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Autor Thema: Tuning aus der Sicht der Opfer
meisterB

Beiträge: 1.220
Registriert am: 08.08.2001


Jaja, also schließen wir daraus: Mann muß mit der Leistung des Pkws umgehen können. Mir ist es aber auch schon passiert, das ich den guten Firmen V6 unterschätzt habe... Wäre fast an nem Benz gelandet, weil die Karre im 4. nicht den gewünschten Durchzug hatte. Beim BMW sollte man dann eben mit dem Heckantrieb umgehen können.
Porschekiller

Beiträge: 2.220
Registriert am: 04.12.2003


Fazit: Diese Hohlbirnen gehören weggesperrt.
Ich wäre auch für Gefängnisstrafen für notorische Raser, Verkehrsrowdys und Schnarchnasen. Am besten in einem dunklen Loch für 20 Jahre.
Aber nun noch so ein Ägsberde: Gestern hatte ich einen Toyota Corolla vor mir. Auf der 172 in Dresden Richtung Heidenau fuhr der Fahrer des Nipponschlittens satte 40 km/h. Gelegenheit zum Überholen war da, also ich vorbei und HÄ? Der fand auf einmal das Gaspedal! Ich kam trotzdem vorbei und hatte fortan trotz 65 km/h einen roten Toyota im Nacken! Der suchte die nächste Gelegenheit zum Vorbeiziehen und tat es auch prompt- selbstverständlich wartete er, bis Gegenverkehr kam und ich heftig bremsen mußte, um das schlimmste zu vermeiden. Zack vorbei und wieder 40 km/h. Da stellte ich mir die Frage: Hä, blöde oda wa?
Deswegen wirft sich folgende Frage auf: Sind die Deutschen zu BLÖD zum Autofahren?!?
Es ist auch immer wieder schön zu beobachten, wie diverse Mitbürger vor einer Ampel stehen und sich das grüne Licht angucken. Die Fahrer hinter dem Träumer reagieren auch nicht.
Dann hängt man hinter so einem Typen und wundert sich, daß der Blödfön mit seinem Komplexkompensator-6 Zylinderschiff so schleiched über die Kreuzung dümpelt, daß der Fahrer des überladenen 40 Tonners hinter mir fast einschläft. Aber wehe, man setzt zum Überholen an...

[Bearbeitet von Porschekiller (27-04-2004 - 11:55)]

POSTKUGEL

Beiträge: 2.620
Registriert am: 24.04.2002


Ganz klarer Verstoss gegen die StVO, denn wenn ich durch ein anderes Fahrzeug überholt werde, darf ich als Führer des überholten Fahrzeuges nicht durch Beschleunigen verhindern, dass der Überholvorgang zügig abgeschlossen werden kann.
Frido

Beiträge: 526
Registriert am: 10.09.2003


@Postkugel: Absolut richtig! Nur....weise das mal im Falle eines (Un)falles nach. Und mit dem Trabi geb ich persönlich lieber einmal nach. Ich möchte mir einen Unfall in dem gar nicht erst vorstellen.
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