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Trabiklatsch » Rechtliche Frage - 400 Euro Job |
Autor | Thema: Rechtliche Frage - 400 Euro Job |
Trabantfan
Beiträge: 754 |
Hallo ! Folgende Problem: Ich war jetzt ziemlich genau 4 Jahre als Aushilfsvorführer im einem Kino beschäftigt. Das lief auf 400 Euro Basis. Vor nen paar Monaten bekam ich eine Abmahnung weil ich einen Film 15 min zu zeitig gestartet habe. Nun war ich vorige Woche die ganze Woche im Kino weil der Vollzeitvorführer im Urlaub war. Habe also als 400 Euro Kraft seine Arbeit gemacht. Egal, ich habs gerne gemacht. Naja, auf jeden Fall hab ich dann Dienstag in der letzten Vorstellung einen Film nicht richtig in eine Rolle gelegt, so daß er beim Laufen über eine Kante schliff und unschöne Laufstreifen bekam. Die Kopie war also so ziemlich im Eimer und konnte so nicht mehr gezeigt werden. Eindeutig meine Schuld. Nun wurde ich gestern ins Kino bestellt und mein großer Chef, der steht über meiner Theaterleiterin, hat mich meine Kündigung im "beiderseitigen Einvernehmen" unterschreiben. Meine Theaterleiterin saß genauso geschockt da wie ich. Nichts ist hier im "beiderseitigen Einvernehmen" passiert! Ich musste trotzdem unterschreiben. Sozusagen fristlos gekündigt. Ich hab in den vier Jahren nicht einmal wegen Krankheit gefehlt und auch keinen bezahlten Urlaub bekommen, steht eigentlich auch nen 400 Euro Jobber zu. Lief alles kacke und ich bin auch ziemlich down wegen der ganzen Sache. Nun aber zu meiner Frage. Hab ich nach 4 Jahren 400 Euro Job einen Anspruch auf irgendwelche Abfindungen oder sowas in der Richtung? Hat ja jemand von euch Ahnung? Freue mich auf Antworten. Grüsse, Bassron_de ! P.S. Und Kino hat mir immer so´n Spaß gemacht..........
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U_N_Bekannt
Beiträge: 1.307 |
Hallo, ich hab mal ein bisschen gegoogelt, da ich auch nicht so genau weiß, wie das so bei 400-Euro-Jobs läuft, mich die Problematik aber interessiert. Folgendes habe ich gefunden: "Aushilfen/Studentische (Teilzeit-)Mitarbeiter haben, wie andere Arbeitnehmer auch, Anspruch auf - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und unterliegen dem Kündigungsschutz! Vertragliche Regelungen wie "UrlaubsEntgelt-/Feiertagsansprüche ... sind bereits im Stundenlohn enthalten..." sind unzuläßig! Auch wenn solche Klauseln im Vertrag enthalten sind, verfällt dadurch nicht der gesetzliche Anpruch auf die o.g. Leistungen. Arbeitsrechtliche Ansprüche können sich ergeben durch: Ist strittig, welche Anspruchsgrundlage zum Zuge kommt, greift der Grundsatz, dass die für den Arbeitnehmer günstigste Regelung gilt (wenn bspw. der Arbeitsvertrag 25 Urlaubstage vorsieht und der Tarifvertrag 30, so greift der Tarifvertrag mit 30 Tagen)." "Abfindung: So, wie ich das verstehe, ist vor allem erst mal wichtig, was in Deinem Aushilfsvertrag zum Thema Kündigungsfristen steht. Und festzustellen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Aber so richtig kennt sich da wohl nur ein "Rechtsverdreher" aus... Hoffentlich findest Du bald was Neues - nicht den Kopf hängen lassen! |
Magnumdriver
Beiträge: 535 |
Wieso "mußtest" du unterschreiben? Da ja wohl von beiderseitigen Einvernehmen keine Rede sein kan,, war die Unterschrift wohl eher ein Eigentor. Mit einer oder zwei Abmahnungen wäre eine Kündigung nicht so einfach gewesen ohne Dein Einverständnis. Die 400,00 Euro Jobs sind in vielen Dingen aber den "normalen" Arbeitsverhältnissen gleichgestellt. Was Abfindungen und dergleichen angeht, würd ich mal googlen. Sorry, wenn das etwas hart rüberkommt. |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Dem würde ich mich anschließen. Wenn Du den Schriebs unterschrieben hast, wirste wohl ziemlich alt aussehen. Was heißt eigentlich "mußte"??? Was wär denn passiert, wenn nicht? Hättense Dich verhauen oder gefoltert oder nicht ausm Büro gelassen? *kopfschüttel* |
