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Autor Thema: QEK Seitenklappen
Ruediger

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@Deluxe - du kamst mir grad etwas zuvor.Deine Aussage ist nicht ganz richtig. Es geht auch Präzissionsstahlrohr (ca. 8 - 10mm) mit Schneidringverschraubungen.Beim Rest hast du ganz recht.Man könnte denken bei dir im Büro hängt auch ein Meisterbrief als Gas-und Heizungsmeister an der Wand
Hegautrabi

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Ich hatte mal vor dem Urlaub auf dem Campingplatz in Karlshagen angefragt ob die Gasprüfung kontrolliert wird.
Die Antwort: "Ist mir doch egal ob ihr in die Luft fliegt."
Diese Einstellung sollte sich hoffentlich inzwischen geändert haben, wir sind jedes Jahr dort, immer mit gültiger Plakette und ich möchte nicht abbrennen weil meinem Nachbarn die Prüferei zu lästig ist.
Ich würde den Kocher auch nicht nehmen, ohne Zündsicherung ist mir das zu heiss.
Darf sowas in D überhaupt verkauft werden?
Bei der Gasprüfung in 2005 musste ich nochmal antreten weil dem Prüfer der Druckregler zu alt war, da verstehen die (zum Glück) keinen Spass.
Wie sind Eure Erfahrungen damit?
Beppo

Beiträge: 12.828
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Okay, erst mal danke für die Info´s.
Was bewirkt eigentlich diese Zündsicherung ?
Nochmal zum Thema, das der Schlauch nicht länger als 40cm sein darf:
Meine Flasche steht im Kleiderschrank, also in Fahrtrichtung vorn links und ich glaube, mit 40cm Schlauch kommt man da nicht hin. Würde also in Reihenfolge bedeuten --> Flasche; Regler; Schlauch; Rohrleitung; Schlauch; Kocher ?
Die Rohrleitung wäre dann vielleicht 20cm lang oder so, ist aber auch nicht das Wahre weil man dann zusätzliche Fehlerquellen durch zusätzliche Schraubverbindungen hat.

PS: Ja, ich weiss, am besten wäre ein Flaschenkasten vorn dran und eine komplette Neuinstallation. Aber erstens ist das finanziell nicht drin und zweitens müsste vorher der Qek an sich mal neu aufgebaut werden.

PPS: Wo gibs preiswerte, ordentliche Kocher mit Zündsicherung ?

[Bearbeitet von Beppo (26-02-2006 - 13:36)]

Hegautrabi

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Die Zündsicherung verhindert bei kalter Brennstelle die Gaszufuhr wenn der Regler nicht festgehalten wird.
Wenn Dir der Wind die Flamme ausbläst kann kurz darauf kein Gas mehr ausströmen und Du darfst weiterleben!
Deluxe

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@Beppo:
Du hast den Sperrhahn in der festen Leitung vergessen.

Nun - der Kleiderschrank ist als Flaschenplatz auch nicht zulässig, eigentlich. Nur der in Fahrtrichtung rechte untere Schrank, weil der die vorgeschriebenen Entlüftungsbohrungen im Boden hat. Bekanntlich ist das Propangas ja dichter als Luft und muß somit nach unten verschwinden können. Außerdem hat nur der o.g. Schrank die Sperrholzpaßform mit dem (ebenfalls vorgeschriebenen) Sicherungsriemen für die Flasche.

Finanziell ist das ganze eigentlich kein Akt - Du brauchst eine Holzplatte 20mm stark für den Boden des Flaschenkastens, eine Tafel Restblech ausm Caravanbereich für die Außenwand und einen Deckel, den Du aus beliebigem Material basteln kannst. Ich hab mir das alles von www.lindner-reisemobile.de geholt und den Kastren selbergefriemelt - allerdings hab ich dahin gute persönliche Beziehungen. Du müßtest doch sicher auch jemanden kennen der sowas hat und Dir mal 1,50m Gasrohr reinlegt ohne dafür 300€ zu verlangen.

@Ruediger:
Nee - hab ich nicht. Bin absoluter Laie, habs mir nurmal ausführlich erklären lassen und außerdem auch die Rückseite der Abnahmebescheinigung gelesen...

