Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Trabiklatsch » Zu unrecht ausgestellte Strafzettel und deren Rechtslage |
Autor | Thema: Zu unrecht ausgestellte Strafzettel und deren Rechtslage |
MAD
Beiträge: 590 |
Hallo Leute. Ich verzweifel gerade an unserem Rechtssystem. Ich besitze eine Anwohnerparkkarte, die man "gut sichtbar" im Fahrzeug befestigen soll. Meist kurbel ich die Scheibe etwas runter, stecke die Karte rein und kurbel die Scheibe wieder hoch. Dann ist sie gut sichtbar und kann nicht runterfallen. Allerdings: Ich klemme sie in die Fahrerseite (ist am einfachsten). Im Juli hab ich dann allerdings das erste Mal einen Strafzettel bekommen. Die gute Politesse hatte meinen Parkausweis nicht gesehen. Auf meinen einspruch gab es als Rückantwort, daß sich die Politesse an das Auto erinnert und sie ganz genau weiss, daß sich kein Parkausweis darin befand. Trotzdem wird die Anschuldigung "dieses Mal" fallen gelassen. Soweit, sogut. Vor zwei Wochen erhielt ich erneut einen Strafzettel. Wieder selbes Problem: Trotz Parkkarte! Ich sah Parkausweis und Strafzettel schon von WEITEM (der Ausweis ist richtig heftig grün und das Auto weiss)! Ich bin also dann einfach mal zum Ordnungsamt und wollte eine Klärung. Dort "verstand" man mein Problem und wollte die Kollegin, welche den Strafzettel ausstellte, nochmals befragen. Allerdings bot man mir an, daß ich 5 Strafe zahle und sie das ganze dann auf sich belassen und es nicht weiter verfolgen. Da ich allerdings kein Verbrechen begangen habe, sah ich auch nicht ein, eine Strafe zu zahlen. Heute rufe ich also nochmal auf dem Amt an und erkundige mich. Die Beamtin, welche den Strafzettel ausstellte, behauptet felsenfest, daß sie zweimal um das Fahrzeug herum gegangen sei und keinen Parkausweis gesehen hätte. Und ich soll doch bitte die 15 Strafe zahlen. Doch auch hier stimmte ich nicht zu, denn ich gebe keine Schuld zu, die ich nicht habe. Daraufhin gab es den Hinweis, daß bei weiterer Bearbeitung des Falles höhere Kosten entstehen und er ggf. vor Gericht ausgetragen wird. Ich habe leider keinen Zeugen, nur meine Ehrlichkeit (habe bisher jeden Strafzettel bezahlt, den ich zu Recht bekommen habe). Die Politesse hat aber, soweit ich weiss, auch keine Zeugen. Nun steht also Aussage gegen Aussage. Aber... ich hab doch echt nichts gemacht! Ich komme mir langsam vor wie bei KAFKA's "DER PROZESS". Vielleicht werd ich am Ende ja auch abgestochen. Hat schonmal jemand etwas ähnliches erlebt oder kann mir jemand sagen, wie ich jetzt weiter vorgehen soll? Ich habe keine Rechtsschutz (wozu auch, will mich ja nie streiten) und ausserdem will ich nicht, daß ich später wieder und wieder und wieder zu Unrecht Strafzettel bekomme... |
Sven
Beiträge: 1.169 |
moins, also das hört sich doch schon mal ganz gut an. ich denke, dass du selbst vor gericht sehr gute karten hast, da eben aussage gegen aussage steht: d.h. du hast meiner meinung nach ausreichend "indizien", die vermuten lassen, dass der parkausweis tatsächlich im auto war, "habe bisher jeden Strafzettel bezahlt, den ich zu Recht bekommen hab" -->>> hast du dafür noch nachweise? für die zukunft: einfach kleine gelbe klebezettel an verschiedene orte des fahrzeugs kleben, auf denen die politesse auf den tatsächlichen ort des parkausweises hingewiesen wird [Bearbeitet von Sven (30-09-2004 - 12:54)] |
MAD
Beiträge: 590 |
Ich habe vorhin mit einem Polizisten gesprochen (Kripo) und der meinte, daß vor Gericht die Staatsgewalt bei "Aussage gegen Aussage" immer Recht bekommt. Der Staat irrt sich eben nie. An die Klebezettel habe ich übrigens auch schon gedacht, aber vielleicht wird das ja als Beamtenbeleidigung aufgefasst? Ich glaub, wenn die wollen, finden die immer einen Grund, jemandem etwas reinzuwürgen. [Bearbeitet von MAD (30-09-2004 - 13:18)]
|
IFA89
Beiträge: 395 |
Auf einen Prozess würde ich es nicht ankommen lassen.Bei "Aussage gegen Aussage" wird zu 99% den Aussagen der Staatsdiener geglaubt.Und dann hast du noch die Prozesskosten am Hals. Zieh die Sache ins Lächerliche. Zum Beispiel so: Mach Fotos von deinem Auto mit überdimensional großen Schildern an jeder Scheibe mit dem Hinweis wo sich der Parkausweis befindet. Diese Fotos schickst du zum Amt mit einem Brief, indem du dich für dein Verhalten entschuldigst den Parkausweis nicht sichtbar abgelegt zu haben, mit dem gleichzeitigen Versprechen dein Auto in Zukunft nur noch so wie auf den Fotos zu parken.Damit die Sache vom Amt auch bearbeitet werden muß, erkläre dich bereit die 15 Euro zu zahlen mit der Bitte um Stundung auf drei Monatsraten à 5 Euro. |
