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Trabiklatsch » Rechtsfrage zum Autokauf |
Autor | Thema: Rechtsfrage zum Autokauf |
IFA89
Beiträge: 395 |
Ich hab da mal `ne Frage: Eine Bekannte von mir hat vor einer Woche ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Ein 14 Jahre alter Seat Marbella.Angeschlagen war das Auto mit 950 Euro.Als es dann zum Kaufvertrag kam, eröffnete der Verkäufer daß für das Auto mit 2 Jahren HU und AU und einer kompletten Inspektion nochmal 350 Euro fällig seien. Er sagte,dafür würde sie aber auch ein Auto bekommen, bei dem alles in Ordnung sei und alle notwendigen Wartungsarbeiten für die nächste Zeit erstmal erledigt seien.Bei dem Gespräch war ein Zeuge dabei. Meine Bekannte ließ sich darauf ein und unterschrieb einen Kaufvertrag über 1300 Euro. (Kaufpreis) Eine schriftliche Vereinbarung oder seperate Rechnung über die Inspektion gab es leider nicht. Das Auto wurde dann mit frischer HU und AU von ihr abgeholt. Heute meldet sie sich bei mir, erzählt mir die Geschichte mit der Bitte mir den Wagen mal anzusehen.Ihr war nämlich aufgefallen das der Wagen bei der Kaufbesichtigung neue Reifen hatte, bei der Abholung aber nicht mehr. Hab mir den Spanier dann mal angesehen. Im großen und ganzen ist der Wagen ganz in Ordnung. Aber: Aber es kommt noch besser: Das Motoröl sieht so aus, als ob es bei letzten Tankerkatastrophe von der Ostsee abgeschöpft wurde.Über den Ölfilter wurde einmal mit dem Lappen gewischt damit er neu aussieht.Deutlich sichtbare Rostspuren an der Dichtungsfalz des Ölfilters lassen sein wahres Alter erkennen. Die Zündkerzen : uralt Und das waren nur die Sachen die ich vorhin im Schein der Taschenlampe erkennen konnte. Meine Bekannte hat also nach Abzug der HU und AU Gebühren von den 350 Euro, ca.290 Euro für Nichts bezahlt.Für eine Inspektion die nicht gemacht wurde. Das Dumme ist jetzt, das darüber keine schriftliche Vereinbarung besteht.Nur ein Kaufvertrag über das Auto mit einem Kaufpreis von 1300 Euro.Ich finde, ganz schön abgewichst der Verkäufer, das muß man ihm lassen. Kann man gegen so etwas angehen? Ich meine ja, da der Kaufvertrag ja unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande kam. Hat man eine Chance das Geld für die Inspektion zurück zu bekommen? [Bearbeitet von IFA89 (31-01-2004 - 01:07)] |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Nix schriftlich ,kein Geld zurück.Es sei denn ,der Wagen hat Mängel die nicht beschrieben worden sind,außerdem gibt es ja noch eine Sachmängelhaftung,und das Gewährleistungsgesetz,aber glaub mir,so einfach wird es in deinem Fall nicht gehen,da könntest du höchstens ein paar Reifen rausschinden,und auch nur dann,wenn diese wirklich nicht mehr verkehrstauglich sind.Ich handle beruflich mit Autos und Zubehör,und bisher hatte noch keiner wirklich was durchgekriegt(hatte aber bisher auch nur ein "Erbsenzähler" probiert,und das bei einem 500 Auto.Und wenn du einen Zeugen dabei hast,hätte ich mindestens drei Zeugen,die davon nie etwas gehört hätten . |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Das hört sich nach einer arglistigen Täuschung an und ich würde wenn die eine gute Rechtsschutz hat alles soweit dokumentieren und meine Anwalt in die Hand drücken. Das "Aber" wäre hier aber lohnt sich das wirklich? Es geht hier um einen eher kleinen Betrag und da lohnt es sich meist nicht einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen weil selbst für den Anwalt sowas als Bagatelle gilt und man hier nur ums Prinzip kämpfen kann. Und gerade deshalb sind solche windigen Händler meist fein raus, weil kaum einer dagegen angeht weil wie oben beschrieben. Man kann es nicht oft genug sagen wenn Mann oder meist(ohne zu diskrim.usw)Frau ein Auto gebraucht kaufen geht sollte sie oder er jemanden mit ein wenig Kenntnis der Materie mitnehmen.