Danny

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Ich hab in meinem Intercamp Heizung,Kühlschrank,Kocher über Gas laufen! Beim TüV hat aber noch nie jemand danach gefragt oder etwas geprüft
Gabriel

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Den TÜV interessiert das auch weniger, da die Gasprüfung seperat ist, und die darf auch nicht jeder TÜVler machen
Dachzelt_Ulli

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Bei uns auf dem Campingplatz sind alle Camper verpflichtet, einen gültigen Gasprüfbeleg vorzuzeigen und den als Dauercamper alle 2 Jahre zu erneuern. Das heißt, jedes mal richtige Gasprüfung vom Installateur, dauert ca. eine halbe Stunde.
Ruediger

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@Ulli - ihr habt wohl euer Dachzelt irgendwo hier in der Ecke als Dauerbehausung aufgestellt und das auch noch mit Gasanlage.
Auch nicht einmal jeder Installateur darf so eine Camping Gasanlage abnehmen.Bei euch in DZ macht meiner Meinung sowas nur der gute Herr Wohllebe.

@Deluxe - Ein Bekannter von mir hat beim oben genannten Caravanfritzen 200 EUR für eine kompl. Gasanlage fürn QEK bezahlt. Mit Kocher und TÜV Abnahme.

@Beppo - wenn du einen ordentlichen Kocher mitbringst haue ich dir eine ordnungsgemäße Gasanlage rein.Aber wie Deluxe schon sagte,nur in den Schrank unter der Spüle.Wo anders is nich.Das teuerste an der ganzen Sache ist der Druckregler.Wie weit hättestes denn bis zu mir ? Sag jetzt aber nicht, du kommst nach Podelwitz zum Treffen und ich soll schrauben.Das wird nix.

Beppo

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Keine Bange, beim Treffen würde ich sowas nicht verlangen. Wäre der hier ordnungsgemäß ?
hier klicken
Bis nach Markleeberg sinds von mir aus rund 100km, mal als Anhaltspunkt.
Allerdings, eine 5kg-Flasche passt doch nicht unter die Spüle, oder irre ich mich da ? Weil warum hab ich die sonst auf die andere Seite gestellt
Ah ! *Geistesblitz!* Ich weiss es! Weil der Schlauch nicht bis dahin gereicht hat, glaube ich. Oder doch nicht *grübel*

[Bearbeitet von Beppo (26-02-2006 - 20:08)]

Deluxe

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Der Kocher ist ok.

Und zur Beruhigung: der QEK wurde ab Werk mit einer 5kg-Flasche ausgeliefert; selbige stand unter der Spüle im rechten Schrank. Das ganze aber eben leider mit dem bereits erwähnten 1,x Meter langen Gummischlauch, der nach ein paar Jahren so schön rissig wurde. Krabumm...

Beppo

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Also mein originaler Schlauch hat noch nicht für *krabumm* gesorgt aber ich will meinen Schutzengel nicht weiter strapazieren.

Auf meine Frage an den Verkäufer des letztgezeigten Links nach der Schlauchlänge und nach einem Prüfzeichen kam folgende Antwort:
"Hallo
der Schlauch ist 0.8m lang.
Der Kocher hat ein Typenschild mit dem für Deutschland wichtigen CE-Zeichen. Alles andere hat keine Behörde zu interressieren."

Ein Schlauch der länger ist als 0,4m und trotzdem ein Prüfzeichen ?

Deluxe

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Nicht verwechseln:
Wie lang der Schlauch beim Verkauf eines Kochers ist, interessiert tatsächlich keinen. Aber innerhalb der Gasanlage darf er dann nicht länger sein als 0,4m - und schon stehste "aufm Schlauch" mit Deinen 80cm.
Gabriel

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@Beppo
Der Kocher darf den langen Schlauch haben, wenn der Kocher nicht fest im WoWa eingebaut ist, zb auf dem Tisch oder im Vorzelt steht, und mit der Gasflasche direkt verbunden ist. Ist er aber im Wohnwagen fest eingebaut, bzw in der Gasanlage des Wohnwagens fest eingebunden, integriert (schöne Formulierung ) dann darf der Schlauch nur 40cm sein

[Bearbeitet von Gabriel (27-02-2006 - 11:18)]

Beppo

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Wenn dem so ist, bekommt die Sache doch schon wieder einen anderen Aspekt.
Mein Kocher ist nämlich nicht fest mit dem Qek verbunden. Auf dem vorgesehen Platz im Qek stehen bei mir während der Fahrt (natürlich gesichert) 2 Kocher, einmal der Gas- und dann noch ein Elektrokocher. Je nach Bedarf kann ich einen von beiden dann an dieser Stelle nutzen oder auch woanders, z.B. im Vorzelt. Der andere Kocher verschwindet zwischenzeitlich im Unterschrank.
Was nun, sprach Zeus ?