Trabantfan
Beiträge: 754 |
Ehrlich gesagt hab ich gar nicht gesehen was ich da unterschrieben hab. Ich war nämlich voll am heulen. Und dann wollten die noch die Schlüssel von mir und alles gleichzeitig. Kann man da nicht irgendwie Einspruch einlegen? Wenigsten gegen die Formulierung in der Kündigung? Wie finde ich einen Anwalt der sich mit sowas auskennt? Grüsse, Trabantfan! |
U_N_Bekannt
Beiträge: 1.307 |
Ich würde als erstes so schnell wie möglich (Fristeinhaltung) zum Arbeitsgericht gehen. Die sagen einem dann schon, ob ein Widerspruch sinnvoll und erfolgversprechend ist. Ist nicht so teuer, wie gleich zum Anwalt rennen... Kann verstehen, das man in so einer Situation noch nicht viel nachdenkt. Als es mich (und viele andere in unserem Betrieb auch) traf und der Chef mitteilte, das man sich leider wegen Rationalisierung trennen müsste, hat es mich auch ziemlich kalt erwischt. Dachte nur daran, irgendwie mit Würde und ohne zu heulen rauszukommen und mich in ein stilles Eckchen zu verkriechen... Naja, ist inzwischen Geschichte und das Leben geht weiter. |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Das kann fast jeder Anwalt, es gibt aber Spezialisten für Arbeitsrecht. Geh mal auf dein zuständiges Amtsgericht, z.B. in der Kreisstadt. Dort holst du dir auch gleich einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe bzw. Beratungshilfe, was du genau brauchst, das wissen die dort. Da du wahrscheinlich nicht allzuviel Einkommen hast (das nehme ich einfach mal an), übernimmt dann das Gericht die anfallenden Kosten. Ist bissel Schreibkram, aber es hält sich im Rahmen. Anwälte können die dir auch nennen. Viel Glück! |
Magnumdriver
Beiträge: 535 |
Genau, und ein brauchbarer Anwalt macht die erste Beratung in der Regel recht preiswert und sagt dir klipp und klar, ob es sich lohnt irgendwas zu unternehmen. |
standard
Beiträge: 19.357 |
So ist das nunmal im real existierenden Kapitalismus leider: Du kannst Dir jahrelang den A.... aufreißen, nie krank und immer da sein, wenn´s "brennt". Zum Dank wirst Du irgendwann in den Körperteil getreten, den Du Dir die ganze Zeit aufgerissen hast... |
Beppo
Beiträge: 12.828 |
Mach deine Arbeit immer richtig, doch eines ist dabei sehr wichtig: Du musst keinem was beweisen - dir keinesfalls den A.... aufreissen! Denn ein Polster an dieser Stelle, erspart beim Tritt vom Chef ´ne Delle Fiel mir eben bei der (leider wahren) Feststellung von standard grade ein. |
Schumi
Beiträge: 3.544 |
Also wenn das, was Du da unterschrieben hast, in der Tat ein Aufhebungsvertrag war, hast Du vermutlich schlechte Karten. Anders wäre es bei einer Erklärung, in der Du nach der Kündigung auf sämtliche Rechtsmittel (z.B. Klage vorm Arbeitsgericht) verzichtest und alle Ansprüche (z.B. ausstehende Zahlungen oder Urlaub) als abgegolten bestätigen würdest. Das wäre nichtig, das darf sogar der Pförtner vom Arbeitsgericht zerreißen. Den Fall hatte ich selber schon. Allerdings ist die Art des Aufhebungsvertrages, so wie Du die Situation schilderst, alles andere als fein. Von daher würde ich auch wie alle anderen empfehlen, Dich beim Arbeitsgericht zu erkundigen, ggf. sofort Klage gegen die Kündigung einzureichen und (möglicherweise über Prozesskostenbeihilfe) einen Anwalt hinzuzuziehen. |
Trabantfan
Beiträge: 754 |
HI ! Danke für die Antworten. Hab jetzt mal meine Unterlagen sotiert. Nen Vertrag finde ich leider nicht mehr von damals wo ich eingestellt wurde. Habe damals auch keine Abmahnung sondern eine Ermahnung bekommen. Hat wohl einen anderen Stellenwert. Tut ja auch nichts zur Sache. Hier hab ich mal das Schreiben gescannt was ich unterschrieben habe. Leider. Seht ihr da ne Möglichkeit?
