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Autor Thema: STVZO der DDR
Meister Propper

Beiträge: 140
Registriert am: 13.07.2002


Hat jemand von euch zufällig die STVZO aus der DDR. Ist ja sicher für euch alle interessant. Würde gern mal nachlesen was man so alles bauen darf und was nicht. Denn es gilt ja immer die STVZO Die am Tag der Erstzulassung gültig war.
Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Schau mal in Cottbus in die Stadtbibliothek. Da gibt es sowas ganz sicher.
X Men

Beiträge: 865
Registriert am: 22.08.2003


@ Meister Propper,

das ist so nicjt ganz richtig, es geht bei der StVZO, darum, das das Fahrzeug in seinem originalen Zustand noch immer so erlaubt ist, wie es am Tage der erstzulassung beschrieben in der StVZO erlaubt war. Dazu gibt es zu jedem Fahrzeug ein sogenanntes Datenblatt!! Das gibt es nicht nur in der BRD sondern auch schon in der DDR!!
Wo die sich nun allerdings befindet, kann Ich Dir leider nicht sagen.
Zum Umbauen von KFZ ist zu sagen, das die Umbauten den Sachstand der STVZO entsprechen müssen, an dem Tage an dem die Überprüfung durch eine Abnahmeberechtigte Person stattfindet. Weiterhin, ist aber hier ein Kompromiss geschaffen worden, in dem man die Betriebserlaubnis für einzelne Anbauteile unbegrenzt erteilt hat.
Also nachlesen hilft da sicherlich!

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


@ Meister Propper:

Jo, ich hätte da z.B. noch die StVO + StVZO mit Durchführungsbestimmungen und Verkehrssicherheitsprogramm mit der 5. Verordnung zur StVO in der Textausgabe von 1988.
Ich kann Dir die Sache bei Interesse kopieren und rumschicken. Schick mal eine Elektropost, damit wir darüber in Ruhe schnacken können.

 

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