Schein.
Zum Schleppen auch über weite Strecken is so wie Rudi sagt mit LKW Lappen weil in diesem Fall das gezogene Fahrzeug wie ein Anhänger ist mit mehr als einer Achse und ein Abstand der Achsen zueinander größer als 1m.
und solche Hänger darf man nur mit LKW Lappen ziehen unabhängig vom Gewicht
Rainman

Beiträge: 483
Registriert am: 10.04.2002


Aber ist nicht sowieso immer der Abschlepende der Dödel? Wenn der Abgeschlepte einen Schaden verursacht ist der Abschlepende dafür verantwortlich...und derjenige der das abzuschlepende Fahrzeuge steuert muß nicht mal ne Fahrerlaubnis haben - so kenne ich dat´n...alles Illusionen ?
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


soweit Richtig der hinten sitzt muß nur zum abgeschleppt werden geeignet sein was aber wiederum im Ermessen jedes einzelnen selber liegt. Ein Führerschein ist hierbei kein Muß.
Atze

Beiträge: 187
Registriert am: 14.07.2001


Besorge die einfach eine gültige Doppelkarte und fahr die 60 km! Wenn Du nicht gerade außerhalb der TüV Öffnungszeiten (z.B. am Wochenende) damit fährst, wer soll Dir dann beweisen das Du nicht gerade beim TüV vorfahren willst! Ich bin dieses Jahr 3 Tage mit DDR Kennzeichen und Doppelkarte rumgefahren zwecks Vollgutachten und anmelden! Am 3. Tag haben die Grünen mich angehalten und ich mußte sofort die DDR Kennzeichen abbauen! Der Polizist meinte das wäre Kennzeichen Mißbrauch und ich soll gefällig ohne Kennzeichen fahren wenn ich noch keine habe!
IFA89

Beiträge: 395
Registriert am: 15.07.2002


das Problem hatte ich letzes Jahr auch.
Ich weiß sicher das Rudi recht hat.(Schleppen ist grundsätzlich genehmigungspflichtig...wird aber nie genehmigt!)
Beim Fahren nur mit Doppelkarte kannst 10 Leute fragen und hast am Ende 12 verschiedene Meinungen.
Ich hab in den ´sauren Apfel gebissen und mir ein 5-Tageskennzeichen geholt.Bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Das fahren mit der Doppelkarte ohne Zulassung zum TÜV ist schon erlaubt. Jedenfalls wars in meinem Fall damals so. Ich wollte den Trabi, nachdem ich ihn einige Tagew vorher mit den 5T Kennzeichen geholt habe zulassen. Ging aber nicht, weil die HU/AU abgelaufen war. Ich fragte dann, wie ich ihn denn zum TÜV bringen sollte, hinbeamen kann ich den Trabi ja nicht.
Nach einigen Rumäffeleien landete ich dann beim Chef der Zulassungsstelle, ein grantiger, alter Bolzen (Typischer Beamter halt! )
Der händigte mir dann meine Kennzeichen aus und ein Schriftstück, von ihm persönlich unterzeichnet, daß ich mit den ungestempelten Kennzeichen, meiner Doppelkarte und einem gültigen Führerschein den Weg zum TÜV und nach bestandener HU/AU wieder zur Zulassungsstelle fahren dürfte. Bei einer eventuellen Kontrolle sollte ich das Schriftstück bei den Polizeibeamten vorlegen.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Kleiner Nachtrag:

Ich habe eben in meinen Unterlagen gestöbert, die Prüfungen sind im November, nicht Oktober fällig. Ob ich da vielleicht noch eine Zulassung bekommen würde?

Ich mußte damals die HU/AU nur vorzeitig machen, weil mir die nachweise vom TÜV/DEKRA fehlten und die gute Frau, von der ich den Trabi kaufte sie nicht mehr gefunden hat!

[Bearbeitet von Trabi Strietzl (06-11-2002 - 21:48)]

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Also bei uns (NDH) müssen mind. noch 2 Monate HU/AU drauf sein ,damit sie dir das Auto zulassen.
Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Naja, dann wird es bei uns auch nicht recht viel anders sein.
Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


hier steht alles:

http://www.autobahnpolizei.de/f2_abs.htm

kintups II

Beiträge: 145
Registriert am: 08.08.2002


@Sven, klipp und klar beschrieben, da bleibt keine Frage offen auser zu sagen, das Beamte keine Ahnung haben und mir die Schilder "verschrieben" haben
KX601

Beiträge: 71
Registriert am: 30.05.2001


Geht das mit der Trabipolice bei Alex auch wenn mein anderes Fahrzeug(Erstfahrzeug) auf meinen Vater zugelassen(er steht im Schein ) ist aber mir gehört? oder muss ich der Halter von beiden Fahrzeugen sein?
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


warum fragst du ma nich alex???

übrigens habe ich richtig viele trabis bei alex versichert und muss leider sagen, dass das zwar erst mal günstig ist, aber ich mittlerweile schon wieder drauf zahle, weil er mir z.b. meine schadenfreien jahre bei ihm nicht anrechnen will!

Ich wurde mit dem unfreundlichen kommentar abserviert: "man kann ja nich alles haben".

Trabi Strietzl

Beiträge: 3.045
Registriert am: 03.10.2001


Die Anfrage an diesen Alex kann ich mir ersparen, ich hab mittlerweile genug negatives über diese Police mitbekommen. Heute lag plötzlich ein Angebot von der "Ontos" bei mir im Briefkasten, die haben meinen Trabant berechnet. Allerdings falsch, sie haben mit SF3, 70% berechnet. Das Ergebnis hierbei ist mit der Trabipolice identisch!
Ich hab dann über deren Onlinerechner mal mit SF2, 85%, meiner eigentlichen SFK berechnet, da komm ich auf grad mal 196,90€ im Jahr, also unwesentlich mehr. Nächstes Jahr komm ich dann ohnehin auf meine 70 %. Und die Jahre drauf gehts ja noch weiter runter!
Ich werde bei der Ontos auch nochmal nachfragen, wie es mit dem Trabant als Zweitwagen aussieht, ob da nicht noch ein wenig gespart werden kann. Meinen AX lasse ich dort auf jeden Fall als Erstfahrzeug zum 1.1.2003 versichern, bei meiner jetzigen Versicherung zahle ich dafür über 150€ mehr im Jahr!
Little

Beiträge: 1.815
Registriert am: 04.09.1999


korrekt!

bei alex wird man zwar pauschal bei 30% eingestuft, aber bei vielen anderen versicherern zahlt man bei 30% weniger als die hälfte!!!

es ist also tatsächlich so, das man mit 25 in der regel schon so gute prozente hat, dass man billiger als bei alex kommt....

Sven

Beiträge: 1.169
Registriert am: 13.03.2000


noch mal was zum thema schleppen-abschleppen:

heute kam bei uns n bullizist an, weil er uns mit abgelaufenem 5-tageskennzeichen hat fahren sehen,
na jedenfalls haben wir uns erst mal ne weile darüber unterhalten, ob es erlaubt ist mit normaler doppelkarte zum tüv zur werkstatt oder zur zulassungsstelle zu fahren, oder halt nicht,
na jedenfalls sagte er zum ende, ich könne mit fs3 andere, auch nicht zugelassene, pkw schleppen und der hintere bräuchte keinen fs...

 

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