http://people.freenet.de/Bassron/Schreiben_NMB.JPG Nee, jetzt wo ich klarer denken kann, könnte ich mich für meine Unterschrift echt in A**** beissen. Grüsse, Trabantfan! Link berichtigt, Chris601 [Bearbeitet von Chris601 (23-03-2005 - 12:45)] |
U_N_Bekannt
Beiträge: 1.307 |
Sieht leider sehr nach Aufhebungsvertrag aus, wg. der Formulierung "... im gegenseitigen Einvernehmen..." Rechtskundigen Rat würde ich mir an Deiner Stelle aber auf jeden Fall holen. Daumendrück! [Bearbeitet von U_N_Bekannt (23-03-2005 - 12:57)] |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Na ja, das sieht eher nicht wie ein Aufhebungsvertrag aus,sondern wie ein mit der Schreibmaschine getackerter Wisch.. Wende dich trotzdem an dein örtliches Arbeitsgericht, die stehen immer auf der Seite des Angestellten/Arbeiters und versuchen fast immer, da etwas rauszuschlagen. Die Prozesskostenhilfe wird/kann aber u.U. zurückgefordert werden, durch eine jährliche Prüfung deiner finanziellen Gegebenheiten unzwar in einem Zeitraum von 3 Jahren. Auch wenn du das da Unterschrieben hast, schreibe ich dir gute Chancen zu, dort zumindest eine kleine Abfindung in Form eines Obulus zu erstreiten. Das wiederrum lohnt sich aber nur, wenn du wie gesagt die folgenden 3 Jahre nicht viel Geld verdienen wirst, da die Prozesskostenhilfe bei einem derartigen Verfahren schnell 1500 übersteigen. Mehr Abfindung wirst du aber voraussichtlich nicht erhalten. [Bearbeitet von heckman (23-03-2005 - 07:44)] |
Frido
Beiträge: 526 |
Erstmal "Beileid" zu der Behandlung- ist leider heutzutage Standart. Bei uns in der Fima machen sie das neuerdings 2x jährlich mit ein paar Leuten. Zur Abfindung: Als Faustregel gilt 1/2 Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Drück Dir die Daumen. Gruß Frido |
X Men
Beiträge: 865 |
@ trabantfan, leider hast Du mit der Unterschrift das Ding leider in den Sand gesetzt! Abfindungsanspruch besteht in der Regel nicht bei einem 400 Euro Job. Gruss |
Schumi
Beiträge: 3.544 |
Also ich kann mich dunkel ans 1. Lehrjahr erinnern. BVWL, speziell Verträge / Rechtsgeschäfte. Bei manchen Verträgen ist eine bestimmte Form vorgeschrieben, bei anderen wiederum nicht. Wenn Du Glück hast, muss ein Aufhebungsvertrag eine bestimmte Form haben, und die würde (wenns so wäre) sicher anders aussehen, als der Wisch, der Dir da aufgenötigt wurde. Müsste man sich halt mal schlau machen (Arbeitsgericht / Anwalt), das wäre vielleicht ein Silberstreif am Horizont |
X Men
Beiträge: 865 |
Ja, er ist an eine gewisse Form gebunden. Darauf hab Ich nun auch nicht geachtet, oder es wurde nicht mitkopiert!!!??? Wo steht denn der Name wer gekündigt hat?? Dennoch dürfte diese Kündigung wirksam sein. Versuch dein Glück |
IFA89
Beiträge: 395 |
Ich glaub eigentlich nicht, dass du das Ding mit der Unterschrift "in den Sand" gesetzt hast. Der Chef hat dich ja quasi genötigt das Ding zu unterschreiben, indem er deine Unerfahrenheit (so mußt du dass dann darstellen...ich weiß natürlich nicht ob das stimmt das du in solchen Sachen unerfahren bist) und die psychische Schocksituation ausgenutzt hat. Mit einer normalem Kündigung wäre er nämlich nicht durchgekommen, wieso lässt er dich sonst so etwas unterschreiben ? Geh erstmal zum Amtsgericht. Dort bekommt JEDER kostenlose Rechtsberatung vom Rechtspfleger. Da kannst du dann erstmal abklären, ob der Gang zum Anwalt lohnt bzw. ob du Prozesskostenhilfe bekommst. Auf jeden Fall würde ich der Kündigung die du unterschrieben hast sofort schriftlich widersprechen, und deinem Chef unter Zeugen überreichen. Ob`s für einen späteren eventuellen Prozess vorm Arbeitsgericht was bringt weiss ich nicht, aber mit einem Widerspruch kannst du erstmal nichts verkehrt machen.
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blue601
Beiträge: 1.552 |
ist da jetzt schon was bei rausgekommen? |
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