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Autor Thema: Ummelden Wie lange muß er noch TÜV haben?
MAlpha

Beiträge: 169
Registriert am: 24.03.2002


Ich möchte meinen ganzjährig angemeldeten Wagen mit TÜV/AU 9/03 auf Saisonkennzeichen ummelden.
Dazu meine Fragen:
Muß ich das Fahrzeug noch im August ummelden? Oder reicht der Monat der Fälligkeit von TÜV/AU aus?
Was kostet das circa?

MfG
M-Alpha

Mic

Beiträge: 354
Registriert am: 29.08.2002


Hi!

In welchem Zeitraum willste ihn denn zulassen? Bei uns ist das egal, wie lange er noch TÜV hat. Mal angenommen Du willst ihn von 04-09 zulassen, musst aber im Dezember zum TÜV.
Bei uns darfste dann am 1.4.(mit 4 Monate zuvor abgelaufenem TÜV) zum TÜV fahren und bekommst dann immer auf April geklebt.
Wie das in anderen Bundesländern ist, weiss ich leider nicht.
Am Besten rufste mal beim TÜV, bzw. der Zulassungsstelle an und fragst nach.

2takt-Grüße
Michael

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


ich hab das grad auch hinter mir:
Kosten: 31,70€ plus 20€ für kennzeichen
(KBA-Gebühr: 0,50€
Saison: 25,60€,
AU/ HU Plakette: je 0,50€,
2 LRA Plaketten: 2,00€,
Abstempeln von AKZ/Ersatz: 2,60€)

du brauhst eine gültige AU und HU Bescheinigung. wie das natürlich ist wenn du es im monat der fälligen HU/AU ist weis ich nicht aber theoretisch müsste es kein Problem geben.

@mic der tüv wird immer zurück datiert, auch wenn du saison kennzeichen hast.

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


zu dem Zeitpunkt, an dem ein Auto an-/umgemeldet wird, muss es TÜV/AU haben! d.h. in deinem Fall kannst du problemlos am 30.9. zum ummelden gehen.
Deor

Beiträge: 189
Registriert am: 06.06.2003


Bei Saisonkennzeichen wird der TÜV nicht zurückdatiert, wenn er in einem Monat fällig wäre, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Das wird dann wie bei einem stillgelegten Fahrzeug gehandhabt. Mit der AU ist es genauso.
Zur anderen Frage, die Umschreibung geht auch noch im September, allerdings musst du wie schon geschrieben seit neuestem eine TÜV und AU Bescheinigung dabeihaben.
Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


Bei uns (NDH) muss man bein Ummelden noch mind. 1 Monat TÜV und AU haben wenn man im Monat der Fälligkeit ummelden möchte braucht man neuen TÜV und AU !!
HUGOzwei

Beiträge: 2.817
Registriert am: 26.01.2000


andi: hier isses auch so

anne: dat is ja bei euch günstiger als hier

 

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