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Rudi
Beiträge: 1.595 |
Aber selbst die arglistige Täuschung ,ist in diesem Fall schwer zu Beweisen. |
Jabberwockey
Beiträge: 1.391 |
Wenn Reifen drauf sind, mit denen der Wagen definitiv nicht mängelfrei übern TÜV gekommen wäre, sollte die Beweislage nicht so schwierig sein. Bezieht sich das neue Gewährleistungsrecht auch auf Reifen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe runtergeritten waren? Irgendwie klingt das für mich schon nach "verdecktem Mangel". Gruß, Jabberwockey |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Die Frage ist ja, ob im Falle eines Falles der Händler beweisen muß, daß die abgefahrenen Reifen beim Verkauf _nicht_ drauf waren, oder ob der Käufer beweisen muß, _daß_ sie es waren. So wie ich das sehe, ist derjenige der Dumme, der die Beweispflicht hat, oder? Denn letztlich steht da immer Aussage gegen Aussage, und wenn der Käufer Zeugen aus der Hinterhand zaubert, wird der Verkäufer nicht so dumm sein, das nicht auch zu tun... denke, Rudi hat Recht, und das ganze ist letztlich "dumm gelaufen". |
standard
Beiträge: 19.357 |
Meines Wissens hat sich die Beweislage mit dem neuen EU-Recht umgekehrt: Der VERKÄUFER muß jetzt beweisen, daß dieser oder jener Mangel beim Verkauf nicht bestanden hat. Sollten die Reifen z.B. wirkl.tot sein, kann man über den (aus der Stempel-Nr. erkennbaren) TÜV-oder Dekra-Prüfer klären, ob er dem Auto mit solchen Gurken ernsthaft eine Plakette gegeben hat - hätte er sicher nicht, wenn die Sache seriös (also nicht am Schreib-/Bier-/Kaffetisch) abgelaufen ist. Und bei "§Gefälligkeits-HUs" unter der Hand sehen die Vorgesetzten dort rot! Mit der Inspektion hingegen sehe ich - mangels schriftl. Fixierung - keine Chance. |
Danny
Beiträge: 475 |
Also 1300 euro für einen Seat Marbella! Selbst Schuld kann ich da nur sagen! Dafür bekommt man schon einen 3er Golf! |
Andre
Beiträge: 2.911 |
standard: beziehst Du Dich auf die schwachsinnigen Texte, die seit einiger Zeit bei ebay kursieren? das gilt schonmal nur für Händler und nicht für Privatverkäufer.. und auch der Händler ist noch immer auf der sicheren Seite, vgl. Statement von Rudi |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Ist ja alles nicht schön. Aber so einen Vertrag unterschreibt man auch nicht!!! Da ist niemandem zu helfen. 1300 für einen 14 Jahre alten Marbella. Da sollte man VORHER nachdenklich werden. Ich schätze mal, daß "Geld zurück" einen rechtlichen Aufwand bedeutet, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Selbst schuld. Was war das denn für ein Händler? Russisch-Afghanischer Wald- und Wiesenhandel? |
IFA89
Beiträge: 395 |
Keine Ahnung, ich kenn den Händler nicht. Vertrauenserweckend sieht der Laden nicht aus, deshalb bin noch nie dort gewesen. Meine Bekannte hat sich in Notsituation befunden und ganz dringend und sofort ein Auto gebraucht. Es war ihr erster selbsständiger Autokauf. Für den Händler muß das wie Weihnachten gewesen sein als sie dort auftauchte. Er hat ihre Unkenntnis eben gewissenlos ausgenutzt. |
Porschekiller
Beiträge: 2.220 |
...und 1300 Glocken für einen Marbella. Ziemlich teuer... und ohne einen Wisch (Vertrag) sieht es reichlich schlecht aus mit Gewährleistung und so. Ich würde diesem Gauner mit naja, man könnte es Rufmord nennen, drohen, also Hinweise über die Praktiken des Händlers an Bekannte, Freunde und alle anderen weiterreichen. Das ist eine echte Sauerei und solche Leute gehören viergeteilt! Ich kenne auch einige, die so abgelinkt wurden, die Methode mit dem "Rufmord" ist allerdings mit Vorsicht zu genießen... |
Tommy130
Beiträge: 89 |
