Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
|
Trabiklatsch » Abgasuntersuchung ja oder nein? |
Autor | Thema: Abgasuntersuchung ja oder nein? |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Wird beim Trabant gar keine Abgasuntersuchung mehr gemacht ,bei meinen auf jeden Fall nicht .Mfg Chris |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
suchfunktion |
Mario
Beiträge: 563 |
na so kann man auch Beiträge sammeln §47a Absatz 1 StVZO sagt: 1. Kraftfahrzeuge mit a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind; [...]" |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Nun sag bloß der Trabiman hat auch so ein altes Baujahr...ich sage nur Bremsenbasteln... |
Schumi
Beiträge: 3.544 |
Dass keine AU gemacht wurde, heißt ja noch lange nicht, dass keine nötig gewesen wäre Das Thema, dass sich vor allem freiberufliche Prüfer ihre Sonden nicht versauen wollen, wurde ja schon x-mal diskutiert... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Neuerdings wirds sogar im Osten schwer, ne Werkstatt zu finden, die's macht. Meine Stamm-AU-Bude wollte nicht mehr und die nächsten 2 Werkstätten haben auch diskutiert. Erst die 4. hat dann anstandslos ne ASU gemacht. |
standard
Beiträge: 19.357 |
Ich hab kürzlich 2x2 Jahre bekommen, problemlos und ohne einstellen... |
DUOcalle601
Beiträge: 2.038 |
da isses praktisch, wenn der tüver die asu gleich mitbringt , in die garage keine verseuchten sonden mehr |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
"sogar im Osten"? Ich fahr hier im tiefsten Westen einfach zur nächsten Werkstatt, sag denen "Miß das mal", die messen das, und gut ist. Hab nie diskutieren müssen ... frei nach Wunsch kann man trotzdem sogar bei den neuesten Geräten Soll- und Istwerte manuell eingeben, und extra Zweitakt-Meßsonden haben die Dinger auch alle. Eingestellt wird bei mir aber auch nix, das mach ich lieber selber. Im Grunde verdient die Werkstatt doch flottes Geld damit, kurz den Wisch auszustellen, und wie gesagt, was gemessen wird ... bitte, ich kann die Sonde auch an die frische Luft halten und einen Bericht drucken, oder an ein x-beliebiges anderes Auto ... bißchen kreativ sein halt mal AU-Pflicht steht ja oben schon, alle normalen PKW ab ERSTZULASSUNG 01.07.1969 (unabhängig vom Baujahr und der Zulassungsart), Diesel ab EZ 01.01.1977, Motorräder > 50 ccm ab EZ 01.01.1989, aber das gabs echt schon oft genug |
Deluxe
Beiträge: 14.007 |
Also würde es im Notfall auch die Zigarette des Meisters tun... |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Mein Trabant ist Baujahr 1989-Tüv hat gesagt -bei der Vollabnahme ,das Au nicht nötig ist .als ich´dann den Trabant angemeldet habe und die nach Abgasuntersuchungsbescheinigung gefragt haben beim Straßenverkehrsamt ,habe ich der Frau erzält das laut Tüv keine Au nötig ist für diesen Zweitakter-nachdem sie kurz nachgefragt hatte beim Chef sagte sie jau der brauch keine AU .Das Schild wurde extra ohne Schildhalterung vorne für AU gemacht .Wie kommt das neue Verordnung haben wir hier ne andere gesezeslage.Mfg Chris |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
,,,,?? schenk ich erst mal, bau davon mal bißchen was in den letzten Satz ein, dann kann man das besser lesen und verstehen. Nein, keine andere Gesetzeslage, maximal Dummheit der Zulassungsstelle. Da kann so was mal passieren, selber erlebt. Daß der TÜV selber(!) bei ner Vollabnahme gesagt hat "keine AU" glaub ich Dir jetzt mal ehrlich gesagt so nicht, denn die wissen im Allgemeinen sehr sehr gut bescheid, was darf und was nicht. Wenn dem wirklich so wäre, und das kommt raus, ist der Prüfer seinen Job los. Glaubst Du der riskiert das? Und selbst, wenn Du das Ding ohne AU zugelassen bekommen hättest, dürftest Du damit so nicht fahren. |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Möchtest du Beweise kein Problem -heúte Abend lade ich beweis fotos hoch .Warum sollte ich lügen.. |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
pwb: Das kann man glaube wirklich als "gebündelte Dummheit" oder als "gebündelte Unwissenheit inkl. mangelndem Informationsinteresse" der beiden Institutionen bezeichnen. Der TÜVer hat es nämlich offenbar wirklich nicht besser gewusst, sonst hätte es nämlich gar keine HU gegeben! Diese Tatsache wird der Zulassungs-Tussi dann offenbar gereicht haben. So weit, so gut. AU gespart. Aber was, wenn du (und das wird mit fehlender Plakette definitiv passieren, das werden dir die "vor69-Fahrer" bestätigen) kontrolliert wirst und danach gefragt wirst? Irgendwann, spätestens im Osten, wird einer dabei sein, der es besser weiss - und dann hast DU nämlich ein Problem, egal, was dir dein TÜVer mal gesagt hast. Er brauch nämlich DEFINITIV ne ASU, und NOCH gibts auch ne Plakette vorne - für (fast) Alle! |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