PS: Auf Treffen hab ich den E-Kocher aber noch nie genutzt, hab ja weder Stromanschluß am Qek noch will ich, das eine Sicherung auf dem Platz rausknallt

Gabriel

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eben @Beppo, warum sollte ein Prüfer mobile Geräte kontrollieren, geprüft werden nur Fest-Ein- bzw. Anbauten, soll aber nicht heißen, daß man ungetrost "Lumpenzeug" benutzen sollte. Schon zur eigenen Sicherheit den Gasregler und Schläuche ab und zu erneuern und mal ne Dichtheitskontrolle durchführen, welche man auch selber mit Seifenwasser, welches man mit ner Blumenspritzflasche aufsprüht machen kann. Übrigens ist es Vorschrift, wenn an der (Festeingebauten) Gasanlage geschraubt wurde, eine Gasprüfung durchführen zu lassen, auch wenn die zwei Jahre noch nicht um sind.... Habe die Prozedur mit meinem WoWa schon durch (Asche auf mein Haupt- ein West-Produkt, ein Qek ist für uns 5 ein bischen knapp-ICH WEISS ZU DDR-ZEITEN... )
Deluxe

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Das Problem ist aber, daß es nicht hilft, die zwei halteschrauben des Kochers wegzulassen. Wenn der Kocher IM Wohnwagen betrieben wird, dann gelten dort auch die Gesetze für den betrieb in geschlossenen Räumen!
Nur die Schrauben wegzulassen und dann etwas von "nicht fest eingebaut" erzählen ist nicht.

Im Übrigen sollte jedem seine eigene und die Sicherheit der anderen soviel Wert sein, sich nicht auf derartige Spitzfindigkeiten und Gefahrenquellen einzulassen.

Wenn ich mit Gas hantiere, muß es Hand und Fuß haben. Aus.

Ansonsten lasse ich es weg und nehm den Kartuschenkocher wie früher im Zelt.

Gabriel

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@ Deluxe, damit hast Du natürlich recht, aber wie gesagt, es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.... Man sollte sich schon im Klaren sein in erster Linie geht es um die Sicherheit, aber es gibt auch übereifrige Prüfer, die anfangen Schei...dreck zusammen zu suchen, weil sie nichts finden, wie zum Beispiel eine leicht angegammelte Fahrgestellnummer (welche nach geputzter Brille dann doch gut zu lesen war ) desweiteren lässt sich auch kein Prüfer (denk ich) was vormachen, von wegen Halteschrauben usw. sie wissen schon zu unterscheiden und Erkennen

[Bearbeitet von Gabriel (27-02-2006 - 13:38)]

Ruediger

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Ich würde sagen, langsam weis Beppo nicht mehr wie ers machen soll.
Fakt ist, Ob fest oder lose rumstehen,im Wohnwagen gelten andere Gesetze als im Vorzelt.Deluxe hats richtig erklärt.
Ich würde jedenfalls jedem raten eine fachgerechte Gasleitung mit allen Sicherheitsvorschriften zu installieren.Ist eigentlich auch kein Akt.Also ich hatte meine in ca. einer Stunde drin.Die Kosten für Material (mit Regler) belaufen sich bei ca. 50 EUR.Das muß doch euch eure und die Sicherheit eurer Nachbarn wert sein.

[Bearbeitet von Ruediger (27-02-2006 - 14:00)]

Beppo

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2 Halteschrauben ?
Dazu wieder neue Fragen:
1. Mein derzeitiger Kocher und auch der Platz an dem der Kocher steht, hatten original gar keine Halteschrauben bzw Löcher. Mein Onkel (Vorbesitzer des Qek) hat als Transportsicherung nur 1 Schraube genommen und dementsprechend ein Loch gebohrt (ich glaube in der Mitte). Ist fast anzunehmen, das mein Qek gar nicht mit Kocher ausgeliefert wurde.
2. Der Kocher bei Ebay nennt sich "Gaskocher Kocher Camping Zelt" ist also für aussen, Zelt usw. vorgesehen, also nicht als festinstallierter Kocher. Hat demzufolge sicher auch keine Schrauben zum befestigen.

PS: Natürlich gehts mir um die Sicherheit, sonst würde ich doch keinen neuen suchen, oder ? Allerdings will ichs auch nicht übertreiben, denn im Vergleich zum bisheriger Kocher wird das alles so sicher, wie in Abrahams Schoß

Beppo

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Rüdiger war schneller, denn:
"Ich würde sagen, langsam weis Beppo nicht mehr wie ers machen soll."

