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Autor Thema: Gewerberechtliche Frage
Deluxe

Beiträge: 14.007
Registriert am: 13.12.2001


Aus aktuellem Anlaß folgende Frage:

Worin unterscheiden sich (juristisch bzw. gewerberechtlich)

Flohmarkt, Trödelmarkt und Antikmarkt?

Diese drei werden immer getrennt voneinander aufgeführt, aber keiner sagt, wo nun der Unterschied liegt. Könmnte ja sein, daß es da für den Gewerbetreibenden rechtliche Dinge gibt, die er zu beachten hat.
Die Rede ist natürlich von juristisch belegbaren Unterschieden und nicht von "ich vermute" oder so...
Hat jemand Ahnung?

Rex

Beiträge: 1.449
Registriert am: 29.11.2000


Juristisch sollte es da keinen Unterschied geben.
Das sind in der Regel Ansammlungen einzelner Verkäufer oder Händler, die untereinander keine Verbindung haben, und die auf dem Markt für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes Gebühren an die Stadt/Gemeinde oder bei Privatgrundstücken/gepachteten Grundstücken an den Eigentümer/Pächter zahlen.
 

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