MAD
Beiträge: 590 |
Der Parkausweis WAR ja gut sichtbar. sogar VON WEITEM! |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
Wenn Du jemanden findest (am besten jemanden, der im oeffentlichen Dienst taetig ist) der unter Eid bezeugen kann, dass der von Dir geschilderte Sachverhalt der Wahrheit entspricht, dann hast Du gute Karten. Ansonsten kennt die deutsche "Rechtssprechung" leider den Begriff der "Schutzbehauptung". D.h. im Falle Aussage gegen Aussage, wird die Version hoeher gewichtet, hinter welcher kein Schutz wirtschaftlichen Interesses steht. Nach meiner persoenlichen Auffassung ist das natuerlich hahnebuechener Unfug und es sollte auch hier die "Unschuldsvermutung" gelten (im Zweifel im Sinne des Angeklagten). Aber was will man schon vor einem Staat erwarten, der Soldaten voelkerrechtswiedrig in den Kosovo schickt und einen anderen Staat aktiv beim Voelkerrechtsbruch unterstuetzt. Ich wuerde mir wahrscheinlich den Spass machen und am Beginn der Gerichtsverhandlung auf der Stelle das Gericht wegen letzterer Sachverhalte als Befangen erklaeren und eine Rechtssprechung durch ein deutsches Gericht ablehnen. Aber dass muss man sich natuerlich auch leisten koennen. [Bearbeitet von POSTKUGEL (30-09-2004 - 16:26)] |
Sven
Beiträge: 1.169 |
also ich würd weiterstreiten, ich hab schon mal einen ähnlich gelagerten fall gehabt und "durchbekommen", d.h. auf die vollstreckung der 15 eus wurde verzichtet und zwar lief alles darauf hinaus, der politesse menschliches versagen nachzuweisen, weil sie mein auto zwar aufschrieb, aber das daneben stehende nicht, obwohl beide falsch standen, d.h. in mads fall siehts doch so aus: gehen wir mal davon aus, dass die politesse den parkausweis wirklich nicht gesehen hat... das ist in meinen augen menschliches versagen und dagegen kann man doch vorgehen, oder?
|
Trabbifahrer
Beiträge: 587 |
Genau, mach doch ein Digitalphoto, spiele das Datum vom "Vergehenstag" ein, und drucke Dir dies aus. Das Photo war ja bestimmt für die Startseite von www.trabantforum.de gedacht. Deine Kumpels, haben Dich natürlich an diesem Tag besucht, und mal wieder über Deine lustige Art, die Parkkarte zu befestigen, aufgezogen (Das machen Deine Kumpels immer, wenn Sie Dich besuchen). Worauf ich hinaus will: Zeugen organisieren, Bilddokument organisieren (am besten ein Photo mit Strafzettel und Parkkarte), dann könnte es was werden.
Kostet alles in allem etwas Nerven und Zeit, nicht allzuviele Euros und der Ausgang ist ungewiß....
|
Gromit
Beiträge: 229 |
Meine Fresse, wat sind die stur bei euch ! Im Prinzip könnte sowas auch hier passieren, aber mit der richtigen Argumentation dürftest du keine Probleme haben. Denn wenn du schon einen Parkausweis besitzt und schließlich weißt, wozu der gut ist, warum solltest du ihn dann nicht ordnungsgemäß im Auto auslegen? Um exakt solchen Ärger wie jetzt zu bekommen? In solchen Situationen sollte man sich nicht ducken, hast doch nix zu verlieren. Mir ist auch noch nicht zu Ohren gekommen, daß es wegen so einer Nichtigkeit zu einem Prozess gekommen wäre. Merke: Es ist immer gut, bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung Kunde zu sein, da sieht man das alles viel gelassener ... |
MAD
Beiträge: 590 |
Ich bin heute rumgefahren und habe die Politesse aufgespürt. Und sie gleich zu dem Sachverhalt befragt. Sie behauptet steif und fest, daß kein Parkausweis im Auto zu finden war, und sie "kriecht immer in die Autos, um auch ja nichts zu übersehen". HAAAHAAAA. Sie ist sogar zweimal um den Wagen herumgegangen. Und in den ganzen Jahren, die sie jetzt schon im Dienst ist, ist ihr noch nie ein Fehler passiert. Ich WEISS aber, daß ich den Ausweis im Auto hatte. SEHR GUT sichtbar. Auf der Fahrerseite. Nicht zu übersehen, sogar von weitem. Habe mich dann 20min mit der Politesse unterhalten, wo man den Ausweis anbringen könnte. Wir sind dann dabei verblieben, daß ich den Ausweis hinter der Sonnenblende befestige und diese immer beim Parken herunterklappe. Aber den Strafzettel will sie nicht zurücknehmen. Bloß keinen Fehler eingestehen. SUPER! Und alles auf meine