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Autor Thema: Vollabnahme nach 18 Monaten
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


Ich habe irgendwie im Hinterkopf das es das jetzt nicht mehr gibt.
Kann mir jemand weiterhelfen. Habe auch kein passenden Beitrag gefunden.
Oma Helga Pilot

Beiträge: 679
Registriert am: 11.10.2004


Wenn sich da in den letzten sechs Wochen nichts geändert hat, gibt es die Vollabnahme noch. Oma Helga bedurfte ihrer am 13. Mai...
Mario

Beiträge: 563
Registriert am: 02.07.2000


Vielleicht mal die Suchfunktion benutzen!
es gibt da auch so eine große, die heisst z.B. www.google.de
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Also es hat sich was geändert.
Wenn man die Gesetzesblätter durchforstet dann komme ich zu folgendem Schluß.

Die Sogenannte Vollabnahme wie sie nach 18 Monaten üblich war (nach §21) findet nach diesem zeitraum nicht mehr statt.
Wenn ein Fahrzeug wieder zugelassen werden soll so ist §29 anzuwenden. Das heist sollte im Stillegungszeitraum die HU gemacht werden bzw ablaufen so ist sie durchzuführen und die bescheinigung dazu bei der Wiederanmeldung vorzulegen.

Beispiel:
Ich melde ein Fahrzeug das frische HU hat (also genau 24 Monate) ab so kann ich es auch nach 22 Monaten wieder anmelden ohne eine neue HU durchzuführen

Im Gesetzesänderungsblatt:
988. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 29. April 2006 ..
kann man alles nachlesen.

Erst wenn das Fahrzeug beim KBA nach 7 Jahren gelöscht ist erst dann ist §21 anzuwenden

Also ist es so das ne Vollabnahme erst nach 7
Jahren fällig.

Hier der Link
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Um Tim noch zu ergänzen:

Für §21-Geschichten könnt Ihr ab 01.01.2007 überall hinfahren nicht nur zu Tüv(West) und Dekra (Ost) - hat mir kürzlich ein GTÜ-Onkel erklärt.

Andre

Beiträge: 2.911
Registriert am: 23.04.2000


Vollabnahme nach 7 Jahren aber auch nur, wenn die Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbescheinigung etc. nicht anderweitig erbracht werden kann. War das Fahrzeug vorher also beim selben Halter zugelassen und hat dieser alle Unterlagen aufbewahrt, sollte sogar bei nicht mehr in Flensburg gespeicherten Daten eine Zulassung ohne Vollabnahme möglich sein.
heckman

Beiträge: 8.322
Registriert am: 06.02.2005


Falls es noch für jemanden interessant sein sollte, TÜV nimmt 79,- für HU und AU, die Dekra mittlerweile schon 84,85 Euro.
TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Genau Andre darüber hab ich noch gegrübelt.
Ich kann mit der "Übereinstimmungsbescheinigung" nichts so richtig anfangen.
Ich gehe aber auch davon aus das es ist wie du sagst. Man muß nur alles an Papier aufbewaren und man muß auch, ganz wichtig, der letzte Halter im Brief sein.

Ich denke aber auch das erbringen kann auch ein Brief mit einem anderen Halter sein und dazu ein Kaufvertrag mit der Unterschrift des letzten Halters.

Hab ich erwähnt das das ganze zum 1.März 2007 in Kraft tritt
Also die 18 Monate Reglung ist bis dahin noch in Kraft.

601 Uncrowned

Beiträge: 4.632
Registriert am: 23.12.2003


Wird beim Vollgutachten eigentlich preislich zwischen mit und ohne AU unterschieden?
Anne

Beiträge: 3.555
Registriert am: 26.02.2001


@uncrowed ich denke schon, weil manche autos brauchen ja keine AU mehr und dann ist ja unterschied 2 oder 4 takt - mit und ohne kat...

Ich wil aber nicht ins Vollgutachten kommen, da der Golf ja auch 24 jahre alt ist und ich schiss habe, dass sie den nicht mehr zulassen.

habe aber gestern mit der dekra telefoniert und nachdem ich 3mal gehört habe: "ist mir neu." kam ich an nen netten Mann, der mir sagte dass es am 2007 so sein soll, FALLS die Gesetzregelungen durch kommt. Könnte ja warten und es riskieren, aber dann habe in November und dezember kein auto

Naja, muss mal sehen was wir nun machen.
kann mir ja auch die 97 seiten von tim durchlesen, aber da verstehe ich eh nur bahnhof...

[Bearbeitet von Anne (11-07-2006 - 13:45)]

TV P50

Beiträge: 3.959
Registriert am: 06.12.2001


Anne du brauchst keinen Schiss haben, wenn er ne normale HU besteht ist Vollgutachten eigentlich auch kein Problem.
So viel mehr wird da auch nicht geschaut, es geht mehr darum das dabei neue Papiere erstellt werden.

Jedenfalls hab ich noch nicht bemerkt das da jemand bei §21 mehr geschaut hätte als bei der HU. Da werden höchsten die Punkte mit abgearbeitet die bei der HU schon mal vergessen werden, wie z.B. die Prüfung ob die Anhängerdose geht.

 

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