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Autor Thema: grmbl! UNFALL!
Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


So ein Mist! Kurz vorm Urlaub und kurz vor der Winterpause wollte einer sein vorderes Nummernschild an meiner AHK ausprobieren. Ist nix weiter passiert, außer der Beule in seinem Nr.-Schild und jetzt behauptet der Typ auch noch, ich wäre rückwärts gerollt.
Ich stand an einer Kreuzung, an der überhaupt kein Gefälle ist! Das mit dem Rückwärtsrollen ist garantiert eine Schutzbehauptung von ihm, denn wer auffährt hat doch Schuld oder? Wo steht denn das eigentlich geschrieben?
Dazu kommt auch noch, wenn ich tatsächlich gerollt bin, dann hat er keinen Abstand gehalten, sonst hätte er Zeit haben müssen, auf die Hupe zu drücken, hat er aber nicht!
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


tja, bei Auffahrunfällen hat nur dann der vordere Schuld, wenn er rückwärts fährt und das scheint dieser Mensch ganz gut zu wissen... hat er Zeugen? ohne die siehts schlecht aus für ihn (Schutzbehauptung, aber wer glaubt das bei ebener Straße)
hast Du die Polizei vor Ort gehabt?

[Bearbeitet von Andre (18-10-2004 - 18:23)]

sa4_one

Beiträge: 767
Registriert am: 16.05.2004


Ich weiß jetzt nicht, wie groß die Beule ist aber ich denke mal, das du niemals so schnell hättest Rollen können, das eine Beule ins Nummernschild hättest rammen können.

Will der jetzt Geld haben oder was? Ich meine was soll der kack wegen einer Beule im Nummernschild rumzuheulen. Wird gerade gebogen oder auch gekloppt und damit hat sich die Sache.

[Bearbeitet von sa4_one (18-10-2004 - 18:35)]

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


es gibt Leute die heulen schon wegen weniger
und andere zucken bloß mit der Schulter, wenn der Wind ihnen ein Straßenschild übern Kotflügel schrammt (die hatte das Tiefbauamt Mitte in der Kochstraße auch besonders gut hingestellt)

zurück zum Thema: lehn Dich zurück, laß den Typen rumzetern und wenn er noch weitermotzt, dann stellst Du Deine verschrammte AHZV in Rechnung... der Lack ist doch sicher ab... oder war da nicht ne wertvolle Kappe drauf? die ist doch bestimmt runtergefallen bei dem Manöver und auf einmal verschwunden?

Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Zeugen hat es sicher gegeben (andere Autofahrer) aber was sollen die schon gesehen haben, außer das da 2 Autos hintereinander auf der Straße mit Warnblinkern gestanden haben. Der Schaden ist ja geringer als bei manchen Einpark-Remplern.
Die Schutzbehauptung ist sicher nur, damit er nicht in seiner Versicherung hochgestuft wird.
Als ich auf die ebene Straße hinwies, fing er damit an, ob ich nicht doch rückwärts gefahren bin. Ich habe aber einen Rückfahrscheinwerfer, der auch jetzt noch funktioniert.
Die Polizei hat er gerufen, wollte er unbedingt. Für mich wäre die Sache auch so erledigt gewesen, weil ja an meinem Auto kein Schaden entstanden ist.
Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


wenn er keinen Schaden bei Dir angerichtet hat, dann interessiert das seine Haftpflicht-Klasse schonmal kein bißchen... und wer mit nem verbeulten Nummernschild zur Kasko rennt ist selbst schuld... oder war doch mehr kaputt?
was meinten denn die Kollegen von der berittenen Einheit?
Christian K

Beiträge: 3.150
Registriert am: 27.04.2004


Die Marsmännchen? Die haben nur den Unfallbericht ausgefüllt und jedem ne Durchschrift davon gegeben.
"Wir können vor Ort die Angelegenheit nicht klären. Die Aussage gegen Aussage steht, wir den Unfall ja auch nicht beobachtet haben und die Schuldfrage für uns auch uneindeutig ist."
Diese Meinung der Beamten kann ich aber nachvollziehen.

[Bearbeitet von Christian K (19-10-2004 - 07:47)]

steppi

Beiträge: 683
Registriert am: 09.07.2002


Dann ist die Sache doch schon geklärt. Aussage gegen Aussage, geringfügiger Schaden -> jeder zahlt seins selbst und fertig.

p.s. Seine Adresse hast Du ja jetzt auch

 

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