Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Trabiklatsch » Wer muss Zahlen ?-? |
Autor | Thema: Wer muss Zahlen ?-? |
ReneP601
Beiträge: 133 |
Ich hab da mal eine ganz verzwickte Frage.Wenn ein Fahrzeug ein anderes Abschleppt und das Seil Reißt und das geschleppte Fahrzeug fährt auf das Zugfahrzeug auf. Wer muss dann den Schaden bezahlen. |
standard
Beiträge: 19.357 |
Ich würd mal sagen, der Geschleppte/dessen Haftpflicht. - Schon für die Blödheit, erst das Seil abzureißen und dann auch noch draufzubrummen. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Vermutlich der Auffahrende. Denn er hat besonders am Seil die Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit. Außerdem muß beim Abschleppen mit Seil zwingend die Bremsanlage des geschleppten Fahrzeuges funktionieren. Ist das nicht der Fall, darf nicht mit Seil geschleppt werden.
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Gaudiwurm
Beiträge: 291 |
soviel ich weiß der das ziehende fahrzeug. Weil a tempo bestimmt und b vorausschauend fahren muß da der sicherheitsabstand nicht reicht und das zu ziehende fahrzeug ja nur bedingt funktionsfähig is |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Sucht mal unter dem Stichwort "schleppen" und "abschleppen" im Thema Technik. Wenn ich mich recht erinnere, muß nämlich das abgeschleppte Fahrzeug nicht mal versichert sein, dann erübrigt sich die Frage. Hab grade keine Zeit zum selber suchen, sorry. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Versicherung über das abschleppende Fahrzeug, immer! |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Ja, wenn ANDEREN ein Schaden zugefügt wurde. Aber was kann der Schleppende dafür, wenn der Abgeschleppte das Seil zerfährt? Kann doch nicht sein, daß der seinen Schaden selber bezahlen muß, obwohl der Hintermann gepennt hat. Trägt das vielleicht die private Haftpflicht des Hintermanns? Immerhin muß der Abgeschleppte nichtmal einen Führerschein besitzen, sondern lediglich mindestens 16 Jahre alt sein. Es muß also nicht zwangsläufig der Fahrzeughalter oder -führer am Lenkrad des abgeschleppten Wagens sitzen. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
doch, es haftet immer der Halter des Fahrzeuges, durch welches das andere in Bewegung gesetzt wurde. ohne den Abschleppenden wäre das dranhängende Vehikel ja gar nicht in Bewegung gekommen. ist beim Anhänger, den Du bei voller Fahrt verlierst, genauso.... da tritt auch die Haftpflicht des Zugfahrzeuges ein, nicht die des Anhängers (die ist nur dran, wenn er von allein losrollt) |
Andre
Beiträge: 2.911 |
und doch, den Schaden mußt Du selbst behalten, das ist nun mal Betriebsrisiko... dafür gibts ja Kasko wenn man unbedingt will... oder eben Ausbeulwerkzeug (okay, mein Heck is auch bißchen krumm inzwischen, aber meistens kriegt mans wieder hin) |
das moss
Beiträge: 7.651 |
die Haftpflicht kennt keinen Eigenschaden..... daher: aufpassen wer und wie hinter einem hergefahren wird.... Andre weiß da auch was zu.... |
Peppi
Beiträge: 116 |
und außerdem sagte mir mein fahrschullehrer immer,dass der abgeschleppte wagen sogar von einem nicht-führerschein-inhaber gelenkt werden kann,also auch von einem kind,hauptsache es kommt ran.......also dann wohl der abschleppende(auch unter dieser logik...) oder?! |
Andre
Beiträge: 2.911 |
korrekt, Fahrzeug hinten braucht keine Zulassung, muß nicht verkehrssicher sein (auch Abschleppen zum Zwecke der Verschrottung ist zulässig... aber ich erzähle lieber nicht mit was für Grumpen wir schon durch Polizeikontrollen gekommen sind... die suchen da eh nur am Zugfahrzeug nach Mängeln) und der drinnen sitzt muß keinen Führerschein besitzen |
standard
Beiträge: 19.357 |
Ich schleppe NIEMANDEN mehr ab... |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
@ Standard - wer weiss, das kommt vielleicht nur auf die verbrauchte Menge Bacardi/Cola an und wenn danach was "passiert" heisst es wieder wie in der Überschrift "Wer muss zahlen?" |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Standard: also das ausgeweidete Dings was wir bei Dir weggezogen haben zähle ich eindeutig auch zu den Grumpen aber es waren schon schlimmere dabei |
standard
Beiträge: 19.357 |