Ich fahr jetzt mal zum Qek und mach Foto´s, nachdem ich mich durch den Schnee gewurschtelt habe

Ruediger

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@Beppo - grab deinen QEK aus und bring ihn her.Das wird doch eh nichts mit dir
Ich stell ihn dir bezugsfertig am 5.5. in Podelwitz aufn Platz.Wenn du willst auch mit Gasplakette.
Beppo

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@Ruediger - Danke, das nenn ich mal ein Angebot , ich schreib dir nachher mal ne Mail wegen der Vertragsverhandlungen

Qek ausgraben ist die richtige Bezeichnung, das schafft aber nur ein Bagger, siehe

Da ich aber leicht wie eine Feder bin, konnte ich über den Schnee schweben, ohne einzusinken (lag eher am vereisten Schnee unter dem Neuschnee). Also heisst es hier warten, bis der Schnee alleine schmilzt.

Bilder meiner derzeitigen, hochmodernen Gasanlage gibt es hier.

Deluxe schrieb

quote:
Aber auch die traditionelle 1m-Gummileitung durch den Schrank ist nicht mehr zulässig. Schlauch darf nur noch für die letzten Anschluß-cm zwischen Gasrohr und Verbraucher installiert werden.

1. Wie ist dann der Anschluß an die Flasche im Flaschenfach gewährleistet ? Der Regler kann dort doch nicht starr sein, oder ?
2. Ist es 100%ig sicher, das die heutigen 5kg-Flaschen da rein passen ? Ich konnte vorhin leider nicht selber testen. Flaschenkasten am Bug lohnt sich bei mir nicht wirklich, mein Qek ist ungebremst, ich muß mit Gewicht sparen und damit scheidet eine zweite Flasche aus.

PS: Sorry an den Moderator für die Abweichung vom Thema

Ruediger

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@Beppo - hab mal paar Bilder von meiner Anlage gemacht.Für dich sind die Bilder was mit Gas zu tun hat.Das andere ist für die Fernsehgucker unter uns

[Bearbeitet von Ruediger (27-02-2006 - 18:12)]

Deluxe

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@Beppo:
An der Flasche ist natürlich auch Gummischlauch - aber eben auch wieder max. 40cm.
Beppo

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Prima, da brauch ich ja nur maximal 20cm Rohr

Nehmts mir nicht übel, aber manche Vorschriften finde ich einfach sinnlos. Durch den Einbau von z.B. 20cm Rohr schafft man schließlich 2 zusätzliche Verbindungen und jede Verbindung ist eine potentielle Fehlerquelle. Oder etwa nicht ?

Aber wenn ich die Bilder so sehe (den Qek von Deluxe kenn ich ja auch), muß ich mich direkt etwas schämen für meinen Qek, der ist im Vergleich dazu eher etwas rustikal.
Aber gemütlich! Bisher hat sich jedenfalls noch niemand beschwert

Deluxe

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Die Variante mit den 20cm Rohr kommt in der rauhen Wirklichkeit da draußen nur eben nicht vor, weil die Gesetze für Wohnwagen gemacht sind, bei denen die Gaspulle nie im Leben im Kleider- oder Küchenschrank anzutreffen ist! Sondern stets im dafür vorgesehenen Gasflaschenkasten. Genaugenommen hat die Gaspulle nix im Wohnbereich zu suchen - nur verboten ist es eben nicht. (So ein Glück aber auch, gell? )

Übrigens - für alle die Gewicht sparen wollen. Auch mit einer 3kg-Flasche kommt man eine ganze Weile hin beim Kochen. Mehr hab ich auch nicht im Gaskasten. Allerdings unfreiwillig - der Deckel sitzt für die 5kg-Flasche zu tief - und auch bei der 3kg-Flasche muß ich die Plastekappe weglassen. Heimwerker eben, habs erst hinterher bemerkt...

Ruediger

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@Beppo - hast du Post ????
Beppo

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Jepp, danke Hab nur keine Zeit, weil schon wieder weg....
Meld mich aber auf alle Fälle.
Beppo

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So, ich habe lange gespart und mir jetzt einen neuen Kocher (natürlich mit Zündsicherung und sogar Piezozündung) nebst neuem Schlauch und Regler geleistet. Und die 5kg-Flasche passt ja doch ins Flaschenfach, man muß nur vorher den Ablaufschlauch der Spüle entfernen.
Ja, ich weiss: Mir fehlt immer noch die vorgeschriebene Rohrleitung, aber auch das kommt irgendwann noch. Zumindest ist die Sache jetzt xmal sicherer als vorher. Einen kleinen Campingheizer hab ich gleich mit dazu erworben (natürlich auch mit Zündsicherung).
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