trabiman: Du brauchst uns nichts zu beweisen. Wir glauben dir das schon. Die haben halt geschlampt! Deshalb hast trotzdem DU das Problem, wenns einer merkt! Tipp: hake beim TÜV nach. Wenn er drauf besteht, dass es so ist, kannst du: 1.) Wenn dus genau wissen willst: Nach der Gesetzeslage fragen und dir die Entsprechenden Richtlinien zeigen lassen (da es die nicht gibt, wird der TÜVer jetzt hellhörig werden) 2.) Wenn du aus dem Schneider sein willst: dir vom Prüfer irgendwie schriftlich bestätigen lassen, dass es so ist. (auch hier wird er zögern ) Fakt ist, der Typ ist vermutlich etwas durcheinander aufgrund der neuen Regeln seit 1.4. (wie fast alle) und hat dadurch falsch gearbeitet. Die Zulassungsstelle hat sich auf den verlassen, da er dir ja ne HU ausgestellt hat. Fakt auch, dass du eine bräuchtest und herangezogen werden kannst, wenn du keine hast. |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Da dürfte und sollte dann allerdings schnell ein Arbeitsplatz frei werden beim TÜV ... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
[OT]heisst das beim 2Takter eigentlich noch ASU oder doch schon AU? Ich tendiere eigentlich zu ersterem und glaube, dass nur G-Kat-Autos ne normale AU bekommen, wir weiterhin ne ASU. Oder is jetzt alles pauschal AU?[/OT] |
pwb601
Beiträge: 3.903 |
Nee, ASU hieß das Ding ab 1985 (nur für Fremdzünder), seit Ende 1993 heißt das alles (offiziell zumindest) nur noch AU. |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Wie wärs wenn ich bei den Bullen nachfrage ??? Was die da zu sagen .Wenn der Tüv gesclammt hat dann gibt es ärger aber nich für mich ; #Ist es denn möglich das sich beide Institutonen irren können .Was würde auf mich zu kommen wenn die Bullen mich anhalten [Bearbeitet von Der Trabiman (14-07-2006 - 09:36)] |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
Gute frage. ich könnte mir schon vorstellen, dass der schlimmste Fall ziemlich hart sein könnte. Vermutlich wird es aber vernünftig geklärt werden können, wenn du überzeugend belegst, dass du es nicht wusstest und es dir so gesagt wurde. Übrigens: Nicht nur die Rennleitung kontrolliert AU/HU, sondern auch die Politessen laufen keine Straße entlang, ohne einem Auge auf den Plaketten! So könntest du beispielsweise sogar Knöllchen fangen wegen fehlender/abgelaufener HU/AU! Alles schon da gewesen. Meine Schwester hatte sogar mal eines wegen fehlender AU (BJ65) und sie musste das dann nachweisen! (sicher eine Ausnahme) Bullen fragen.. die werden dir keine Auskunft geben wollen, weil es die ja praktisch nichts angeht. Ich würde einfach nochmal bei der Zulassungsstelle nachfragen. Die MÜSSEN es wissen. Spätestens, wenn sie sich informiert haben. An speziell DEINER Stelle würde ich erst mal zum TÜV gehen. Zum selben - und einfach nochmal dumm nachfragen "sind sie sicher, dass...?" und wenn er dann echt noch nich schlingert, genau nach den Regelungen fragen. Bin ja mal gespannt, wie's weitergeht. [Bearbeitet von Chris601 (14-07-2006 - 11:35)] |
601 Uncrowned
Beiträge: 4.632 |
Man kann es doch aber erstmal versuchen - als Trabant-Neueigner, der sich mit Ostfahrzeugen kaum auskennt, ist man ja wohl nicht dafür zuständig, die Hausaufgaben der Zulassungsstelle zu machen, oder? WENN es denn im Ernstfall Probleme gibt, weil # Tüv und $#Zu§lassungs&stelle gesclammt haben, sollte man doch die Problematik entsprechend weiterreichen können, oder? |
Mic
Beiträge: 354 |
Nicht, dass ein vor 1.7.69 zugelassener 601 mal ne neue 89er Karosse bekam und daher keine AU braucht? Evtl. wurde ja auch bei der Briefumschreibung gepennt? Interessant wäre jetzt die Fahrgestellnummer....... |
Chris601
Beiträge: 9.390 |
..ändert aber nix.. Wenn in den PAPIEREN 89 steht, brauch der tretzdem AU, auch wenn er tatsächlich 68 ist. das Datum in den papieren ist Gesetz! Uncrowned: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... |
Mic
Beiträge: 354 |
@Chris: Ja, weiss ich, habe fast täglich mit AU´s zu tun(Azubi in nem Autohaus, nat. Werkstatt). Er hat ja nicht geschrieben, dass in den Papieren ne 89er EZ steht, oder hab ich das überlesen? |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Hallo als ich nun Freitag Wut entbrannt über den Tüv von der Schule nach Hause kam ,habe ich gleich beim Tüv angerufen -Die Frau meinte das Au gemacht werden müsse -sie sagte mir ich sollte es nach machen lassen.Da ich mich aber mit der Antwort nicht zu Frieden geben wollte rief ich bei 2 verschieden Polizeistation an :!Polizeistattion Poliszist a kann man gar kein Gerät anschließen für Au Ich :Frau beim Tüv meintze muss gemacht werden Poliszist ie dachte garantiert es sei ein viertakter? Ich .Nicht das ich von der Polizei Strafe kriege für die fehlende Au Polizist :Wenn sie nochmal sicher gehen wollen fragen sie beinm Straßenverkehrsamt nach Ich :jJa die habens ja auch so angemeldet Ohne AU! Zweite Polizeistationolizist:Wenn der Tüv Mann das gesagt hat dann ist das wohl so richtig Sie könen ja auch nochmal beim Straßenverkehrsamt fragen -die machen ja den ganzen Tag nichts anderes Hier nach bin ich zu dem Schluss gekommen das ich es einfach so lassen werde ,da auch die Polizei ,so anklang als wär das so richtig .Mfg Chris |
|