Hallo zusammen, Keine Panik man müßte in Deinem Fall schon gut dagegen agehen können. Wenn Du bei einem Händler ein Auto kaufst, dann MUSS der Händler nach dem EU-Recht für mindestens ein Jahr diese Sachmängelhaftung gewähren. Wenn Du mit dem Händler diese nicht schrifltich vereinbart hast, gelten sogar zwei Jahre. In den ersten sechs Monaten ist die Beweislast so, das der Händler beweisen muß das die Mängel entweder erst nach dem Kauf entstanden sind, oder dem Käufer vorher bekannt gegeben wurden. Da ist auch wenig Spielraum, aus diesem Grunde verkaufen ja auch viele Händler keine alten Gebrauchten mehr an Privatleute, und wenn doch gibt es diese "Bastelauto"-Verträge. Da ist zwischenzeitlich aber auch ein Urteil gefällt worden, das keine Autos als Bastelautos verkauft werden dürfen die keine sind! Da der Marbella neuen TÜV und AU hat, ist das Bastelauto dadurch schonmal ausgeschlossen. Also hast Du Anspruch auf Beseitigung aller vorhandenen Mängel, die nicht im Kaufvertrag stehen. Dh. wenn dort steht die Kupplung rutscht, dann braucht der Händler dir dafür keine Garantie geben. Rutscht die Kupplung aber und da steht nichts, müßte der Händler beweisen das die Kupplung bei Übergabe in Ordnung war um nicht aufkommen zu müssen... Ich wäre normalerweise nicht zu pingelig, da ich für mich selber ja nicht diejenigen Händler die noch verkaufen nicht Abstrafen möchte. Die Stadtverwaltung z.B. verkauft ihre Autos nur noch an Wiederverkäufer deswegen, und das ist ja auch schade, wenn man mal ein Auto erwerben möchte von denen. Nette Grüße, Thomas. |
E Craft
Beiträge: 179 |
Schließe mich zu 100 % meinem Vorredner an. Hatte dieses ganze Thema fast 3 Monate lang bis zum Erbrechen letztens im Studium. Ob das im Vertrag drin steht oder nicht ist in diesem Fall völlig Wurscht, da es sich um eine arglistige Täuschung handelt. Straftatbestand !! Außerdem hat der Zeuge ein sehr großes Gewicht. Beweislage liegt ganz klar beim VERKÄUFER. Der ganze Schwachsinn mit "Bastlerfahrzeug" etc. spielt ebenfalls keine Rolle, da dies keine rechtskräftige Aussage über den Zustand des Fahrzeugs ist. Auto sofort zurück bringen; Mängel beim Händler anzeigen; Nachbesserung verlangen mit Fristsetzung 1 Woche; wenn er nicht mit macht, Geld zurück fordern ansonsten auf schnellstem Weg zum Anwalt. (siehe 6 Monate) dezente Grüße |
E Craft
Beiträge: 179 |
@Andre und Rudi ! Ihr solltet dringend mal das neue EU-Recht sowie das aktuelle BGB studieren. Nix da mit "Verkäufer ist fein raus" !!!! Im Gegenteil ! Und Rudi; wenn Du Dich schon beruflich damit beschäftigst, solltest Du Dich schleunigst auf den aktuellen Stand der Rechtslage bringen. Hast bisher offenbar tierisch Schwein gehabt..... |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Die theoretiche Rechtslage ist mir klar,jedoch läuft es in der Praxis anders ab,und ich verkaufe alte Autos prinzipiell ohne Kaufvertrag,bzw. im Auftrag des Vorbesitzers.Und auch wenn du es im o.g.F. auf einen Rechtsstreit ankommen lassen würdest,würden wahrscheinlich auch nur die neuen Reifen dabei rausspringen,und selbst da müßte man sehen,ob die jetzigen unter der Nutzungsgrenze sind.Und vorallem müßte man wissen,wann der Kaufvertrag zu stande kam,wenn er erst bei Abholung des Autos gemacht wurde,und er trotz der "Mängel" unterschrieben wurde,fällt die arglistige Täuschung auch raus. |
standard
Beiträge: 19.357 |
Soweit man das oben rausliest, wurde der Kaufvertrag VOR "Inspektion", HU + AU erstellt und unterschrieben. Und somit sind die Reifen (wenn, wie schonmal gesagt, wirklich "tot" - also unter Verschleiß-Grenze/<1,6mm)und die schwarze Breflü (wenn sie den Siedetest nicht besteht) schon deshalb erstreitbar, weil der HU-Prüfer seinen Hals wird aus der Schlinge ziehen wollen. Und genau an den oder besser seine Vorgesetzten würde ich herantreten - Kleckerkram wie Keilriemen, Öl etc. sind eh außen vor... |
Porschekiller
Beiträge: 2.220 |
Trotzdem ist das gemein, einer ahnungslosen Person (egal, ob Frau oder Mann) so einen Bock ans Knie zu nageln. Das ist fies! Solchen Leuten gehört der Gewerbeschein weggenommen! |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Irgendwie kommt mir da so einiges bekannt vor... Ich weiß nur eins, bei irgend nem Gebrauchtwagenhändler kaufe ich kein Auto mehr. |
standard
Beiträge: 19.357 |
Irgendwie brauchen sich die Jungs nicht zu wundern, wenn sie mit ihrem Ruf noch unter den türkischen Teppichhändlern stehen! |
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