Kosten. Stellt euch mal vor, ich wäre nicht der einzige, dem so ein "SIE SIND SCHULD! Beweisen Sie das Gegenteil!" hier in der Gegend wiederfährt. Übrigens bin ich kein Freund von "Zeugen besorgen, Foto fälschen" etc., denn das wäre Betrug. Und das habe ich nicht nötig, denn ich habe ja nichts zu verbergen. Werde morgen mal einen Anwalt anrufen und ihn um einen Rat bitten. Es MUSS doch einen Weg geben, daß ein Mensch sein RECHT bekommt. Eine Rechtsschutz hielt ich nie für notwendig, da ich gemachte Fehler einsehe und nicht einklage. Und so dachte ich, sei es auch anderseitig. |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei Paar Schuhe ... ich war auch schon mehr als einmal froh, rechtsschutzversichert zu sein |
Magnumdriver
Beiträge: 535 |
@ MAD Eine Rechtsschutz hielt ich nie für notwendig, da ich gemachte Fehler einsehe und nicht einklage. Und so dachte ich, sei es auch anderseitig. Das ehrt dich. Aber es gibt genug andere die nicht so denken. Bereits ein leichter Unfall mit unklarer Schuldfrage kann bei solchen Leuten in einen Prozess ausarten, dessen Kosten dich arm machen können. Da hilft dir deine Ehrlichkeit dann auch nicht weiter. |
green Angel
Beiträge: 93 |
@ MAD dein Problem ist mir nur all zu gut bekannt. Ich habe das in ähnlicher Form selbst durch. Die 5 Euro habe ich ebenfalls nicht bezahlt und statt dessen eine schriftliche Anhörung gemacht. Leider hieß es dann ebenfalls "Aussage gegen Aussage". Und die Politesse hätte sich auf keinen Fall geirrt!!! Weiteres Verfahren ist mit höheren Kosten verbunden. Ich hab es dann letzlich bezahlt obwohl der Fehler auch nicht auf meiner Seite lag. Aber leider interessiert das den Staat und seine Vertreter herzlich wenig. Und sich vor Gericht rum zustreiten ist auch immer mit Gerichtskosten verbunden. Aber ich kann verstehen das du darüber stinksauer bist, geht mir auch so. Naja, die Meinung in diesem Staat ist eben nur so lange frei wie sie sich den Höheren anpasst. |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Wird Zeit, dass man sich um solches Pack mal etwas "kümmert", evtl. eine kleine Stadtguerilla organisiert. Und wenns nur an einem kalten Wintertag eine Ladung aus der Wasserpistole ins Gesicht ist. MERKE: Die Knöllchenverteiler haben IMMER recht, die Kasse muss stimmen. Ich bekam kürzlich einen Anhörungsbogen, in dem mir vorgeworfen wurde, mit meinem Robur Kennzeichen blabla da und dort falsch geparkt zu haben. Ich habe gar keinen Robur. Schriftlich begründet habe ich meinen Widerspruch auch so und vermutete, dass da eine amtliche Kennzeichentafel falsch abgeschrieben wurde. Die zuständige Sachbearbeiterin, der ich den Brief höchstselbst überbrachte, meinte, dass das ja VÖLLIG UNMÖGLICH sei, da die Politessen elektronische Erfassungssysteme bei sich trügen. Mal sehen was draus wird. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Mich hat man auf der A9 in Bayern mit meinem Trabant 601 geblitzt: 176kmh... Nach einer A4-Seite technischer Erläuterungen an die Polizei in Bayreuth wars erledigt. Besonderer Gag: ich bin mit dem Auto NIE über dieses Stück der A9 gefahren... |
sa4_one
Beiträge: 767 |
Na, wer ist denn da wieder online? Willkommen zurück im "Leben" 601 Uncrowned! |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
So was kenne ich auch. Der Golf meiner Schwester lief auf meinen Namen und ein Motorrad habe ich auch. |
Trabbifahrer
Beiträge: 587 |
ich hab' ja nicht gesagt, dass du lügen sollst bzw den Sachverhalt verdrehen sollst! Es geht lediglich darum, dass du Aussage gegen Aussage so verschiebst dass Aussage der Politesse gegen zwei Aussagen des Betroffenen stehen. Denn du änderst ja nichts am Sachverhalt, die Parkkarte war da wo sie immer war. Gut, eventuell könnte man dies, wenn man diese Maßnahme ganz akribisch beurteilt, es als Notlüge bezeichnen. |
Trabi Strietzl
Beiträge: 3.045 |
Bei der "kommunalen Verkehrsüberwachung" sind oft hirnlose am Werk, ich kenne das! Ich erinnere mich noch ganz genau, als ich noch mit meinem Firmenfahrzeug im Außendienst unterwegs war. Wir hatten damals so nen orangenen Sonderausweis der Stadt. Damit durften wir auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, Anwohnerparklätzen und auch auf Seitenstreifen mit eingeschränktem Halteverbot stehen, sofern keine Behinderung von Rettungs- oder Einsatzfahrzeugen bestand. |
|