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Trabiklatsch » Ausfuhrkennzeichen |
Autor | Thema: Ausfuhrkennzeichen |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Da ich noch Schüler bin kann ich mir noch keine Anmeldung meines Trabant 601 leisten (zu teure Versicherung bei Anfänger) ,aus diesen Grund möchte ich den Trabant für kurze Zeit anmelden um ihn auch gleichzeitig Tüv geben.Aber 5 Tage Kurzzeitkennzeichen ist mir zu kurz ,ich möchte noch länger fahren. Gibt es noch irgend welche Möglichkeiten vielleicht mit einem Ausfuhrkennzeichen zu fahren .Bitte helft mir |
Zoni
Beiträge: 3.538 |
Nein. Ausfuhrkennzeichen geht zwar bis maximal 90 Tage, um dieses zu bekommen benoetigst Du aber gueltigen TUEV/AU. Beim innerdeutschen Ueberfuerhungskennzeichen benoetigst Du hingegen keinen TUEV, git aber nur 5 Tage |
Mic
Beiträge: 354 |
Mahlzeit, also, Ausfuhrkennzeichen hat ne bestimmte Gültigkeit, nach Ablauf dieser Frist muss das Auto aus Deutschland ausgeführt sein. Hast Du denn niemanden(Eltern, Oma, Tante, Onkel), auf den Du das Auto zulassen kannst? Ich hab bisher alle Autos auf meinen Vater zugelassen, der jetzige Trabi wird aber auf mich angemeldet im Sommer(kostet um die 40 im Monat bei 140%). |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Dann werde ich mich wohl auf 5 Tage erstmal beschränken müssen .Hauptsache ich kann überhaupt mal damit fahren.Übrigens auf welche Teile guckt der Tüv besonders???.Und voher krigt ihr eure Teile für den Trabant .Gibt es nur Danzer oder auch günstigere andere Firmen. Mfg Chris |
Matt McBowl
Beiträge: 118 |
richtig, für ein Ausfuhr kennzeichen wird das auto endgültig stillgelegt, wenn du es dann mal wieder zulassen willst brauchst du ne vollabnahme anstatt tüv (genauso wie wenn er mehr als 18 monate still gelegt ist) und die zulassung wird teuer weil du neue papiere bekommst und so. es kann auch sein das du zoll bezahlen musst weil du das auto ja eigentlich dann aus dem ausland wieder eingeführt hast, da bin ich aber nicht sicher. in endeffekt wird das aber garantiert teurer als ne normale zulassung für nur ein paar monate (saisonzulassung??) gerade weil auch die versicherung für solche kennzeichen sehr teuer ist! für 90 tage geht das locker um die 300 allein zum versichern. |
Matt McBowl
Beiträge: 118 |
danzer, trabiteile.de, ldm-tuning.de, projekt601.com oder eben bei eBay oder auf treffen. qualitätsunterschiede gibt es, preisunterschiede auch, aber da muss jeder seine eigenen erfahrungen machen. |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Mein Wagen ist schon länger abgemeldet als 18 Monate ,ich kann ihn dann doch beim Haupttüv untersuchenlassen oder?Was kostet die denn mit Asu ?-So viele Fragen,aber ich bin nun mal ein Anfänger .Jeder anfang ist Schwer. |
Matt McBowl
Beiträge: 118 |
Dann brauchst du keinen TÜV, sondern eine Vollabnahme nach §21 StVZO. Die macht soweit ich weiß nur die Dekra, nicht ne normale Tüv Stelle, bin aber nicht ganz sicher, ich bin genau einen Tag vor ablauf der 18 Monate da gewesen.... Die Kosten sind seeeehr unterschiedlich, manche haben nur 60 bezahlt und manche gegen 100, das hängt von Bundesland und Prüfstelle ab.... Übrigens brauchst du keine ASU (Abgas-Sonder-Untersuchung) sondern ne AU (Abgas-Untersuchung)
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Zoni
Beiträge: 3.538 |
Vollabnahmen nach §21 erfolgt im Osten bei der DEKRA und im Westen beim TUEV. Haben die sich wohl nach der Wende so aufgeteilt. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Der Trabiman: Saisonkennzeichen für 2 Sommermonate, dann sind das Steuer + Versicherung : 12 x 2, und das müßte erträglich sein. Machste am besten in den 2 Monaten, in denen üblicherweise Schulferien sind. Dann kannste mit Deiner Pappe nebst Kirsche sogar irgend wohin in Urlaub fahren. Ich hätte da schon Ideen ..... |