Naja @ André: ICH hätte diese Grumpe auch keinesfalls an´s Seil genommen. Soviel "Übermut" fehlt mir von vorn herein! @Beppo: Mit meiner fetten, weit über 1:25-Mischung chauffiere ich nicht mehr - ginge wohl auch eher schlecht, als recht... |
Andre
Beiträge: 2.911 |
wieso? die Bremse war doch noch gut... |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Gut, daß Ihr die Grumpe von standards Grundstück weggezogen habt! Sonst hätte ich dort letzte Nacht nicht so schön im QEK unterm Carport schlafen können... |
standard
Beiträge: 19.357 |
- Da ist auch was dran... Wie sich mein Frauchen erst gefreut hat über den "Wegzug" der Grumpe! @Andre: Kann wohl eher nur noch die Handbremse "gut" gewesen sein... |
phi
Beiträge: 2.760 |
@ André:
quote: Ich fahr ja öfters mit dem Anhänger meines Berliner Kollegen rum. Von meiner Versicherung habe ich die Auskunft erhalten: "Für Schäden haftet das Zugfahrzeug nur, wenn auch am Anhänger Schweizer-Kontrollschilder vorhanden sind. Ansonsten zahlt die Versicherung in Deutschland". Was könnte jetzt im Schadensfall passieren? Unversichert? Wie sieht es mit Kurzzeitkennzeichen (zum Exportieren) aus? Welche "Versicherung in Deutschland" würde das bezahlen, da die Anhängerversicherung ja offensichtlich nicht gilt, wenn man rumfährt? |
Andre
Beiträge: 2.911 |
die Versicherung des Anhängers würde sich vermutlich weigern zu zahlen und auf die Versicherung des Zugfahrzeuges verweisen... und das ist ja nun durchaus versichert... sollen doch die Versicherer untereinander klären wer dran ist, Du hast dafür gesorgt, daß sowohl ein allein bewegter Anhänger (per Hand gegen ein anderes Auto "geschoben") oder ein vom Zugfahrzeug irgendwo gegengerammter Anhänger versichert sind |
das moss
Beiträge: 7.651 |
beim und während des Ziehens von Anhängern übernimmt die Haftpflicht des "ziehenden" Fzg. die des Anhängers. Diese ist nur dann aktiv wenn der schaden losgelöst von einem Zugfahrzeug passiert (rangieren mit Hand, auslaufen von Betriebsflüssigkeiten, Schäden durch falsches Abstellen etc. pp.) |
Sven
Beiträge: 1.169 |
habs wieder gefunden:
Abschleppen und Schleppen sind zwei vollkommen getrennte rechtstechnische Begriffe. Sie haben miteinander nichts zu tun.Das wirkt sich zum Beispiel auf die Führerscheinklasse aus, die man für das Abschleppen oder Schleppen jeweils benötigt... Gelegentlich sieht man auf unseren Straßen, dass ein Pkw einen anderen mittels Seil oder Stange zieht und bei näherer Betrachtung fällt auf, dass an dem gezogenen Fahrzeug gar kein Kennzeichen dran ist. Wenn man nun ein wenig herum fragt, bekommt man die tollsten Antworten. Der Lenker des gezogenen Fahrzeuges brauche noch nicht einmal einen Führerschein... Gewagte Behauptung, könnte man meinen. Anlass genug, diesen Sachverhalt doch einmal näher zu beleuchten. Schleppen Das Schleppen ist in § 33 StVZO abschließend geregelt und beschreibt den Umstand, dass eigentlich hinter einem Kraftfahrzeug kein weiteres Kraftfahrzeug als Anhänger mitgeführt werden darf. Falls man das doch tun will, bedarf es der in diesem Paragrafen geregelten Genehmigung der Straßenverkehrsbehörde. Abschleppen Um das Abschleppen zu erläutern, müssen wir uns ein wenig in die Materie des Zulassungsrechts bewegen, um die Zusammenhänge besser zu verstehen. Grundsätzlich gilt nämlich, dass ein Kraftfahrzeug oder ein Anhänger in Übereinstimmung mit §§ 1 StVG, 16, 18 StVZO zum Verkehr auf öffentlichen Strassen zuzulassen sind. Damit dies geschehen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Welche Fahrerlaubnis? Der Lenker des abgeschleppten Fahrzeuges braucht keine Fahrerlaubnis (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV), sondern muss nur die Geeignetheitsvorschriften des § 2 FeV und in analoger Anwendung das Mindestalter aus § 10 Abs. 3 FeV erfüllen (15 Jahre). Der Ziehende braucht nur die FE seines Kfz (§ 6 Abs. 1 letzter Satz FeV). Eintritt in die bayerische Polizei 1972, Verwendung in allen Bereichen der Verkehrspolizei (Autobahnpolizei, Zivil, Überlader, Radar, Abstand, Unfallflucht). Fünf Jahre Lehrbeauftragter für Verkehrsrecht an der Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden und Frankfurt. |
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