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Trabiklatsch » Lohnsteuer bei Studenten |
Autor | Thema: Lohnsteuer bei Studenten |
TrabiHerne
Beiträge: 1.014 |
Moin zusammen, einer der Beiträge hier brachte mich ins Grübeln. Ich jobbe "nebenbei" als Studi und habe letztes Jahr vermutlich um die 6.500 erwirtschaftet. Bekomme ich nun noch Lohnsteuer zurück?
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TV P50
Beiträge: 3.959 |
Die Frage kannst dir doch fast selbst beantworten. Hast du Lohsteuer bezahlt? Ja = du hast die Chance wenn du genug abzusetzen hast bei der Steuererklärung was zurück zu bekommen, oder wenn du Pech hast nachzuzahlen. nein = wer nix bezahlt bekommt auch nix zurück. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Und wenn mich nicht alles täuscht biste mit 6.500/a noch unter der Grenze, von der ab überhaupt Steuern fällig sind... Zumindest biste kaum drüber. [Bearbeitet von Deluxe (28-01-2005 - 20:44)] |
TrabiHerne
Beiträge: 1.014 |
Das ist eben die Frage aller Fragen, ob ich etwas gezahlt habe. Auf den Lohnabrechnungen ist nix vermerkt, aber auf der Jahresendabrechnung steht, dass die Lohnsteuer an das Finanzamt XYZ abgeführt wurde. Hmmm...schauen wir also mal. |
BuZzT
Beiträge: 25 |
Schau doch einfach mal auf deiner Lohnsteuerkarte nach... Da steht des genau drauf, was du beszahlt hast. |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Wenn auf deinen Abrechnungen kein Betrag "x" steht haste wohl auch nix bezahlt und der Text: Dass die Lohnsteuer an das Finanzamt XYZ abgeführt wurde, ist wahrscheinlich nur ein Standardspruch. [Bearbeitet von TV P50 (29-01-2005 - 11:49)] |
Andre
Beiträge: 2.911 |
falls Du nur einen oder zwei Monate gearbeitet hast, kann Dein Arbeitgeber auch pauschal Steuern und Sozialabgaben abgeführt haben und Du bekommst nix zurück, mußt aber auch nicht mehr zahlen... (selbst wenn Du in dieser Zeit mehr, als durch den Grundfreibetrag abgedeckt ist, verdient haben solltest) auf der Lohnsteuerkarte bzw. ab 2004 auf der Lohnsteuerbescheinigung (nicht mehr auf der Karte) in Zeile 4 und 5 sind abgeführte und anrechenbare Steuern und Solidaritätszuschlag aufgeführt... maximal das kannst Du Dir im Rahmen des Lst-Jahresausgleiches bzw. der Est-Erklärung zurückholen, sofern entsprechende Werbungskosten oder anrechenbare Verluste aus anderen Einkunftsarten vorliegen |
TrabiHerne
Beiträge: 1.014 |
Danke schon mal für die Anregungen. Wenn ich in den nächsten Tagen meine Karte vor mir liegen habe, schau ich da mal genau hin. |
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