Waldmoos
Beiträge: 325 |
Das hatt allerdings einen Nachteil: du sinkst nicht in der Schadenfreiheitsklasse. Dazu mußt du mindestens 6 Monate pro Jahr zulassen! Aber mal zu den Kosten für die §21-Geschichte. Vergleich einfach mal die Preise, so teuer ist Trabi fahren eigentlich garnicht. Gruß, Waldmoos. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Waldmoos: Punkt 1.) stimmt mit den SF Klassen, Trabi muß 6 Monate pro Jahr zugelassen sein. Wenn man aber nichts auf Tashce hat, und trotzdem im Sommer vieleicht 2 Monate während der Ferien Spaß habe will, wäre das doch zu verschmerzen. War nur mal eine Idee von mir, bevor man gar nicht fährt lieber 2 Monate Spaß und auf die SF Runterstufung verzichten. Punkt 2.) Wenn man als Schüler vorne und hinten nicht rund kommt, kann selbst ´ne Schwalbe zum finanziellen Desaster werden. "Nicht viel" ist immer relativ, und lieber eine klare Vorstellung und ein eindeutiges NEIN(für mich ein sehr vernünftiges Statement von @Der Trabiman !!), als ein schwammiges VIELEICHT und die nächsten Jahre in der Schuldenfalle. |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Erst mal danke für eure Hilfe.Aber was bedeutet 12mal 2 für die Kosten eines zwei monatigen Saisonkennzeichen.Kostet das denn nur 24 Euro füer einen Anfänger,das glaube ich kaum.Würde ich denn das Geld für das Kurzeitkennzeichen zurückkriegen ,bei einem ´Saisonkennzeichen.Mfg Chris |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Der Trabiman: Du hast den Doppelpunkt überlesen, der soll heißen "dividiert durch". Du nimmst den Jahresbetrag der Versicherung (X ); addierst dazu den Jahresbeitrag der KFZ Steuer (152 ); dividierst diese Summe durch 12 (Monate); und multiplizierst das Ergebnis mit 2 (Monaten). Das Ergebnis ist der Betrag, den Du für die 2 Monate Zulassungszeitraum (Deine Saison) bezahlen mußt. ==> ((X+152):12)x2 Du kriegst natürlich nichts zurück, da Kurzzeitkennzeichen und Saisonkennzeichen nichts miteinader zu tun haben. Also entweder Kurzzeitkennzeichen dran nageln und die X-Tage die es gültig ist fahren, und anschließend das KEnnzeichen in die Wertstofftonne treten. Oder Saisonkennzeichen, und mit diesem dann jedes Jahr im angegebenen Zeitraum fahren, ohne jedes mal wieder zum Landratsamt zu latschen. Steuer und Versicherung wird natürlich dann jedes Jahr fällig, weil die Pappe ja rein zulassungstechnisch 2 Monate am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Und Tüv + AU wird auch alle 2 Jahre fällig. Kleiner Zusatztip: bei der Versicherung erkundigen, nicht das da ein Mindestbeitrag abgerechnet wird, oder ein Zuschlag für diesen kurzen Zulassungszeitraum fällig wird. |
Chris1100
Beiträge: 186 |
Hallo Trabiman, ich nehme an, das mit 12x 2 die Steuern für zwei Monate gemeint sind (25,36 EUR pro angefangene 100ccm * 6 = 152 EUR pro Jahr = 25 EUR für 2 Monate). Warum Geld für ein Kurzzeit-Kennzeichen zurückbekommen? Entweder du holst dir ein 5-Tage-Kennzeichen oder eine Saison-Zulassung. Chris |
Matt McBowl
Beiträge: 118 |
Moment, so ja nun auch nicht. Wennman erst ein KZKZ (5-tage) nimmt um zum beispiel zum tüv zu fahren, an das auto anschliessend normal anmeldet (dazu zählt auch saiso) dann bekommt man die versicherungsgebühr für das KZKZ in der regel erstattet oder zuminder verrechnet! du musst allerding das auto bei der gleichen versicherung normal versichern. |
Elfriedewilli
Beiträge: 1.918 |
