Das TRABI Diskussionsforum ARCHIV |
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Trabiklatsch » Darf man........ |
Autor | Thema: Darf man........ |
Der Trabiman
Beiträge: 322 |
Darf man ein Auto bzw den trabant mit dem Trecker abschleppen .Ich hab mal gehört das ein Landwirt deswegen ne anzeige bekommen hat .Mfg Chris |
Toni
Beiträge: 5.932 |
Wieso nicht? Ist doch eigentlich auch ein ganz normales Fahrzeug. Wenn er nicht zugelassen ist und noch 2 Hänger dran hat, dann könnte die Sache anders aussehen! |
601F
Beiträge: 275 |
Das kommt darauf an wie, bzw. als was der Traktor zugelassen ist. Wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat (steuerbefreit), ist das Abschleppen nicht möglich. Da es bei dieser Zulassung Nutzungseinschränkungen gibt. Der darf dann eben nur im Zuge von landwirtschaftlichen Arbeiten eingesetzt werden. Wenn mit diesem Traktor nun ein Auto abgeschleppt wird (auf öffentlichen Strßen), dann hat das nichts mit Landwirtschaft zu tun. Das kann dann mit ner Anzeige wegen Steuerhinterziehung enden. Ist so einem Bauer bei uns im Dorf passiert. Auf deutsch: man sollte sich nicht erwischen lassen... und ein Unfall oder so sollte auch nicht passieren... Wenn der Traktor als ganz normale Zugmaschine zugelassen ist )schwarzes Kennzeichen), gibt´s eigentlich keine Probleme. [Bearbeitet von 601F (14-09-2006 - 10:21)] |
MarioS
Beiträge: 88 |
Und wenn das liegengebliebene Fahrzeug auf der öffentlichen Straße nun landwirtschaftliche Tätigkeiten behindert??? (Zufahrt zu Hof, Feld usw. durch enge Überlandstraße) Spätestens dann wäre es ja eine landwirtschaftliche Tätigkeit, somit ists eine Gummi-Regelung, man muß halt ne passende Ausrede glaubhaft rüberbringen. |
POSTKUGEL
Beiträge: 2.620 |
Oder z.B. 'nen Forstkuebel abschleppen |
MarioS
Beiträge: 88 |
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