Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Trabiklatsch » Ein- und auch AUStragen von Anbauteilen in den Papieren? |
Autor | Thema: Ein- und auch AUStragen von Anbauteilen in den Papieren? |
Christian K
Beiträge: 3.150 |
Hallo! Ihr wißt ja, das bestimmte Anbauteile am Auto in den Papieren eingetragen sein müssen, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wie z.B. Anhängerkupplung und auch die Sirokko-Standheizung. Was ist aber, wenn man solchen Zubehör wieder entfernt. Ist dann auch eine Korrigierung der Papiere erforderlich? |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Gute Frage! Aber ich habe keine Ahnung Am besten mal die Zulassungsstelle anrufen. Antwort wäre hier im Forum erwünscht |
astepanek
Beiträge: 4 |
Also als ich meine Achsen auf 100er LK und vorn größere Scheibenbremsen umbauen lies und die 14"-Räder eingetragen wurden, dann haben die gleich die 13"-Räder ausgetragen. Als ich fragte warum, hat mir der Prüfer gesagt: "Die koennen Sie sowieso nicht mehr fahren " -- |
MMX 1
Beiträge: 110 |
also ich kenne ein Cabrio (Trabant) das hat laut Zulassung ein Stahlschiebedach.Das könnte ich mir schon lustig vorstellen wenn der "Genosse Volkspolizist" bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle dieses sehen möchte. |
Binoxe
Beiträge: 411 |
Moin. Das liegt immer am Prüfer meistens wir dazu geschrieben "auch zulässig" oder "nur in Verbindung mit" wenn es alerdings wie bei den Scheibenbremsen des Vorredner ist, kann ich den Prüfer verstehen, der sie austrägt. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
ich kenne auch ein Cabrio mit eingetragenem GHD Ich selbst habe auch noch ein GHD eingetragen und habe keines mehr drin bisher is das noch keinem aufgefallen |
Gromit
Beiträge: 229 |
Aus dieser Gegend weiß ich nur, daß es hier recht genau genommen wird, was eingetragen ist. Dinge, die wieder abgebaut werden, um den Originalzustand wiederherzustellen, müssen aus den Papieren wieder gestrichen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Im Falle eines Spoilers, der vorher auch nicht da war, zwar schwachsinnig, aber so isses. |
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