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Trabiklatsch » Frage eines Mieters |
Autor | Thema: Frage eines Mieters |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Hat zwar nix mit Trabi zu tun, aber vielleicht hat ja jemand Ahnung hier und kann mir weiterhelfen. Muss ich als Mieter Kosten für Grundsteuern der Wohnung tragen? Besten Dank im voraus! |
Deor
Beiträge: 189 |
Grundsteuern werden im Normalfall auf die Miete umgelegt, d.h. sie sind ein Teil der Miete. Mit einem Grundsteuerbescheid zum Mieter gehen und Geld zusätzlich zur Miete verlangen ist -zumindest bei uns- nicht drin. Möglicherweise steht etwas dazu in deinem Mietvertrag. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
na klar doch! vgl. II. Berechnungsverordnung (irgendwo im Anhang sind die Betriebskostenarten aufgeführt - die II. Berechnungsverordnung gilt zwar eigentlich nur für den Sozibau, ist aber nach hM der Rechtsprechung auch analog für den preisfreien Bestand anzuwenden). ruf mich mal nächste Woche über Tag an, der Gesetzes-Schrapel steht bei mir im Büro |
Andre
Beiträge: 2.911 |
was Deor meint sind sogenannte Bruttomietverträge - diese sind in Deutschland für Wohnungen inzwischen die absolute Ausnahme (Anteil irgendwo im Promillebereich). Die meisten Mieter zahlen ihre Miete zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung und erhalten im Folgejahr eine Betriebskostenabrechnung - und darin ist als eine Position eben auch die Grundsteuer enthalten. Die Grundsteuer ist also nicht Teil der Miete, sondern zusammen mit der Miete wird eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet, die Grundsteuer ist nun wieder eine von mehreren Betriebskostenarten... [Bearbeitet von Andre (01-08-2003 - 22:46)] |
Deor
Beiträge: 189 |
Ok, dann streiche ich das "im Normalfall". Wieder etwas dazugelernt, ich dachte nur, daß es so wie bei mir üblich wäre, da es sich um einen Standard-Mietvertrag handelt. |
Icke
Beiträge: 2.749 |
Danke euch beiden. Die Berechnungsverordnung mit Anhang würde mich interessieren. Andre´, ich rufe dich dann mal an. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Deor - und Du hast noch nie ne BeKo-Abrechnung erhalten? falls Du nicht grad ne eigene Heizung oder Kohleöfen in Deiner Wohnung haben solltest ist zumindest seit Mitte der 90er durch die Heizkostenverordnung eine verbrauchsabhängige Abrechnung der warmen Betriebskosten vorgeschrieben (Heizung / Warmwasser).. die kalten (Kaltwasser, Aufzug, Müll, Hausstrom, Versicherung, Schorni, Grundsteuer, Gartenpflege etc.) werden meist auch schon wegen der Forderungen der Mieter nach gerechter (verbrauchs-gerechter!) Abrechnung abgerechnet [Bearbeitet von Andre (01-08-2003 - 22:54)] |
Deor
Beiträge: 189 |
Ne, ehrlich gesagt hab ich sowas nicht bekommen. Lag vielleicht auch daran, daß die Wohnung im Nebengebäude eines Bauernhofes war, die Miete unschlagbar günstig war und ich bei Fragen nach Abrechnung der Gartenpflege wohl mit der Mistgabel bestraft worden wäre. Manchmal wohnt man noch recht unbürokratisch..... Hat sich aber mittlerweile erledigt, ich wohn´ nicht mehr zur Miete. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
wen es noch ganz genau interessiert oder wer mal seine BeKo-Abrechnung prüfen will: Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen = "Zweite Berechnungsverordnung - II.BV" Anlage 3 zu § 27 Abs.1 - Aufstellung der Betriebskosten |
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