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Autor Thema: Zulassung nach 4 Jahren Standzeit
Chrischi

Beiträge: 41
Registriert am: 15.03.2005


Hallo zusammen,

kurze Frage nur...
Schwiegervater hat jetzt in Cottbus (die Heimat) meinen Trabant zum Tüv gebracht. Hats auch geschafft und jetzt wollte ich ihn hier zulassen. Im Briefkasten war dann heute der TÜV Zettel und der Brief. Kanns sein das er vergessen hat den Abgasschein mit reinzulegen oder ist das in der Wiederinbetriebnahmegen. enthalten?

Danke für Antworten und schöne 2-Taktgrüsse
Christian

Sandro TTA

Beiträge: 506
Registriert am: 06.08.2002


meines erachtens sollte er dabei sein, es sei denn, der wagen ist schon was älter, da solls wohl auch ohne asu gehen.

mfg sandro

Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Warum fragst du da uns und nicht deinen Schwiegervater?? Hat er denn Asu gemacht? dann hat er auch eine Bescheinigung dafür bekommen. Ob er die nun mit in den Brief getan hat, können WIR dir beim besten Willen nicht beantworten!
stoppt schwellerrost

Beiträge: 165
Registriert am: 19.07.2004


Was issn die Pappe für ein Baujahr? Wenn vor 1969, dann brauchste keine AU. Ansonsten hat ers vergessen. Hat der DEKRA-Scheks, wo ich letztens ne §21 fürn Warti hab machen lassen auch fast vergessen, wenn ich ihn nicht daran erinnert hätte.
Chris601

Beiträge: 9.390
Registriert am: 19.11.1999


Der Vollständigkeit halber:

um das Fahrzeug wieder zuzulassen nach mehr als 18 Monaten Stilllegung oder nach Abmeldung) benötigste du:

TÜV (§21, das ist NICHT der normale TÜV)
ASU (wenn Auto aus den 70ern oder jünger)

Wenn du keinen Brief hast, auch noch die bescheinigung aus Flensburg..

PS: der TÜV (auch der 21er) hat noch NIE ASU enthalten, allerdings bekommst du ohne ASU normalerweise auch keinen TÜV, zulassung schon gar nicht.. Bescheinigung bekommst du aber in jedem Fall. (die musst du nämlich auch mitführen!)

Chrischi

Beiträge: 41
Registriert am: 15.03.2005


@all
erreiche ihn jetzt nicht telefonisch
Habe mittag nur ganz kurz in den Briefkasten geschaut und bin über den zettel nur drübergeflogen.
->Schlußfolgerung: Er hat vergessen den ASU Bericht reinzulegen und somit kann ich heute nicht zur Zulassungsstelle...

Danke für die Antworten!!!
Christian

Katie

Beiträge: 1.930
Registriert am: 18.09.1999


Wenn aber ne Vollabnahme nach §21 gemacht wird, wird ansich ne AU auch gleich mitgemacht im Paket. Kostenpunkt um die 70€. Kostet halt nicht wirklich mehr als normaler TÜV und AU getrennt
stoppt schwellerrost

Beiträge: 165
Registriert am: 19.07.2004


Katie @ *rechtgeb*, wäre ja sonst sinnlos...`ne Vollabnahme ohne AU...wo kämen wir denn da sonst hin...
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


@ stoppt schwellerrost
Stichtag ist 1.Juni 1969.
stoppt schwellerrost

Beiträge: 165
Registriert am: 19.07.2004


@ heckman, richtig, war bloß zu faul so genau nachzudenken
Zoni

Beiträge: 3.538
Registriert am: 15.11.1999


Bei uns kostet ein "Normaler Tuev" mit AU ca 81 Euro wenn Auto G Kat hat.
Ohne oder mit U Kat isses 12 Euronen billiger

21er Abnahme 79.99 zzgl AU

Hier die genauen Preise

http://www.de.tuv.com/de/images/mobility_and_transport/Gebuehrenliste_nrw_rheinl_2.pdf
Entfaellt aber bei meinem 68er

[Bearbeitet von Zoni (22-03-2005 - 16:03)]

 

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