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Autor Thema: Betrunken auf dem Beifahrersitz: Was kann passieren?
Alexxx

Beiträge: 673
Registriert am: 05.09.2001


Servus, Beppo bat mich, mal wieder eine interessante Frage zu posten.

here we go:
mir ist vor einiger Zeit mal folgendes durch den Kopf gegangen, ich würde gerne mal eure Meinung hören, was mir passieren könnte:

Ich sitze auf dem Beifahrersitz und bin alkoholisiert, der Fahrer ebenfalls. Wir werden von der Polizei angehalten. Wir haben beide einen Führerschein, kann mir als Beifahrer was passieren? Spielt es da eine Rolle, ob ich weniger Promille habe wie der Fahrer oder ist das egal?

P.S.: Ich würde nie zu einem betrunkenen ins Auto steigen, so betrunken könnte ich gar nicht sein, dass ich das noch machen würde.

Na denn, Prost

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Eigentlich dürfte Dir nix passieren. Im Zweifel (in meinem Freundeskreis geschehen): Fahrer und Beifahrer hackeblau, werden vom Karnevalsverein grün-weiß angehalten und springen nach umgehendem Stop beide nach hinten. --> Keinem von beiden konnte nachgewiesen werden, dass er gefahren ist! Huarr huarr huarr!!!

@ Polizei: 1 ... 2 ... 3 ... Das war eine Sprechprobe!

IFA89

Beiträge: 395
Registriert am: 15.07.2002


Dem Beifahrer kann nichts passieren wenn er:

Abstreitet gewußt zu haben das der Fahrer alkoholisiert war.Dazu wäre es ratsam:

Während der Polizei-Kontrolle konsequent von seinem Recht gebrauch zu machen, keine Angaben zur Sache sondern nur zur Person zu machen.Man "verplappert" sich eben schnell, wenn man im angetrunkenen Zustand befragt wird.Im Nachhinein kann nicht mehr nachgewiesen werden, das man vom Zustand des Fahrers wußte (außer man gibt es zu).

Wenn allerdings beide angeben:
...ja...äh...wir haben zwei drei Bier getrunken...wir wollten doch nur...und wir haben doch...und so,
kann der Beifahrer auch zur Verantwortung gezogen werden.

Das kann auch ein Führerschein-Entzug sein, nicht wegen Fahren unter Alkoholeinfluss (das hat der Beifahrer ja nicht gemacht) sondern wegen z.Zt. nicht charakterlicher Eignung zum Führen eines KFZ.

Das entscheidet aber nicht die Polizei sondern der Verkehrsrichter.

Bei der Karnevalsgeschichte von 601 Uncrowned`s Trunkenbold-Freunden , wären dem Richter aber echt die Hände gebunden.Er muß ausschließen das ein Unschuldiger bestraft wird.

Das deutsche Rechtsystem ist auf dem Grundsatz "Besser einen Schuldigen entkommen lassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen" aufgebaut.

Er kann aber nicht ausschließen das ein Unschuldiger bestraft wird und muß beide laufen lassen.

Das soll jetzt aber keine Anleitung dazu sein!!!!!!!!

Ich selber war in früher Jugend kein Unschuldsengel, hatte aber das Glück nie erwischt zu werden (das gebe ich unverwunden zu) und hätte jetzt weiß Gott kein Recht mich als Moralapostel aufzuspielen.

Mann soll aber trotzdem unter Alkoholeinfluss kein Auto fahren!


Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Das muß man aber auch erstmal üben, oder?
Besoffen fahren, angehalten werden und noch BEVOR die Polizei am Fahrzeug ist hinten sitzen. Mein lieber Mann, davor hab ich HOCHACHTUNG. Zirkusreif, würde ich sagen. V.a. im Trabant.
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


@ Alexxx - ich habe dich nicht drum gebeten, sondern es erlaubt
Nee, ist schon okay und so blöde ist die Frage gar nicht.

Ich denke, man sollte als Beifahrer in dem Falle schon lieber die Klappe halten, denn soweit ich weiss, ist man verpflichtet, eine alkoholisierte Person daran zu hindern zu fahren.
Ansonsten würde wohl gelten: mitgefangen mitgehangen.

Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


naja, als beifahrer passiert bestimmt nix, allerdings sieht das z.b. als radfahrer anders aus. wie es als fußgänger ist, würde mich mal interessieren...
Alexxx

Beiträge: 673
Registriert am: 05.09.2001


@Anne
meinst du den Beifahrer auf dem Fahrrad?
(also dann Tandem?)

.. und wie heißt das beim Fußgänger?
Vielleich Mitläufer - oder Beigänger

Fragen über Fragen

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Als Fußgänger bist du auch Verkehrsteilnehmer!

Da kommt es sicher seltenst vor, daß jemand verurteilt wird. Wenn man aber betrunken über eine rote Ampel geht, und einen VKU verursacht, würde ich mich nicht unbedingt auf der sicheren Seite fühlen.. Es würde mich auch nich wundern, wenn dann der Führerschein weg is.. (wie bei Radfahrern)

Frankenstein

Beiträge: 2.378
Registriert am: 18.06.2002


@anne ja das stümmt das man als fahhradfahre mit alk im blut belangt werden "kann". sofern man sich net so --> auf sich aufmerksam macht .

autofahren und alk paßt eh net zusammen.also laßt lieber die finger vom alk wenn man noch fahren muß.

in diesem sinne

[Bearbeitet von Frankenstein (12-01-2004 - 18:57)]

NOS601

Beiträge: 270
Registriert am: 19.03.2003


Naja,ich saß ja mal auch Trumbunken auf nem Beifahrersitz..hatte grad Motor+Getriebeeinheit eingebaut...und dat Fahrzeug war fertig zur Probefahrt,als der Neue Besitzer kam und diese selbst getutentahn hat...ende vom Lied:Ich goß mir die leckere halbe Flasche Bier übern Kombi und der Lacher war auf unsrer Seite...WARUM???Wir lagen auf dem Dach!!!Fazit:Auto schrott,Ich besudelt,nix is passiert...Danke an Onkel Sid!!!PSnkel Sid..Nix war passender,als diese Geschichte jetzt ma zum Thema zu posten
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Schade um die halbe Flasche Bier
(Anm.: schwarzer Humor )
Schnuppchen

Beiträge: 213
Registriert am: 11.02.2001


@anne: Unter Umständen kann man auch als betrunkener Fußgänger Ärger bekommen, z.B. wenn man die ganze Straßenbreite zum Laufen braucht und den Verkehr gefährdet etc. ...

MfG, Schnuppi

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Ich denke, ich wäre als alkoholisierter Passagier bei einem alkoholisierten Fahrer relativ leicht zum Kotzen zu bringen

Insofern bin ich als Beifahrer nur für den Innenraum gefährlich.

phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


Äh ja, ich weiss ja nicht, wie das bei euch so üblich ist, aber bei uns in der Schweiz haben sie schon mal einem den Lappen weggenommen, weil er alkoholisiert Fahrrad gefahren ist (er hat sich gedacht, da könne er wenigstens "einen heben", ohne gleich alkoholisiert Auto fahren zu müssen...)
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


phi: wie gesagt. Das is bei uns auch so. Das is logisch und gerechtfertigt. und ich könnte mir sogar vorstellen, daß einem betrunkenem Verkehrsteilnehmer ohne Fahrzeug (Fußgänger) der Führerschein in Ausnahmefällen abgenommen werden kann! Würde mich nich wundern..
Schorschle

Beiträge: 688
Registriert am: 18.03.2003


jo, wenn man besoffen sein Fahrrad schiebt und dabei mit einem parkenden Auto kollidiert, gibts auch Ärger wegen "Suff am Steuer"
phi

Beiträge: 2.760
Registriert am: 08.03.2000


foox.at/FUN/Unsortiert/antena1wheel.mpg
Fragt sich, was passiert, wenn eine Oma auf dem Beifahrersitz sitzt (betrunken oder auch nicht )

P.S.: Achtung, 2.7 MByte gross!!

[Bearbeitet von phi (05-03-2004 - 20:47)]

 

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