Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV


Suche:
 
Autor Thema: Was tun bei fehlender Lohnzahlung - Rechtslage?
Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


Ist ein ziemlich brisantes Thema, daher formuliere ich das mal so:

Ein Bekannter von mir und die Kollegen/innen warten jetzt schon einige Tage auf den überfälligen Lohn und auch die äußeren Anzeichen deuten darauf hin, das es dem Unternehmen nicht gerade gut geht.
Dazu die Fragen:
Wie muß man sich als Arbeitnehmer verhalten, welche Forderungen sind wann, wo und wie zu stellen ? Welche Fristen sind einzuhalten ?
Also alles, was darüber wichtig ist.

Bitte jetzt keine Antworten wie "Ich würde einfach nicht mehr auf Arbeit gehen." oder so, dazu ist die Sache zu ernst. Aber vielleicht kennt sich jemand damit aus und/oder hat Links, wo man sowas nachlesen kann.

Diejenigen von euch, die wissen könnten worum es geht, bitte ich darum, hier keine Insiderinformationen öffentlich zu machen. Danke

Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


www.arbeitsrecht.de

Da ist sicher etwas zu finden.

Ich hoffe doch, daß es wirklich um Bekannte geht, und nicht Du selber den Ärger an der Backe hast?

Andi

Beiträge: 3.836
Registriert am: 22.01.2001


schau mal hier:

http://www.arbeitsrecht.de/abisz/faq/insolvenz.htm

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


im Fall des Falles so schnell wie möglich Konkursausfallgeld beantragen. Anspruch besteht sobald Lohn- und Gehaltszahlungen wegen (drohender) Insolvenz ausfallen
alles andere (privatrechtliche Schuldanerkenntnisse des Arbeitgebers etc.) sind nicht so viel wert wie das Bargeld was einem Arbeitnehmer vom Staat zusteht

der Arbeitgeber ist im Fall der (drohenden) Insolvenz nur gut beraten keine Löhne und Gehälter mehr zu zahlen (alles andere wäre dumm), da seine Angestellten ja über obiges Instrument abgesichert sind, während Sozialkassen, Finanzamt etc. ihm bis aufs letzte Hemd so ziemlich alles wegpfänden...

ich kenns von beiden Seiten, bisher jedoch beides zum Glück nicht am eigenen Leib erlebt.. bei nahestehenden Personen ist traurig genug (beidseits!)

[Bearbeitet von Andre (21-01-2004 - 15:02)]

Beppo

Beiträge: 12.828
Registriert am: 01.10.2000


danke, das hilft schon erst mal weiter.
E Craft

Beiträge: 179
Registriert am: 25.05.2001


@Beppo : Dein Freund sollte unbedingt schnellstens einen Anwalt (spezialisiert auf Arbeitsrecht) konsultieren. Allein mit eigenen Mitteln, wird das richtig schwer und relativ aussichtslos. Ich sprech da aus Erfahrung ! Er kann ja zur Not Prozesskostenhilfe beantragen, obwohl die Kosten bei Prozessgewinn eh dem Verlierer auferlegt werden.
standard

Beiträge: 19.357
Registriert am: 26.01.2002


Bei meinem Neffen (auf dem Bau) ging die Frechheit soweit, daß er seinen Lohn TROTZ A.amt-Förderung nicht oder nur sehr spät sah. Nachdem das 3 Monate so ging, konnte er sich ohne Leistungseinbuße wieder arbeitslos melden. Ist zwar eine andere Rechtslage, aber sicher dennoch erwähnenswert.
POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Im letzteren Fall wuerde ich als Arbeitnehmer schnustracks auf's Amtsgericht gehen und für das Unternehmen die Insolvenz beantragen.
 

Springe zu:

Impressum | Datenschutz