Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Trabiklatsch » Vollabnahme nach 18 Monaten |
Autor | Thema: Vollabnahme nach 18 Monaten |
Anne
Beiträge: 3.555 |
Ich habe irgendwie im Hinterkopf das es das jetzt nicht mehr gibt. Kann mir jemand weiterhelfen. Habe auch kein passenden Beitrag gefunden. |
Oma Helga Pilot
Beiträge: 679 |
Wenn sich da in den letzten sechs Wochen nichts geändert hat, gibt es die Vollabnahme noch. Oma Helga bedurfte ihrer am 13. Mai... |
Mario
Beiträge: 563 |
Vielleicht mal die Suchfunktion benutzen! es gibt da auch so eine große, die heisst z.B. www.google.de |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Also es hat sich was geändert. Wenn man die Gesetzesblätter durchforstet dann komme ich zu folgendem Schluß. Die Sogenannte Vollabnahme wie sie nach 18 Monaten üblich war (nach §21) findet nach diesem zeitraum nicht mehr statt. Beispiel: Im Gesetzesänderungsblatt: Erst wenn das Fahrzeug beim KBA nach 7 Jahren gelöscht ist erst dann ist §21 anzuwenden Also ist es so das ne Vollabnahme erst nach 7 Hier der Link |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Um Tim noch zu ergänzen: Für §21-Geschichten könnt Ihr ab 01.01.2007 überall hinfahren nicht nur zu Tüv(West) und Dekra (Ost) - hat mir kürzlich ein GTÜ-Onkel erklärt. |
Andre
Beiträge: 2.911 |
Vollabnahme nach 7 Jahren aber auch nur, wenn die Übereinstimmungsbescheinigung, Datenbescheinigung etc. nicht anderweitig erbracht werden kann. War das Fahrzeug vorher also beim selben Halter zugelassen und hat dieser alle Unterlagen aufbewahrt, sollte sogar bei nicht mehr in Flensburg gespeicherten Daten eine Zulassung ohne Vollabnahme möglich sein. |
heckman
Beiträge: 8.322 |
Falls es noch für jemanden interessant sein sollte, TÜV nimmt 79,- für HU und AU, die Dekra mittlerweile schon 84,85 Euro. |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Genau Andre darüber hab ich noch gegrübelt. Ich kann mit der "Übereinstimmungsbescheinigung" nichts so richtig anfangen. Ich gehe aber auch davon aus das es ist wie du sagst. Man muß nur alles an Papier aufbewaren und man muß auch, ganz wichtig, der letzte Halter im Brief sein. Ich denke aber auch das erbringen kann auch ein Brief mit einem anderen Halter sein und dazu ein Kaufvertrag mit der Unterschrift des letzten Halters. Hab ich erwähnt das das ganze zum 1.März 2007 in Kraft tritt |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Wird beim Vollgutachten eigentlich preislich zwischen mit und ohne AU unterschieden? |
Anne
Beiträge: 3.555 |
@uncrowed ich denke schon, weil manche autos brauchen ja keine AU mehr und dann ist ja unterschied 2 oder 4 takt - mit und ohne kat... Ich wil aber nicht ins Vollgutachten kommen, da der Golf ja auch 24 jahre alt ist und ich schiss habe, dass sie den nicht mehr zulassen. habe aber gestern mit der dekra telefoniert und nachdem ich 3mal gehört habe: "ist mir neu." kam ich an nen netten Mann, der mir sagte dass es am 2007 so sein soll, FALLS die Gesetzregelungen durch kommt. Könnte ja warten und es riskieren, aber dann habe in November und dezember kein auto Naja, muss mal sehen was wir nun machen. [Bearbeitet von Anne (11-07-2006 - 13:45)] |
TV P50
Beiträge: 3.959 |
Anne du brauchst keinen Schiss haben, wenn er ne normale HU besteht ist Vollgutachten eigentlich auch kein Problem. So viel mehr wird da auch nicht geschaut, es geht mehr darum das dabei neue Papiere erstellt werden. Jedenfalls hab ich noch nicht bemerkt das da jemand bei §21 mehr geschaut hätte als bei der HU. Da werden höchsten die Punkte mit abgearbeitet die bei der HU schon mal vergessen werden, wie z.B. die Prüfung ob die Anhängerdose geht. |
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