@Matt McBowl: und was bringt das? Die Kurzeitkennseichen (die Prägung und das Blech) kosten auch (bei uns in SU) 19 , wie jedes normale Kennzeichen (Standartkennzeichen/-Blechtafel) auch. Und die sind definitiv weg, die ersetzt Dir niemand, und der Schildermacher freut sich über den doppelten Umsatz. [Bearbeitet von Elfriedewilli (19-05-2006 - 15:20)] |
Trabbichris
Beiträge: 188 |
Also das mit dem Kurzzeitkennzeichen sprich 5 Tage kostet wie gesagt 19 Euro für die Schilder hatte vor kurzem das selbe! Dann kam aber die Versicherung an und wollte 70 Euro Versicherung haben ( war nicht mein Trabi) Ich dacht mir auch teurer Spass für 5 Tage! Und die Vollabnahme gibt es meines Wissens nicht mehr du fährst ganz normal zum Tüv und gut ist egal ob 18 Monate abgemeldet oder nicht! So hat es mir mein Tüv Mann erklärt! Saison Kennzeichen ist auch scheiße denn da wollen die Versicherungen den ganzen Beitrag für die komplette Zeit auf einmal auf die Kralle. Bei mir wars zumindest so! Hatte vor kurzem das ganze auch durch deshalb weiß ich bescheid! Mfg Chris |
Schorschdeluxe
Beiträge: 1.255 |
sehr lustig die Verlinkung auf den alten Beitrag |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Nach Leichen buddeln fetzt immer wieder! @ Trabbichris: Da hat Dein Tüv-Mann Quatsch erzählt. Das Vollgutachten gibt es immer noch, aber das Fahrzeug darf nunmehr 7 Jahre vorübergehend stillgelegt sein. |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
nach 7 jahren reicht auch der normale tüv,vollgutachten nur dann,wenn keine papiere mehr vorhanden sind,hab das gerade durch,zum normal tüv hatte sogar der ost-brief gereicht und mein qek war auch seid 93 stillgelegt und hatte auch nur normal tüv gemacht und damit angemeldet,nach 7 jahren wird das kfz lediglich gelöscht und du bekommst dann nen neuen brief und nen neues kennzeichen zugeteilt... alle angaben ohne gewähr,sind nur meine erfahrungen und die aussagen vom tüver und der tante auf der zulassungsstelle hier...obwohl die immer wieder nen problem haben,kfz´s mit achtstelliger fin neu zu zulassen... |
Professor
Beiträge: 1.648 |
für die Versicherung für Kurzzeitkennzeichen sollte man zu seiner Versicherung gehen, die das Auto auch später versichert, da wird der Betrag dann verrechnet oder man schaut sich bei ebay um, da gibts die für um die 40, wenn man das danach nicht anmelden will und wenn man im Netz ein wenig sucht, dann gehts schon um die 35 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - http://www.TrabantKuebel.de http://www.Pappenforum.de http://www.PicSpeicher.de http://www.My-Car.info |
Schorschdeluxe
Beiträge: 1.255 |
Solange ein Fahrzeugbrief vorliegt, in dem man alle daten lesen kann, brauch man nur noch normalen Tüv, ein Vollgutachten gibt es nur noch bei Fahrzeugen die noch nie zugelassen oder keine Verwendbaren Papiere mehr haben und somit geprüft werden müssen, ob sie in Deutschland zugelassen werden können. Der Rest wird dann beim Straßenverkehrsamt erledigt. Dort gibt es dann unterschiedliche kosten für die neuerstellung eines Fahrzeugbreifes. |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
rudi, haste in berlin zugelassen ? wir ham nen bastei mit ddr brief hier, müsste ja auch normale HU gehen ? |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
Ja hab ich,die hatten dann nur nen problem mit der 8 stelligen fin,dafür wurde das leergewicht beim qek mit eingetragen und beim trabi die geänderte farbgebung aus dem ddr-brief übernommen... |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
wenn ich mir Ausfuhrkennzeichen für 90 Tage hole, könnte man das Fahrzeug regulär danach wieder anmelden ? |
Rudi
Beiträge: 1.595 |
@ calle: ja kannste,in russland,polen,der ukraine oder wo de auch hinziehst mit dem teil... |
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